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Kurzzeitkennzeichen

frozth
  • Themenstarter
frozth's Polo 6R

Ich wusste nich genau in welches Unterforum es passt. Also verzeiht mir bitte wenn es falsch ist, oder lieber Admin, verschiebe es! ABer vielleicht passt es ja...^^

Naja, nun zur Frage: Ich hab ein Kurzzeitkennzeichen, das aber jetzt schon abgelaufen ist. Darf ich da jetzt noch zur Zulassungsstelle mit fahren um das Auto an-/umzumelden?



gelöschtes Mitglied

    nein. damit darfst du nicht mehr fahren. Du darfst nur mit deinen normalen Nummernschildern zum anmelden fahren. Auch wenn das Auto abgemeldet ist. Natürlich auf direktem wege und ohne umwege

    mfg


    dürfen nein es ist ja abgelaufen und du bist nicht versichert. du kannst aber zur zulassungstelle gehn und kannst die karre anmelden. musst mir den auto da nicht hin

    darfst nur zum anmelden fahren wenn du im landkreis bleibst.



    frozth
    • Themenstarter
    frozth's Polo 6R

    Mit meinen normalen? Das Auto hat dann aber keine mehr! ^^ Hmm...dann muss ich wohl mit meinem Polo zum anmelden fahren... :-/


    frozth
    • Themenstarter
    frozth's Polo 6R

    @ Cassius: Ja, also das wäre im Landkreis...so ca. 13 km eine Strecke


    warum musst du mit dem auto denn hin? du weißst schon das das auto was du anmelden willst nicht da sien muss oder?


    frozth
    • Themenstarter
    frozth's Polo 6R

    Jo, das weiß ich. Aber ich kanns nicht abwarten mit dem Auto zu fahren! ^^


    gelöschtes Mitglied

      Du musst aber ne deckungskarte, Perso, Schein, Brief und Asu-bescheinigung dabei haben. Wenn du davon etwas vergisst und die Bullen halten dich an gibts echt ärger. Die deckungskarte muss ausgefüllt sein


      hmm, wäre damit allerdings bißchen vorsichtig. Zitat:

      Du darfst nur mit deinen normalen Nummernschildern zum anmelden fahren. Auch wenn das Auto abgemeldet ist.


      iss wohl war das man fahrten die mit der zulassung zu tun haben auch mit nem abgemeldetem fahrzeug machen darf. z.B. auch fahrten zum tüv oder zur werkstatt um ihn tüvfertig zu machen.

      ALLERDINGS: nur mit kennzeichen, die zum fahrzeug gehören, sind keine mehr vorhanden, dann kann man sich welche auf der zulassung zuteilen lassen.
      aber das wichtigste ist, man muß den fahrzeugbrief und ne deckungskarte mitführen, die gültig ist. und unter anderem muß jede fahrt dann mit der versicherung abgeklärt sein.

      wenn der freund und helfer sonst böse will und die versicherung weiß nix, kann es sehr teuer sein.

      Sorry nicht böse gemeint, aber bevor sich jemand ins unglück stürzt dachte ich, ich erwähne die kleinen sachen mal noch

      gruß

      EDIT: danke wuddy, hätt ich mir das auch sparen können



      gelöschtes Mitglied

        @amok: du schreibst man dürfe mit nem abgemeldeten auto zur werkstatt fahren um ihn Tüv fertig zu machen.....


        Mein Polo ist zur zeit abgemeldet, ich muss nicht zum tüv. Ich will in die werkstatt um die Zündung einstellen zu lassen und um neue Reifen aufziehen zu lassen. Ja klar, das kann ich auch im Frühjahr noch machen. Aber dürfte ich ohne Zulassung zu einer 5km entfernten Werkstatt fahren?


        gelöschtes Mitglied

          wow wow...Vorsicht Leute...glaub das gabs mal...würd ich auf keinenfall machen...wenn da was passiert werdet ihr des Lebens nicht mehr froh...das ist anders.wenne ein Auto Abmeldest darfste damit den tag bis 0 uhr noch Fahren das stimmt...aber Abgemeldet durch die gegend fahren?Wenn ihr nen Unfall baut ein Kind zum Krüppel fährt etc...scheißt euch die Versicherung ein Pfund in die hohle Hand...warum soll die das zahlen?Fand kein Vertrag statt....wenn du unbedingt fahren willst geh dir ein 5 Tages Kennzeichen holen...das langt....


          gelöschtes Mitglied

            Es ist verboten was Ihr vorhabt ... !

