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Anhang ID 183938 - Urteil.jpgUrteil.jpg
Diese Unfallsituation wird wohl nach den §§ 1 und 9 StVO zu klären sein. Um dann eine Schuld eines der beiden Beteiligten oder beiden Beteiligten nachweisen zu können, wird wohl letztendlich von den Aussagen der beiden Beteiligten oder Zeuge/n, falls vorhanden, fest gemacht werden (Beweisführung). Hiermal ein Urteil zu einem gleich gelagerten Fall, obwohl jeder dieser Unfälle geringfügig anders gelagert sein dürften.

Dieses Bild wurde am 15.07.2014 von rüd44 hochgeladen.