# - heute - 17:46:08Du weisst das man dort nicht mehr einfach dran kommt.
ein Gutachten vom TÜV, das bescheinigt, daß das betreffende Fahrzeug 2 von 4 notwendigen Kriterien erfüllt
1. Fahrzeugalter von mindestens 20 Jahre
2. Es dürfen nur noch 0,1% der gesamten Produktion angemeldet sein.
3. besonders selten
4. Fahrzeugalter von mindestens 40 Jahren: wenn dieser Punkt erfüllt ist, ist es nicht notwendig, daß einer der anderen auch noch zutrifft.
des weiteren:
ein amtliches Führungszeugnis des Halters, zu beschaffen beim Einwohnermeldeamt. ohne auffälligkeiten !
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen; es gibt spezielle Oldtimer-Tarife dafür; da musst du bei deiner Versicherung nachforschen ob dein Auto dazu gehört.
Eventuell wird auf eine neue Hauptuntersuchung bestanden, dies musst du erfragen..
Aber davon abgesehen wirst du bei den 2 von 4 Punkten schon scheitern..