So, da ich nicht sicher bin frag ich euch mal.
Soweit ich weiss gibts seit Anfang diesen Jahres eine Ergänzung in der StVO die besagt, dass
"bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung... [
würde mich auch mal interessen, da es ja wirklich schon nächste woche ist. aber das mit den wetterverhältnissen habe ich auch gelesen. mal sehen was noch für antworten kommen
Die Versicherungen können erstmal gar nix vorschreiben! Und ab 1.10 ist ja schon mal quatsch denn die könnten sich nur querstellen wenn du bei Schnee und Eis nen Crash baust der mit geeigneten Winterreifen verhinderbar gewesen wäre.
Und selbst Winterreifen im Sommer sind geeignet aber halt keine Sommerreifen bei Schnee und Eis. :(
laut neuer gesetzgebung sind winterreifen ab 1.november pflicht......
Hast Du dafür ein Beleg bzw. ein Link wo das genau steht ?
Hier mal ein Link von mir das Deine Behauptung falsch ist .
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Falls es Deine Gesetzgebung wirklich gibt dann lass mal sehen .
Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss in der nächsten Eiszeit 2006 mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden.
nur zitat aus deinem link....
weiss halt nur das das letztes jahr in allen radios lief...
ne erst wenn die temperaturen dementsprechend sind, also mitte-ende oktober
Während die Änderung der StVO schon zum 1. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert. Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit).
wer weiss aber wenn es bußgeld gibt heisst es doch eigentlich andersrum es ist verboten mit sommerreifen im winter zu fahren....
mein opa hat immer gesagt : was nicht ausdrücklich erlaubt ist , ist verboten
Das sagt das neue Gesetz :
§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Und das sagt ein Bundesverkehrsminister :
Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."
Mir soll es egal sein ,
ich fahre meine Winterreifen so im November rum wenn das Themometer auch am Tage unter 10 Grad Anzeigt ,man hat ja letztes Jahr gesehen wie schnell ein Chaos passieren kann wenn der Schnee hereinbricht .
grüsse