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Original VW Alufelgen vom 6N/Lupo/Arosa mit Vredestein Snowtracs; Keine ABE? Einzelabnahme?

incognico
  • Themenstarter
incognico's Polo 2F

Ich hab vom Vorbesitzer 4 Original VW-Alufelgen mitbekommen: 5.5Jx13 ET43, VW 6N0601025C, die sind vom 6N/Lupo/Arosa und haben Vredestein Snowtracs (175/65 R13 80T) drauf .
Mein 92er Coupe braucht aber 5.5Jx13 ET38, da ich günstig schon passende Sommerreifen (165/65 R13 77T) gekauft habe. Hätte vorher nach der ET schaun und mich über ABE, ECE und sowas schlau machen sollen.
-> Wer die 5.5Jx13 ET43 haben will, bitte PN (Raum F/GI/LDK). Tausch auch möglich.
Außerdem sind bei mir die 5.5Jx13 ET38 nicht eingetragen. Jetzt habe ich grad gelesen, dass es für Original VOLKSWAGEN Felgen keine ABE's oder TÜV-Gutachten gibt. "Aus diesem Grund sind die Original VW- und Audifelgen nur per Einzelabnahme einzutragen."[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • -> STIMMT DAS?
    Dann spar ich mir lieber die 150 Euronen und verkauf die 165/65 R13 77T wieder.
    ODER brauch ich nur die C292/2 für das Coupe, weil da angeblich alle zugelassenen Felgen und Reifen drinstehen? Ich find die leider im N@tz nicht.
    -> Hat die jemand für mich bitte?



    Rad 2 <2MB.jpg
    Rad 2 <2MB.jpg

  • Moin,

    wenn du es ordentlich haben willst, bräuchtest du eine §21.
    In der Praxis wird es niemanden interessieren.

    Ich hatte das früher mal beim Opel:
    felgen vom E-Rekord auf dem A-Corsa. Ich wollte sie eintragen lassen, aber meine Werkstatt hat dann nach Rücksprache mit dem Prüfer gemeint, ich soll sie einfach fahren....

    Am Ende liegt die Entscheidung bei dir.


    Gruß,

    Sebastian


    Diese Ansicht kann ich nicht vertreten...

    Bei meinem letzten TÜV-Termin wollte der Prüfer sogar die entsprechenden Unterlagen für meine "Sonderfelgen" sehen.

    Ich musste ihm dann erklären, dass die BBS-Felgen die Serienfelgen beim G40 wären. Das hatte ihn Anfangs nicht wirklich überzeugt und er meinte, wieso dann BBS auf den Radnabenabdeckungen und nicht VW stehen würde. Ich hab ihm dann den entsprechenden Verkaufsprospekt unter die Nase gerieben, was in dann eher zögerlich überzeugt hat. Ergo hab ich ihm auch noch das VW-Räder-Reifen-Dokument auf dem Smartphone gezeigt, worauf er genervt meinte, dass es schon Recht sei...

    Keine 3 Minuten später kam zufällig einer SEINER Bekannten für einen Termin vorbei, der vor Jahren mal einen G40 besessen hat. Den hat er dann auch noch gefragt, ob das Serienfelgen sind - wie da die Antwort ausgefallen ist, kann man sich ja denken...

    Für mich gehören solche TÜV-Prüfer direkt zu einer Nachschulung auf eigene Kosten verdonnert. Ist ja nicht so, dass es nicht auch eine VW-TN auf den Felgen (und Radnabenabdeckungen) geben würde - aber da hätte man sich ja eventuell die Finger schmutzig machen müssen.



    incognico
    • Themenstarter
    incognico's Polo 2F

    Immerhin hätte ich jetzt passende Felgen in Aussicht. Das Gutachten dazu auch gefunden:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Somit müsste mich die ÄNDERUNGSABNAHME weit weniger Kosten als ohne ABE (beim TÜV ca. 35 bis 70 Euro). Dazu dann noch die 11,70 € bei der Zulassungsstelle. Mit den 100,- € für die Alus und den ca. 20,-€ für die Radschrauben sind das dann rund 200,-€.

    Allerdings bin ich unsicher wegen der zweier Einschränkungen:

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
    -> Da ich die Original-ABE nicht finde, sondern nur die Anlage 2, in der der Polo aufgelistet ist, weiß ich nicht, ob da eine Freistellung existiert. Hat jemand die ABE mit deerr Kba_Nr. 42781?

    S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.
    -> Das sind laut ABE M12x1,5 60°-Kegel 25 mm, z.B. solche hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
  • und nicht die von den bisher genutzten Stahlfelgen, oder?


  • incognico
    • Themenstarter
    incognico's Polo 2F

    Zitat:

    wenn du es ordentlich haben willst, bräuchtest du eine §21.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21 Personenbeförderung meinste ja nicht.


    incognico
    • Themenstarter
    incognico's Polo 2F

    Zitat:

    In der Praxis wird es niemanden interessieren.

    Naja, das einzige, was mich abhält ist der fehlende Versicherungsschutz. Da braucht Dir nur einer Reinfahren und du kriegst Teilschuld und darfst dann selber zahlen.


    incognico
    • Themenstarter
    incognico's Polo 2F

    Zitat:

    TÜV-Prüfer direkt zu einer Nachschulung

    Müssen die eh dauernd machen. Da verzeih ich auchmal ein Wissenslücke, wenn sie zugegeben wird. Bei 'nem Bürokraten wie deinem Prüfer wär das natürlich nicht denkbar.

    Themawechsel: Mir ist immer noch unklar, ob ich alle Originalfelgen, die in der ABE 292/2 (die ich grad beim KBA erbettele) eingetragen sind auch im Brief/Kfz-Schein zusätzlich eintragen lassen muss, um die 90,- € Strafe bei einer Kontrolle zu vermeiden.


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