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Unterbodenbeleuchtung mit TÜV ?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Wer hat Unterbodenbeleuchtung mit TÜV bzw. wer kann mir sagen, welcher TÜV das unter welchen Voraussetzungen einträgt ?
Wer kann mir ggf. seine Eintragung im Fzg-Schein mailen ?

Gruß und Danke im voraus !

-JJ-



gelöschtes Mitglied

    geht ned gibts ned und wirds nie geben!

    Ist und bleibt Illegal


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ich hab jedenfalls schon gehört, daß das einige tatsächlich schon eingetragen bekommen haben und zwar als "Einstiegsleuchten" deklariert, die nur dann angehen dürfen, wenn die Türen geöffnet werden.
    Ist ja bei einigen Fahrzeugen sogar serienmßig ( DB 500 SL-AMG, Rolls-Royce) !



    gelöschtes Mitglied

      ja gut dess isch erlaubt aber soweit ich weis ned auserhalbs des fahrzeuginnenraums!
      Einer aus meinem Bekanntenkreis hat sich auch welche druntergebaut hat aber immer gesagt wenn mich jemand anhät dann mach ichse einfach weg und daheim wieder hin


      ich kenn auch welche die es als Einstiegsbeleuchtung haben, aber dann nur mit 2 Röhren, eine links, eine rechts. Aber mal ehrlich, scheiss auf Tüv bei sowas.
      Ich bin Händler, hab grad Unterbodenbeleuchtung für 75€ im Angebot, bei Interesse kannst dich ja mal per PN melden.

      MfG


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Ja gen 6N grün, solltest mir aber schon evtl. eine Kopie so einer Eintragung mailen bzw. den TÜV nennen, der das einträgt, denn andernfalls ist das nicht nur eine kostenpflichtige OWI sondern es gibt auch noch Punkte, da Erlöschen der BE und das muß nicht unbedingt sein !


      gelöschtes Mitglied

        Mein Reden,
        den TüV sollte man so gut es geht respektieren!


        Mein Motto:


        TUNING JA ABER LEGAL!

        Ich kann so illegale autos nicht leiden!


        Klar, ich finde auch dass man alles eintragen sollte, aber wenn es dafür keinen Tüv gibt und man wills trotzdem unbedingt haben dann muss man halt in den sauren Apfel beissen oder man lässt bleiben. Und auch wenns der Tüv einträgt, wenn du mal in ne Kontrolle kommst und der Kumpel in Grün-Silber sagt dass es verboten ist (und das ists es), dann bringt dir deine Eintragung au nix. Es gibt immer nen Tüv der die unmöglichsten Dinge einträgt, aber wenn du mal in ne Kontrolle kommst dann bringt dir die Eintragung au nix mehr.
        z.B. bei nem Fahrwerk, Scheinwerferunterkante 50cm, wenns der Tüv mit 45cm auch einträgt stehts zwar im Schein, aber bei ner Kontrolle bist du am Arsch

        MfG


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        @ 6N grün:Also nun widersprichst Du Dich aber gewaltig !
        Oben schriebst Du noch, Du würdest auch welche kennen, die es eingetragen haben und nun sei es plötzlich doch nicht eintragungsfähig ?!

        Also nochmal: Es ist ganz offensichtlich sehr wohl als Einstiegsbeleuchtung eintragungsfähig und wenn es eingetragen ist, dann kann ist es bei JEDER Kontrolle völlig legal und keiner kann mir was, eben weil es eingetragen ist !
        Alles andere was Du da schreibst ist Quatsch, denn in dem Moment der Eintragung in Brief und Schein habe ich dafür auch eine amtliche Betriebserlaubnis, auf die ich mich zurecht berufen kann !



        Ich wiedersprech mich net, oben hab ich davon geredet dass ich einen kenn der ne Einstiegsbeleuchtung eingetragen hat (nur 2 Röhren), unten red ich von nem Unterbodenkit (4 Röhren).

