# - heute - 16:40:57Fahrzeuge ab Bj. 90 müssen eine Nebelschluss und ein Rückfahrlicht haben.
Sowie Fahrzeuge ab bj.91 Leuchtweitenregulierung haben müssen
Bei Fahrzeugen vor bj.90 war die Nebelschluss und Leutweitenregulierung noch nicht Pflicht.
Du kannst an Hand der Englischen Rückleuchten je nach Lust 2x Rückfahrlicht oder 2x Nebelschluss leuchten umrüsten.
*Geht nur bei Englischen da die Streuscheibe/Reflektor dafür ausgelegt ist!*
Du musst aber die Fehlende Leuchte nachrüsten.
zb. in der Stossstange etc.
Die Nachrüstleuchten MÜSSEN aber wiederrum ein E-Zeichen oder ABE haben.
Du musst aber diese Sache dann Eintragen lassen,da du eine Technische veränderung vorgenommen hast.
Zu den anderen Beiträgen!
ZITAT:
falscher tüv? oder du machst zwei rote rein bzw lasierst das weiße rot dann siehts auch gleich aus
ANTWORT:
Lasieren ist Illegal und gibt DEFENITIV stress mit Tüv und Polizei.
Deseiteren ist die Streuscheibe/Reflektor anders und NICHT für diesen Zweck geeignet,da Lichtverhältnis anders ist!
ZITAT:
Hab die Rückleuchte selbst.
Tüv meckert rum weil die Leuchte weiß scheint, und nicht Rot.
ANTWORT:
Garrit soweit ich weiss hattest du 1. Nichts nachgerüstet und 2.Nur die Leuchte ausgetauscht und Nebelschluss funtion beibehalten!
ZITAT:
also n kumpel hat auch zwei rückfahrleuchten und soweit ich weiß brauchte er keine extra NSL
ANTWORT:
Fahrzeuge vor bj.90 haben die NSL nicht als Pflicht.
zb. Polo 2
*so nun wieder Klugscheissermodus aus!*