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Antwort auf Legal wenn Original Größen? Felgenfrage

# - heute - 20:41:13Zitat:
okay, alles verstanden, soweit danke für eure hilfe

ABÖÖ, da fällt mir grade noch was anderes ein...

Ich hab ein 60/40 Fahrwerk drinnen, es nicht im FS eingetragen, aber eine bestätigung vom TÜV das ich das Fahrwerk mit der Serienbereifung fahren darf.

Ändert sich da nichts, wenn ich andere felgen draufklatsche?
oder muss ich dann mit der kombination eine abnahme machen lassen ob das passt oder nicht....


weil da fällt mir grade die situation ein, als ich mein fahrwerk eintragen wollte. Bei der Dekra wollte der typ mir das fahrwerk nicht eintragen da im gutachten nur eine der originalgröße stand nämlich die 14" räder.
Ich hab aber momentan aber die 13" räder und deswegen meinte er, GEHT NICH........
Dann bin ich zur KÜS gefahren, der hat sich meine Räder angeschaut, die Tieferlegung usw. und er meinte, "warum zum teufel wollen die das fahrwerk nicht eintragen?" Ja und dann hat er mir halt ein schreiben ausgefüllt, das ich das fahrwerk mit den originalgrößen fahren darf.


Die ABE bei Felgen gelten normal nur bei originalem Fahrwerk.
Das seht dann auch in der ABE mit drin.

Wenn das so in der ABE steht, dann müssen die Felgen wiederum eingetragen werden.

Gruß
Markus