# - heute - 17:48:41wenn du bei ner Werkstatt aber was in Auftrag gibst, dann auf keinen Fall in den Werkstattauftrag schreiben lassen, Temp.fühler getauscht oder so.
Dann zahlst du, auch wenn der Fehler noch da ist.
Es muß dein Symptom drin stehen, das beseitigt werden soll, dann müssen die irrtümlich getauschte Teile nicht gezahlt werden!
Sonst wird man ja arm bei denen, weil die alles mögliche tauschen, wenn sie im Trüben fischen!