Hi!
Also es ist so wenn du ein gewinde einträgst und auf eine bestimmte höhe und die höhe irgendwann wieder änderst willst denn musst du nochmal zum tüv fahren!
was is lös? hää? wo habt ihr das denn gelesen? du hasst nen gewissen verstell bereich in dem du dein gewindefahrwerk verstellen darfst! hab meins schön zich mal verstellt! die bullen sind sogar schon mit holzklötzchen unter meine karre gekrochen! aber wenn du dein fahrwerk jetzt nur um 2cm verstellst, und das im zulässigen bereich! (der erlaubt ist) musste das doch nicht neu eintragen!