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schaden durch strassenbau

86c_max
  • Themenstarter

hallo


mein kumpel hat mich vor ca. 2 stunde angerufen das er sich den auspuff abgerissen hat.

zu vorgeschichte:
er ist mit seiner freundin zu tanken gefahren. eine straße lang wo gebaut wird.
da war ein gulli der min. 5-6 cm hochstande (durch fräßkante) er hat sich dadurch den auspuff abgerissen. dann ist er gleich rechts rangefahren und ein jüngeres paar kam gleich aus dem anliegenden haus und hat das mitbekommen. es wurde gleich die polizei gerufen die sich natürlich doof gestellt haben und gesagt haben er dürfte nich ohne auspuff nachhause hause fahren (11km)
ich kam dann dazu und hab mir das angeguckt und wollten den auspuff wieder dran machen weil er nur aus der schelle raus gerutscht ist. beim drunter gucken hab ich dann gesehen das er öl verliert und das die ölablaufschraube bündig abgerissen ist. es wurde dann nochmal angerufen und es kam die feuerwehr. polizei zeige sich nciht obwohl es hieß sie kommen noch einmal.
die straße war schlecht beleuchtet und man sieht die kannte nicht nur wenn man davorsteht. die polizei meinte das " ein stehender gegenstand bzw. fahrzeug kann keine unfall/schaden veruchsachen

1. muss ich den schaden selbst bezahlen oder die straßenbaufirma/stadt?
2. muss ich den feuerwehr einsatz auch bezahlen?
3. wie soll ich mich da jetz verhalten?

bilder wurden natürlich gemacht
danke
lg max



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    1. muss ich den schaden selbst bezahlen oder die straßenbaufirma/stadt?
    2. muss ich den feuerwehr einsatz auch bezahlen?
    3. wie soll ich mich da jetz verhalten?


    Ich dachte, es war deinem Kumpel passiert..

    Wenn das eine beschilderte Baustelle gewesen ist, hat dein Kumpel vermutlich schlechte Karten..
    Das ist wie mit dem schönen "Straßenschäden" -Schild..Da hat man keine Chance was wiederzubekommen..

    Und mal ganz ehrlich, wer das.....

    Zitat:
    da war ein gulli der min. 5-6 cm hochstande (durch fräßkante)


    ...nicht mitbekommt bevor es knallt, war entweder nicht bei der Sache oder schlicht zu schnell..


    86c_max
    • Themenstarter

    er sitz grade neben mir und hat diktiert deswegen immer das "ich"

    man sieht die fräßkante zuspät weil die straße zu schelcht beleuchtet ist.
    aber muss die baufirma nicht dafür sorgen das ein auto ohne schäden die straße lang fahren kann. ich find das eine absolute frechheit von der firma das sie den gulli so weit rausstehen lassen. die hätten ja wenigstens ein art "teerrampe" hin machen können.



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      man sieht die fräßkante zuspät weil die straße zu schelcht beleuchtet ist.


      Kein Licht am Fahrzeug?
      Man darf auch innerorts aufblenden, wenn nicht durchgehen beleuchtet ist..

      Zitat:
      aber muss die baufirma nicht dafür sorgen das ein auto ohne schäden die straße lang fahren kann.


      Ein Fahrzeughalter hat aber auch dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug auch auf schlechten Straßen kein Hindernis darstellt..
      Aus diesem Grund muss man bei der Eintragung eines Sportfahrwerkes nun immer öfter ein 8cm hohes Hindernis mittig überfahren können, ohne dass das Fahrzeug dieses berührt beim Überfahren..

      Abgesehen davon muss man in einer Baustelle ja eh mit schlechten bis miserablen Fahrbahnzuständen rechnen und von daher würde ich mir nicht allzu viel Hoffnung auf Schadenersatz machen..


      86c_max
      • Themenstarter

      das fahrwekr ist eingetragen also muss die straße auch FÜR tiefergelegte autos passierbar sein.

      ich bin ja nicht hellseher und kann daher auch nicht wissen das da so ein hinderniss ist. das man bei einer eintragung ein gegenstand überfahren muss ist mir neu.


