# - heute - 23:52:33Zitat:Ne, ne Attrappe ist es nicht und ne Attrappe kann man auch nicht eintragen, weil es Vortäuschung falscher Tatsachen ist.
Ein normales Mittelschaldämpferrohr oder halt auch Vorschalldämpferrohr genannt. Wir im Rennsport verwendet, also ein Gruppe N Vorschalldämpferrohr. Sieht aus wie die Attrappe, nur das es keine ist, sondern nur das Rohr, soweit auch legal, sofern man es eintragen lässt oder halt eins mit ABE oder Teilegutachten bekommt. nur woher...?
für solche sachen gibt es weder ne abe noch in teilegutachten!
und abgenommen bekommste dass beim tüv auch nicht!
also raus mit dem müll und ne ordentliche komplettanlage drunter gebaut!
lg
tob*