# - heute - 02:43:10 Zitat:bestätigung der serienmässig zulässigen bereifung
165/65 R13 76S oder 175/60 R13 76S auf felge 5 1/2Jx13H2
das gilt als ersatz weil es aus dem Fahrzeugschein gestrichen worden ist und nur noch eine Reifengröße eingetragen ist anstatt früher zwei oder drei- und damals waren die beiden noch im schein erhalten