        Und was ich da sag ist kein Quatsch, kannst ja mal ausprobieren, meinen Kumpel haben sie gefickt mit 47cm Scheinwerferunterkante, obwohl es eingetragen war, der hatte dann 2 Wochen Zeit zum umbauen und musste dann vorfahren. Dann hat er sich ein Gewinde gekauft, es eintragen lassen und ist dann vorgefahren. Eingetragen heisst nicht immer dass alles in Ordnung ist.

        MfG


        gelöschtes Mitglied

          hier gehts um unterbodenbeleuchtung und ned um tieferlegung und dess was du da sagcsch ischen quatsch wenns eingetragen isch dann ischs eingetragen dann kann keiner was machen!
          aber auf die leichte schulter mit dem scheiss auf den tüv nehmen würd ich ned


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          OK 6Ngrün, als Einstiegsbeleuchtung kannst Du sicher nur die beiden seitlichen Röhren eintragen lassen, aber das würde ja schon erstmal reichen

          Was Dein Kumpel da mit der Tieferlegung und der Scheinwerferhöhe gemurkst hat, kann ich von hieraus kaum beurteilen. Jednefalls wenn ich die UB-Beleuchtung eingetragen habe, kann mir damit keinerwas, soviel ist sicher !
          Und wenn Du diesen Kumpel mal kontaktieren könntest, seine Eintragung mir zumailen, oder auch jemand anders, wäre das nett.


          Ihr habt recht und ich meine Ruhe.

          Wenn ihr mirs net glaubt kommt doch einfach am 25.09. auf unser 2. Treffen im Süden, da ist derjenige auch da der von den Bullen gefickt wurde, obwohl das Fahrwerk eingetragen war.

          MfG


          @ 6n grün: ich denke mal das wäre evtl. ne Sache für den Anwalt gewesen, was da deinem Kumpel widerfahren ist, denn ich in meinem Jugendlichen Leichtsinn würde auch behaupten, dass wenn der TÜV was abgenommen hat , dass dieses Teil dann auch legal ist, sofoern man nichts mehr verändert daran.


          Nehmen wir mal an du willst was eintragen und kriegst es auf keinen Fall eingetragen, aus welchem Grund auch immer. Wenn du jetzt z.B. einen Tüvmann gut kennst und der dann sagt, haja, kein Problem, legst nen Fuffi mit rein und ich trags die ein, dann stehts auch im Schein, ists dann auch legal? Nein.
          Nicht alles was eingetragen ist ist euch gleich erlaubt. Man bekommt alles eingetragen, es gibt immer jemand ders macht.
          Ich hab bei meinem Scirocco die Felgen nicht eingetragen bekommen weil im Schein stand dass ich bei der Grösse ne Querlenkstrebe verbauen muss. Beim 3x Tüv hat ers mir eingetragen, auch ohne Strebe, bei ner Kontrolle wärs dann aber mein Problem gewesen wenns die grünen gemerkt hätten. Genauso war dann beim Scirocco das Kennzeichen vorne nur 8cm vom Boden weg, 20cm muss es haben. Der Tüv hats eingetragen weil ich den ein bisschen kenn, aber in ner Kontrolle wär ich der Arsch gewesen.
          Ich will damit nus sagen dass nicht alles auch legal ist wenns eingetragen ist.

          MfG


          ok ... ich lerne gerne dazu ^^


          Ja der Grün hat Recht! Im Enddefekt sagen ja die Bullen was richtig ist und was nicht!Aber dann müssten die nich einen selber das Vorwerfen und das man es ändert sondern sich an den Tüv-Typen richten der es ja eingetragen hat! Man hat ja selber keine Schuld wenn man von sowas keine ahnung hat und jemand trägt es ein.
          MFG


          Danke Dragon, endlich wird mir mal etwas Glauben geschenkt.
          Wir wissen natürlich nicht was man darf und was nicht, oder?

          MfG


          Natürlich nicht..hauptsache die in grün-weiß denken wir sind ahnungslose tuner.. aber ist schon seltam bei uns das Sie das letzte Wort haben egal was wo steht


          kann man leider nix machen, ausser sich net erwischen lassen
          Ich schau zwar auch immer dass alles eingetragen ist, aber manchmal gehts einfach net.

