# - heute - 06:36:56 Zitat:seitens der Versicherung werden in der Regel Auflagen erteilt, z.B:
* Beschränkung der Fahrleistung (meist 5.000-10.000 KM)
* Alter der Fahrer (z.B. Mindestalter 25 Jahre)
* Keine Nutzung als Alltagsfahrzeug möglich (z.B Fahrten zur Arbeit)
* Nachweis eines Erstfahrzeugs
* Für Alltagsfahrten muss eine eigenes Fahrzeug nachgewiesen werden.
liegt alles in ermessen welche versicherung man hat
gibt auch noch alters beschränkung des führers,mindest alter 25 Jahre
Gewindefahrwerk könnte man per absprache eventuell auch eingetragen bekommen
das liegt in ermessen des Prüfers
ein bekannter hat ein 1ser Scirocco mit 16v weber
und ein Gewindefahrwerk eintragen bekommen
Begründung: Alte dämpfer defekt,und er bekäme keine anderen Fahrwerksteile die ihn gefielen mit tieferlegungsmöglichkeit
dem Prüfer gefiel das fahrzeug und hat es ohne weitern wiederspruch eingetragen
Vorweg immer Rücksprache mit dem Prüfer einhalten
Da die Fahrzeuge unter Kulturgut laufen
Gibs auch Prüfer die nur Orginal zustand verlangen...