            Macht keinen Unsinn und verbreitet nicht solche Gerüchte .

            Ihr dürft ledeglich nach dem Abmelden ohne Nummern direkt nach Hause bzw. da hin wo der hin kommen soll und mehr nicht .

            Für alles andere benötigt man entweder Rote Nummern die ein Händler Euch nicht so raus geben darf oder Wochenschilder und mehr nicht ...


            gelöschtes Mitglied

              wenn das auto abgemeldet ist darf man damit zu Straßenverkehrsamt fahren. Wie gesagt man muss alles dabei haben und der Versicherung kurz bescheid geben. Da hab ich letzten Monat erst am Straßenverkehrsamt nachgefragt


              hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
              aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.

              hier mal den text zu:

              A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
              A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
              und beim Schutzbrief
              In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
              auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
              wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
              zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
              Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
              Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
              geführt werden muss.
              A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
              Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
              dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
              Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
              ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
              Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
              der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
              Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

              und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


            • wie amok schon geschrieben hat, darfst du mit den alten kennzeichen, bzw ohne wenn du welche reserviert hast auf direkten weg zur Zulassungstelle oder zur Prüfstelle fahren! aber wie gesagt, es muss der direkte weg sein ohne irgendwelche Umwege! habe des auch schon hinter mir, sogar mit Polizeikontrolle vor der Zulassungstelle die nette rennleitung wollte von mir denn nur den Fahrzeugbrief, die tüvuntersuchung und die doppelkarte sehen!


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
                aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.

                hier mal den text zu:

                A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
                A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                und beim Schutzbrief
                In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
                auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
                wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
                zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
                Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
                Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
                geführt werden muss.
                A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
                Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
                dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
                Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
                ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
                Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
                der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
                Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

                und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


              • was versthet man unter "Sicherheitsprüfung" ?


                gelöschtes Mitglied

                  jo man darf NICHT damit fahren absolut nich stephan und marcel haben da vollkommen recht...

                  ich wurde auf der fahrt ZUR zulassung aufgehakten bin grad mit dem Polo vom tüv (MIT NEUEM TÜV) weg und dings die polizei hat mich aufgehalten und ende der geschichte...

                  ich musste das auto stehen lassen und andersweitig zur zulassung kommen..
                  glück war das ich nur noch 2km dahin hatte auto zu gelasseun und weiter gefahren.. der Polizist meinte das dies mal so mal so von dessen kolegen gehandhabt würde aber nicht jeder leicht davon wegkommen würde..

                  bei mir hat er es auch nur bei einer verwarnung gelassen...

                  muss zur verteidigung auch sagen das ich vorher den tüv fragte und auch
                  die versicherung ob ich so fahren darf.. beide meinten JA.. was aber Nicht richtig ist! grüße marcel


                  gelöschtes Mitglied

                    Ich wundere mich das eine Versicherung so eine Aussage macht...geben die das Schriftlich?ohne dem ist die Aussage nix Wert.Früher war das mal so ...aber heute?Jede Versicherung zögert gerne wenn sie kann mit Zhlung und keine Versicherung zahlt ohne Gültigen Vertrag....ich würde keinen Meter fahren das Risiko wäre mir zu Groß...Kurzzeit Kennzeichen kosten 50 € und werden bei der Anmeldung Verrechnet...also warum das Risiko eingehen?
                    Solange es gut geht kräht kein Han danach...wenns knallt und selbst wenn euch nur einer in die Karre fährt wird es heißen...der durfte ja gar nicht auf der Straße fahren...ist Abgemeldet....und auch die Polizei wird das so sehen...mag sein das es hier und da und in einigen Bundesländern anders ist...bin nicht Allwissend...vom logischen her sag ich NO WAY...
                    Letzt endlich muß dies jeder für sich entscheiden....und hinterher sagt man sich doch....hätte ich doch mal nicht...
                    In diesem Sinne.....euer Tieflader...


                    mal noch son tip am rande, es muß ja nicht immer unbedingt ein kurzzeitkennzeichen sein.

                    wenn ihr euer auto in die werkstatt bringt, dann einfach mal nachfragen ob es vieleicht möglich ist, ob die werkstatt den vieleicht auch mit der roten nummer abholen kommen kann.

                    der tüv wo ich immer hinfahre, der hat zum beispiel auch eine, die er zur verfügung stellt wenn man bei ihm drüber fährt.

                    gruß


                    polotreff.de
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