          MfG


          Hi

          also ich muss 6n grün auch recht geben. Das was im Gesetz steht zählt und nicht das was der Tüv dir einträgt. Der TÜV ist nur dazu da das die die Ordnungsgemäße montage der jeweiligen Sachen kontrollieren. Der Tüv hat nicht zu sagen was erlaubt ist und was nicht sondern das wird im Gesetz entschieden und das beschriebene Beispiel mit der Scheinwerferhöhe ist ein gutes Beispiel und ist mir auch schon passiert. Musste meinen von 43cm hoch auf 48cm machen dann haben Sie es abgenommen obwohl es immernoch nicht genau stimmt aber in der toleranz liegt. Dann noch etwas zur -UB- Die bekommst auch nicht bei jedem Tüv eingetragen würde in jedemfall vorher hingehen und nachfragen. Es muss aufjedenfall sichergestellt sein das die UB während der fahrt nicht an ist. Dann noch für einige Schlauberger: Die -UB- darf auch nicht an sein wenn während der fahrt die Tür nicht richtig geschlossen ist oder der Türkontakt defekt ist. gibt genauso pu nkte als wenn du ohne eintragung etc. fährst. Das ganze muss über eine Schaltung gemacht sein. zB. ein öffner Kontakt der über den Zündungsdraht geschaltet wird.


          gruß Benna

          gruß Benna


          gelöschtes Mitglied

            Unwissenheit schützt dennoch nicht vor Strafe,
            auch wenn ihr dem Bullen weiß macht das ihr nicht wisst das es illegal ist, können die euch ein Ordnungsgeld aufbrummen


            also ihr habt da zum Teil mal was ganz falsch verstanden!

            UnterBODENbeleuchtung ist und bleibt illegal, es sei denn, es ist ein Show-Fahrzeug, welches am STV nicht Teilnimmt!

            LED*s überall im Fahrzeug sind solange erlaubt, solange sie mit dem Türkontakt angehen!

            Neon-Röhren dürfen meist nur im Fußraum verbaut werden, aber auch nur mit Türkontakt, Kopfhöhe nein, wegen# Bruch/Splittergefahr!


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Nochmal zu 6n grün: Selbstverständlich darf und wird der TÜV nur das eintragen, was auch vom Gesetz her erlaubt ist.
            Soll heißen, wenn 20 cm Höhe vom Kennzeichen erlaubt sind, wird der TÜV nie 8 cm eintragen !
            Kann aber durchaus sein, wenn Du einen Prüfer gut kennst, daß er Dich bei der HU trotzdem durchläßt, da es entweder ein geringfügiger Mangel ist, was völlig legal ist oder er im nachhinein behaupten kann, daß er das schlichtweg übersehen hat, denn die TÜVler sind ja auch nur Menschen (mit Fehlern).
            Auch glaube ich das Märchen nicht, daß der TÜV eine wwesentlich zu niedrige Scheinwerferhöhe eingetragen hat, aus dem obigen Grund, denn kein TÜVler wird seinen Job wegen irgendeinem "Tunnigaffen" riskieren, soviel ist sicher.
            Viel wahrwscheinlicher ist da, daß er erst die eintragung machen ließ, so daß die Höhe noch ok war und danach noch was anderes verändert hat, daß den Wagen noch wesentlich tiefer machte.
            Alles andere ist völlig unlogisch und abwegig.
            Ich hoffe daß ich demnächst von irgendeinem eine Eintragung einer UB-Beleuchtung bekomme, damit ich die (noch) ungläubihgen hier endlich eines besseren belehren kann.


