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Nebelschlussleuchten

muhkuh
  • Themenstarter

moin moin,

hab mir letztens neue led rückleuchten geholt und die haben jetzt nebelschlussleuchten auf beiden seiten, aber es ist nur eine seite angeschlossen. das selbe ist auch bei den rückfahrleuchten. ist das erlaubt, wenn ich beide anklemmen würde?



ob du zwei haben darfts glaube ich nicht, sonst hätte ja jedes auto ab werk schon zwei stück einbaut! und haben musst du eine, das ist bei autos seit 1993 gesetzlich vorgeschrieben!

manche hier fahren aber auch ohne eine Nebelschlussleuchte rum


ich hab mir meine rl umgebaut und hab jetzt auf beiden seiten nebelschluss

aber mit nem schalter ich kann also einmal ausschalten da es in deutschland ein geiles gesetzgibt , das besagt .... überall wo ne lampe is am auto muss diese funkionieren

da bei mir ne hallerung vorgesehen war hab ich ne fassung mit lampe ringemacht weils sonst scheiße aussah

und die gehen alle genau wie die 2 rückfahrscheinwerfer ich sage bewust scheinwerfer ... is im gegensatz zu vorher is des jetzt flutlicht

€: erlaubt is nur eine links!



Wie man muss die echt haben?
Hab mir meine damals beim Umbau zerdeppert und dachte die wäre nicht vorgeschrieben, wurde mir jedenfalls so gesagt.
Dann sollt ich wohl mal nachrüsten oO


Gibt viele Autos mit 2 Nebelschlussleuchten.. Größere Modelle meistens.

Und ältere BMW haben z.B. 2 Nebelschlussleuchten + 2 Rückfahrscheinwerfer.. Und mein alter Fiat Croma hatte auch 2 NSW und 2 Rückfahrscheinwerfer..

nur mal so als Randbemerkung


muhkuh
  • Themenstarter

hmm naja also wenn die das haben müsste es ja normal erlaubt sein xD .. ja und das, dass alle leuchten funktionieren müssen die an nem auto oder hänger dran sind haben die beim tüv mir auch mal erzählt ^^ .. kurzfristig wurde dann einfach die rückfahrleuchte beim hänger abmontiert


wenn man keine nebelschlussleuchte bräuchte hät ich meinen englischen scheini hinten drin... der hat nämlich n zusätzliches rückfahrlicht aber keine nebelschluss :(


nebelschluss hinten ia ab einem bestimmten baujahr soweit ich weis pflicht ... aber da fragt mal lieber euren tüv man

aber wenn man es hat nur links erlaubt ...

aber wenn man ne hallterung für ne 2te hat muss diese funktionieren

das klingt jetzt verwirrend aber so isses


muhkuh
  • Themenstarter

ohh man wer sich das ausgedacht hat war echt behindert im kopf ^^
also muss ich das dann quasi so regeln wie du.. ? einfach nen schalter dazwischen ? weißt du zufällig ob 2 rückfahrscheinwerfer erlaubt sind ?



ich sagte ja, Zitat:

manche hier fahren aber auch ohne eine Nebelschlussleuchte rum
ich hab auch keine, da ich auf der fahrerseite ne englische rückleuchte hab ! wenn ich die anmache hab ich nur weißes licht

beim Tüv hab mich mal machgefragt gehabt und da sagte man mir nur , Die Nebelschlussleuchten sind seit 1993 per Gesetzt Vorgeschrieben

gruß markus


DSC00920.JPG
DSC00920.JPG

rückfahrscheinwerfer is oikay da kannste soviele haben wie du willst soweit ich weis

wenn du mal widda rumfährst achte mal druf gibt viele autos mit 2


ja aber zusätzlich soll noch eine nebelschlussleuchte sein... also 2 rückfahrscheinwerfer ist ok... aber die nsl muss auch da sein....

oder nicht?


lese doch mal was ich oben geschrieben habe... die ist gesetzlich vorgeschrieben.... naja wie auch immer

zu demm muss die noch eine höhe von mind 250mm haben


14151.jpg
14151.jpg

Hm wenn ich so nachdenke... wirklich "gebraucht" oder "benutzt" hab i die NSL noch nie =)

Gibt ja auch menschen die beim geringsten anzeichen von Nebel, sofort alles einschalten, was mit Nebel zu tun hat.. und dann knallhart so weiterfahren.. durche Stadt, wenn man direkt dahinter is usw. ... find i lustig Dann doch lieber ausbauen


muhkuh
  • Themenstarter

naja also die rückfahrleuchte klemm ich morgen ma an und das mit der nsl überleg ich mir einfach nochmal aber denk ma die häng ich auch dran, obwohl ich die bis jetzt auch noch nie benötigt hab, hätte dafür lieber gerne nebelscheinwerfer gehabt


ich kann dir nur soviel sagen der tüv schaut bei ner kntrolle nach genau wie vw bei der jahres inspektion


muhkuh
  • Themenstarter

das heißt ich brauch nen schalter so wie du? kommst du damit denn durchn tüv ?


also ich bin auch ohne die nsl durch den tüv gekommen, ohne probleme


also.. nebellampen sind auch 2 erlaubt... aber ab bj. zwingend vorgeschrieben ist eine... ückfahrscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben aber auch hier sind 2 erlaubt... und was eingebaut ist muß auch funktionieren....


muhkuh
  • Themenstarter

da ist die antwort auf meine frage thx ... also schließ ich dann mal beide an


also ich ahb auch die LED RüLis und hab die NSL einfach zusammen geschalten. einfach ein kabel von rechts nach links(oder andersrum is ja egal), und bei rückfahrscheinis genau so. jetzt is beim rückwärts fahren immer genug licht hinten.

Oder du kemmst deine NSL an die bremsleuchten und hast so 4 (5) bremsleuchten und holst dir ne extra NSL für hinten.


Zitat:

ich sagte ja, Zitat:
manche hier fahren aber auch ohne eine Nebelschlussleuchte rum
ich hab auch keine, da ich auf der fahrerseite ne englische rückleuchte hab ! wenn ich die anmache hab ich nur weißes licht

beim Tüv hab mich mal machgefragt gehabt und da sagte man mir nur , Die Nebelschlussleuchten sind seit 1993 per Gesetzt Vorgeschrieben

gruß markus



dann lass dich nicht damit erwischen! wenn du pech hast, legen sie dir dein auto still, denn wenn du nsl serienmäßig hast, darfst du sie nicht entfernen!

genauso wie elwr, abs, 3. bremsleuchte, usw!


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