Hätte mal an eine Frage an euch.Hab von meinem KFZ-ti gehört das jetzt nicht nur die Lauffläche bedeckt sein muß sondern auch die Felgenausenkante!
Wenn das so ist könnte ich arge Probleme bekommen.
Bin gerade dabei mir einen neuen Steili Aufzubauen und hatte eigentlich geplant hinten 9*14 Steffan Bcw mit 215/40/14 drauf zu machen.Lauffläche ist bedeckt,Felge steht aber "weit" raus.Anschweißen wollte ich eigentlich nich weil schon gezogen und frisch gelackt.Könnte ich die trotzdem abgenommen kriegen?
Danke schonmal für eure mühen.
also ich mir auch bald auf der HA an jeder seite 20 mm spurplatten einbauen und vorne 10mm....ich werde sie auf jeden n blech dran schweissen, sieht besser aus und habe dann keine probs mitn tüv, an deiner stelle würde ich das auch machen
Wie gesagt,hab den frisch rot gezogen und gelackt bekommen.deswegen wollte ich nicht mehr dran rum schweißen oder kloppen.Mein Vorgänger hatte den nur so weit rausgezogen(glücklicherweiße)damit er seine 15" mit 195/45ern drunterbekommt.Also anschweißen wäre die Lösung kommt aber für mich nich in Frage.Stimmt das nun wirklich das alles abgedeckt sein muß.
Was steht denn im Felgengutachten? Ich würde es erstmal versuchen eintragen zu lassen. wenns nich klappt kannste hinterher immernoch dranrumschweißen.
Gruß Oli
also um die felge drunter zu bekommen musst auf jeder seite ca 3-4cm ziehen. sonst musst nen sehr guten und netten prüfer finde.
das was dein kfzler dir gesagt stimmt teilweise. die eintragung von felgen wird ab 1.2.08 der EU norm angepasst. heißt soviel wie, das nix mehr mit laufflächen abdeckung ist sonden radabdeckung ist angesagt. wenn du auf das rad (fahrerseite) guckst heißt das von 12h gesehn 30° nach links und 50° nach rechts muss abgedeckt sein. so besargt es ab nächste jahr das gesetz.
mfg
un was is mit schon eingetragenen felgen? da ist das dann nicht mit der radabdeckung?
Huhu, also ich habe grade mit meinem TÜV Kameraden gesprochen......So wie jetzt hast ist da nix mit eintragen, minimum von Felgenmitte ( Radnabe ) nach links und rechts abdecken ( Schmutzfänger ) sprich wenn deine Felge nimmst ab der Nabe nach Oben darf keine Lauffläche zu sehen sein bzw überstehen. Und bereits eingetragene Felgen bleiben davon unberührt!
Die Hersteller müsten sonst alle Ihre PKW zurückrufen ( s. Ford Ka z.b. ), diese Regelung gilt nur für Neueintragungen. Ich habe bei meinem ersten Polo (86C Steilheck) 9x13 auf der HA gefahren, musste damals ( vor 17 Jahren ) schon Blech anschweissen für TÜV, wirst wohl nicht drumherum kommen, zumal bei den BCW ´s extra drin steht.......aufweiten/trennen .......
Cu...
Danke euch für die Antworten.Das mit dem Aufweiten stimmt schon.Ich habe mir heute mal das TÜV-Gutachten von Steffan besort.Da steht drin das aufgeweitet werden muß,um eine ausreichende Abdeckung der Lauffläche und Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination zu gewährleisten.Freigängigkeit ist beim Steili gegeben.Lauffläche naja.Würde bestimmt besser aussehen wenn ich die 225er runter mache und 215er aufziehe.Oder was meint Ihr.Die zieht's ja noch ein bißchen schräg.Lauffläche wäre damit abgedeckt.
Arghhh,wollt nächstes Jahr im März meine Felgen eintragen lassen. Ich glaube das wird vorgezogen auf Anfang Januar! So ne scheisse,hab keinen Bock,das die felgen vom radkasten ebgedeckt werden müssen Sieht doch viel besser aus,wenn nur das Profil abgedeckt ist. Zurzeit trägt der tüv aber noch nach alter norm ein,oder?