Habe hier was vieleicht interessantes für die freunde mit lasierten rüllis!
Mfg Andy
Ist ja nett das du es postest. Aber soweit ich weiss,ging an alle sachverständigen ein rundschreiben raus,das dieses Gutachten nicht gültig ist. Aber mit sicherheit wird es auch den ein oder anderen prüfer geben,der das nicht weiss.
finger weg von dem gutachten, wurde von der polizei bei nürnberg angehalten, die haben mitr den wagen stillgelegt vor ort. meine rückleuchten einkassiert und mir ne dicke anzeige wegen urkundenfälschung aufgebrummt da ich auhc den wisch hatte
hät mich auch gewundert wenn das so einfach gehen würde dann könnte ich mri ja meine rückleuchten bis ins ermäßliche tönen und gut ist da setht ja nicht mal wegen lichtdurchlässig keit und so also trau solchen schreiben nicht aber muss erlich sagen wenn das schreiben ne fälschung ist so wie es ja behauptet wird dan aber ne ganz ganz gute oder der prüfer wurde bestochen
Man muss sich den Scheiss nur durchlesen...
Wer den Scheiss glaubt is selber Schuld!
Das Gutachten gilt nur für original dunkel gefärbte Rückleuchten der Firma MHW und ist somit nicht auf andere lasierte Rückleuchten anwendbar!
orange hat zwar schon recht mit seiner Aussage. aber der Haken an der Sache ist dass es die Firma gar nicht gibt.
Deshalb bleibt die Anzeige wegen Urkundenfälschung auch am ende am Besitzer hängen und nicht an der Firma da es keine juristische Person für diese gibt.
Somit rate ich allen die dieses Gutachten haben, egal ob bei ebay erworben, aus dem Internet oder von Freunden, dass ihr dieses schnellstmöglcih vernichtet und eure Rückleuchten niemals lasiert.
Sieht eher aus wie in Acrobat bearbeitet.. der text ist ja mal mehr als Sinnfrei..
Also ich würde mit so etwas auch nicht mit gutem Gewissen rumfahren...