# - heute - 01:07:28Hab mal Kontakt mit mein Prüfer aufgenommen.
Es ist so wenn der Seitenairbag in der kompletten Fahrzeugserie nicht standartmäßig verbaut wurde ist eine Austragung möglich.
ABER die Airbags müssen von einer Fachwerkstatt demontiert und entsorgt werden. Das Airbagsteuergerät muss zum Hersteller geschickt und umcodiert werden. Dann wird beim Hersteller erfasst das dein Fzg.-Austattung geändert wurde. Zusätzlich müssen Blindstopfen auf die freien Airbagstecker. Diese müssen auch von der Fachwerkstatt gesteckt werden und dann brauchste noch die Bestätigung von der Werkstatt das die Airbags enfernt, entsorgt und die Leitungen gesichert sind.
Dann kannste zum TÜV und es nach § 19 StVZO eintragen lasse. Soll ca. 250€ kosten, so alles drum und dran.
mfg
felix