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Eintragen Tropfenspiegel

steilibenni
  • Themenstarter
steilibenni's Polo 86C

Hat wer zufällig Tipps was was das eintragen von tropfenspiegel angeht oder eine Kopie mit Eintragung? Habe welche gefunden "keine " kpu ,Hersteller unbekannt. Hätte sie aber gern.
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.



TÜV fragen.


steilibenni
  • Themenstarter
steilibenni's Polo 86C

Wäre das denn aber nicht leichter, mit einem Nachweis, wo so etwas schonmal eingetragen wurde? Auch das man weiß ob das überhaupt möglich ist? Weil hier tüv und tuning ist wie ein eckiges Rad. Läuft nicht immer so einfach.



Da nützt dir aber eine x-beliebige Eintragung herzlich wenig.

Spiegel müssen entsprechende Auflagen erfüllen (Spiegelgröße, Splitterverhalten, ggf. Einstellbarkeit, etc.)

Insofern wirst du das mit dem TÜV-Prüfer abklären müssen.

Die Spiegelgröße kannst du ja schon vorab ausmessen und berechnen. Sollte es sich um eine unförmige Spiegelfläche handeln, würde ich als fauler Mensch das Teil planparallel abfotografieren, die Breite und Höhe der Spiegelfläche messen und das ganze im CAD nachbauen und mir die Fläche ausgeben lassen.


"ein eckiges Rad" kann man sicher für etwas nutzen, nur nicht zum Fahren...

Auch im Norden bekommt man Sachen eingetragen.

Wenn du nicht mal weisst, welcher Hersteller das ist, kannst du nicht irgendein Gutachten dazu nehmen und damit zum TÜV juckeln. Dann muss man sich nicht wundern, wenn die das nicht eintragen.


steilibenni
  • Themenstarter
steilibenni's Polo 86C

Ging erstmal darum, ob das überhaupt möglich ist. Hab tüv schon angeschrieben aber warte noch auf Antwort und was stvzo angeht, Paragraf 22a,56 ,66 sprich bauartbedingste teile etc.....usw....
Steht nichts ausser Spiel müssen vorhanden sein.
Welche rili genau zu beachten sind war dort nicht aufgeführt, bzw welche wichtig sind bezogen auf das Baujahr. Und mit Gutachten hätte ich sonst,zumindest auf das Gutachten zutreffenden, vielleicht eine Möglichkeit gehabt, solch zu finden und einzutragen.


Wenn die Spiegel schon eine andere Art Zulassung haben (e-Zeichen), dann würde ich das auch mal dem Prüfer mitgeben; ggf. reicht das schon zur Beurteilung bzgl. etc. Splitterschutz.

Dann müsstest du ihm eigentlich nur noch nachweisen, dass deine Spiegelfläche nicht weniger geworden ist und dass du ihn sauber und ordentlich ans Auto befestigt hast.

Ich hatte auch schon mal Tropfenspiegel am alten roten 6N1 ... und war mit dem Sichtfeld irgendwie unzufrieden (kamen dann M3 Spiegel drauf und beim aktuellen sinds sogar noch die originalen).
Spiegel sind meiner Meinung nach zum sehen da, nicht zum gesehen werden
(Hat mich nur damals echt geärgert bei einigen Fahrten, dass mir was gefehlt hat vom Sichtfeld.)


Wenn die Spiegel ein e-Zeichen haben müssen sie nicht eingetragen werden. Wenn sie keines haben und auch keine Nummer mit passendem Gutachten müssen sie eine bestimmte Größe haben und können dann eingetragen werden.

Das ist zumindest das was ich in Erinnerung habe. Ich hatte das Thema mal mit Talbot Spiegeln. Die hatten keine e und waren zu klein, durften also nicht verbaut werden.


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