Hallo,
lasse grad meine Heckklappe bei einem Lackierer in meiner Umgebung cleanen und lackieren.
Er hat mir einen Kostenvoranschlag von 200€ gemacht.
Nun behauptet er das er mit vor 3 wochen eine Mail geschrieben hat das das cleanen etc.. nun 400 € kostet und nicht 200€.
Diese habe ich aber nie erhalten.
Der Wagen ist jetzt so gut wie fertig..
Was kann ich da machen..ist so ein Kostenvoranschlag gültig,oder kann ich was machen?
dein kostenvoranschlag ist wohl gültig wenn er nicht anchweisen kann das er wirklich die mail geschrieben hat.
Zitat:
dein kostenvoranschlag ist wohl gültig wenn er nicht anchweisen kann das er wirklich die mail geschrieben hat.
Das hört sich doch gut an.....gibt es da irgend ein gesetz für etc.. BGB:....
Ich such mal die passenden Paragraphen raus, aber normalerweiße bedarf der Vorgang einer Preiserhöhung gesetzlich gesehen normalerweiße einer Auftragsbestätigung bzw. einer Auftragsannahme. Welche der Lackierer in deinem Fall nie erhalten hat.
ich glaub bis zu 10% darf er nach dem erteilen eines Kostenvoranschlags abweichen aber einfach so mal 100% mehr geht auf keinen fall. Dafür ist er Meister damit er weiß was so etwas für einen Aufwand mit sich bringt, würd sagen selber schuld
Also nach §145 BGB
Bindung an den Antrag:
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrages anträgt (Lackierer) ist an den Antrag (Kostenvoranschlag) gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat (welches du in den AGBs einsehen müsstest)
§146 Erlöschen des Antrags:
Der Antrag (Kostenvoranschlag) erlischt, wenn er dem Antragenden (Lackierer) gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber rechtzeitig angenommen wird (hast du den Kostenvoranschlag angenommen?)
§150 (2) BGB:
Verspätete oder abändernde Annahme, eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (der weiderum rechtzeitig angenommen werden muss, sprich wenn du nichts bestätigst kann der dich mal)
Rein vom Gesetz her, Ich weiß Gesetze sind schwer zu verstehen (deshalb meine Erklärungen in Klammer) bist du im Recht
Grundsätzlich muss auf einen Antrag der bei einer Vertragsänderung oder aushandlung gegeben sein muss! die Antragsannahme stehen, da du ihm kein OK gegeben hast für die Vertragsänderung hat er laut BGB einfach Pech und dummgelaufen.
^^ Sach ich doch
hab dich ja nur bestätigt^^