Zitat:
Mich stört dann ABE noch etwas dieser Satz in der ABE der felgen Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen
Augen auf beim Felgen Kauf
Habe noch mal bisschen recherchiert und herausgefunden, dass ich mir nur das Gutachten zur ABE angeguckt hatte.
Man sollte sich aber ABE vom KBA zum sonderrad mit Gutachten vom Hersteller in Kombination angucken.
In der ABE vom KBA steht folgendes:
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich
Somit muss ich definitiv nicht eintragen lassen
Jedoch immer ABE und Gutachten mit führen!