# - heute - 14:49:47Zitat:hm..........muss mal jetz so sagen, scheiß armer Deutschland.
finds ja schönd as du deinen k u n eingetragen bekommen hast.
nur bei uns "Tüv Thüringen" hat mir letzte woche mein tüver gesagt, das die nich mehr eintragbar wären, aus welchen gründen auch immer........ is echt der hammer...
aus:http://www.autoextrem.de/showthread,t-62729.htm
Zitat:
Aus einem Kundenanschreiben von Racimex - sicherlich auch für einige von euch Interessant:
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.
Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Quelle: Kundenanschreiben Racimex vom 21.12.05