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Antwort auf einbruch - anlage weg

# - heute - 01:38:28Versicherungen die im Schadensfall nicht zahlen oder nur einen gewissen Teil der Kosten übernehmen, kann man ohne Probleme kündigen, dieses nennt sich dann "außerordentlicher Kündigungsgrund". Wäre das erste was ich machen würde, als zweites Rechtsanwalt einschalten.....