            Er hat den wagen hinterher net tiefer gemacht, es war ein 80/60 sportfahrwerk ohne höhenverstellung. der tüv hat au net die höhe der scheinwerfer eingetragen, das wird ja nie eingetragen. Wenn du ein Sportfahrwerk hast wird die höhe nie eingetragen, nur die Daten von den Federn. Er hat dann das Fahrwerk eingetragen und als mein Kumpel von den Bullen gefickt wurde haben die das gleich bemängelt, als er sagte es sei doch eingetragen haben die Bullen gesagt: scheiss egal, die scheinwerfer sind zu tief, da bringt dir au keine eintragung was, die bullen haben den längeren arm. dann hat er sich ein gewinde gekauft und musste dann vorfahren

            Mfg


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Ich schätze mal, daß das dann eben ein Fehler des TÜVlers war, er hätte wohl bei der Eintragung des Fahrwerks die Scheinwerferhöhe nachmessen sollen.
            Anders ist das bei einer Eintragung einer UB-Beleuchtung. Dafür gibtrs in der StVZO keine Vorschriften, die einzuhalten wären und wenn die vom TÜV ausdrücklich in Form einer Einzelabnahme als Einstiegsleuchten eingetragen werden, dann sind und bleiben die auch drinnen.


            gelöschtes Mitglied

              Hallöchen!
              Die Unterbodenbeleuchtung ist defenitiv
              unzulässig. Und dies in jeglicher Hinsicht.
              Kein anderer Autofahrer darf durch irgendwelche äußeren Lichteinflüsse von anderen Verkehrsteilnehmern, b.z.w. Fahrzeugen im Straßenverkehr verkehrsgefährdend beeinflusst werden.

              Dennoch gibt es eine "billige" Variante.
              Die Unterbodenbeleuchtung kann eingetragen werden als "Einstiegsbeleuchtung". Das heisst:
              Wenn das Fahrzeug sich nicht im Verkehr bewegt, darf etwas auch "unterm Fahrzeug leuchten"! Das Fahrzeug darf nur nicht während der Fahrt unterhalb beluchtet werden. Also kleiner Tipp für die Ausgefuchsten: Eintragen lassen, als
              Einstiegsbeleuchtung! Das ist legal,
              jedoch meiner Meinung ziemlich "weich"
              MFG
              Silverdiamond*


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              Ich glaube erstmal nur was ich sehe, lieber Silverdiamond !
              Also sag mir bei welchem TÜV das machbar ist bzw. welcher Prüfer das so wie beschreiben einträgt oder mail mir einen Fzg.-Schein, in dem das so eingetragen ist !
              Alles andere ist nur heiße Luft um nichts !

              E-mail: jh@fto.de

              Danke.


              gelöschtes Mitglied

                Hallo -JJ-

                Du wirst dich niemals ändern, hmmmm?

                Daher bist du wohl auch überall soooo beliebt.
                [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


              • [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



              • Aber vielleicht reißt du dich ja hier mehr zusammen - ich würde es den anderen Usern hier wünschen.


              • gelöschtes Mitglied

                  Mensch -JJ-,

                  das ist ja ein Ding, nachdem Du MX-5 und Fliegerass gewesen bist, mauserst Du Dich zum

                  Polo-Unterbodenbeleuchtungssprzialisten!

                  Respekt!

                  PS, Was macht eigentlich Deine Teilnahme im Cannabis-Forum?


                  polotreff.de
                  #31 - 03.01.2005unterbodenbeleuchtung t?v unterbodenbeleuchtung-tüv zulassung unterbodenbeleuchtung tüv fähig eintragung einstiegsbeleuchtung scheiß auf den tüv unterboden beleuchtung tüv unterbodenbeleuchtung als einstiegsbeleuchtung eintragen tüv unterbodenbeleuchtung nihct im betrieb unterbodenbeleuchtung mit tuv unterbodenbeleuchtung beim tüv zugelassen unterbodenbeleuchtung tüv unterbodenbeleuchtung tüv dranlassen unterbodenbeleuchtung tüv nord einstiegsbeleuchtung erlaubt? kommt man mit einer unterbodenbeleuchtung durch den tüv legal einstiegsleuchten unterbodenbeleuchtung tüf unterbodenbeleuchtung eintragen 2010 kopie tüv eintragen kontrolle einstiegsbeleuchtung royce
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