      Zitat:

      Aus diesem Grund muss man bei der Eintragung eines Sportfahrwerkes nun immer öfter ein 8cm hohes Hindernis mittig überfahren können, ohne dass das Fahrzeug dieses berührt beim Überfahren..


      Blödsinn, zeig mir mal wo das steht.Ist immer Prüferabhängig.

      Aber, da dort bestimmt ein Baustellenschild o.a. steht, hast du/dein Kumpel wohl schlechte karten, da sie vor bodenunebenheiten gewahrnt haben.

      Ich sach mal, wenn man ne Rechtsschutz hat, kann man es Versuchen, wenn nicht, ist wohl ne Ölwanne und ne Schelle günstiger.


      Zitat:

      Das ist wie mit dem schönen "Straßenschäden" -Schild..Da hat man keine Chance was wiederzubekommen..


      Wenn dort ein Schild stand welches dich auf die Unebenheiten hinweist hast du keine Chance.
      Du wurdest dann darüber in Kenntnis gesetzt und hast dich nicht dran gehalten = selbst Schuld.

      Wurde auf keine Weiße darauf hingewiesen, dass dort eine Baustelle bzw. ein durch den Straßenbau erzeugtes Hinternis ist und du konntest somit nicht damit rechnen, so wird dafür gefhaftet und der Schaden bezahlt.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        das fahrwekr ist eingetragen also muss die straße auch FÜR tiefergelegte autos passierbar sein.


        Muss die Straße nicht..Wäre ja auch noch schöner..

        Zitat:
        ich bin ja nicht hellseher und kann daher auch nicht wissen das da so ein hinderniss ist.


        Sorry, aber dann war die Geschwindigkeit der Situation auf keinen Fall angepasst..

        Zitat:
        das man bei einer eintragung ein gegenstand überfahren muss ist mir neu.

        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • Lies es selber..
        Ich hatte mich nur bei der Höhe des Hindernisses geirrt..Das ist nämlich 110mm hoch und 800mm breit..
        Das ist zwar noch kein Gesetz, aber eine Empfehlung und danach wird bei der Dekra nun auch oft geprüft..


      • 86c_max
        • Themenstarter

        Zu schnell ist er nicht gefahren es war neblig. Und hätte er gebremst wäre der Fahrer hinter ihm aufgefahren.
        Naja ich seh das so er hatte Glück im Unglück. Das es " nur" ölwanne und Auspuff war. Die Wanne kostet ca 50€



        Die 8cm stehen indirekt im Gesetz...

        Zum einen darüber, dass diese Fräßkanten maximal 8cm sein dürfen...zum anderen so, dass du den Verkehr nicht behindern darfst...

        Schadensersatz fällt also aus


        Zitat:

        Lies es selber..
        Ich hatte mich nur bei der Höhe des Hindernisses geirrt..Das ist nämlich 110mm hoch und 800mm breit..
        Das ist zwar noch kein Gesetz, aber eine Empfehlung und danach wird bei der Dekra nun auch oft geprüft..


        Wie ich sagte, es ist kein gesetz, ich finde es auch in Ordnung das sie sagen, das bei einem tiefern Fahrzeug der Fahrzeughalter sich darum kümmern muss (was jedem der sich tiefer als 6cm klar sein sollte) das er sich seine karre nicht kaputtfährt.

        Jedoch höffe ich das sie da kein Gesetz drauss machen, denn auch wenn es bei uns für fast alles eine Regel gibt, sollte man doch manchmal ein Auge zudrücken.

        Wobei ich mich immer frage wie tief denn so mancher Namenhafter Fahrzeugbauer (Sportwagen) so isst, denn vieleicht ist ja irgendein Ferrari o.a. schon tiefer, und Serienmäßig zugelassen, und sie können dieses Gesetz nicht verabschieden, da sie sonnst nen Rechtsstreit mit einem Großkonzern befürchten.


        Zitat:

        du den Verkehr nicht behindern darfst...


        Dann dürfte Oma Puhvogel die gestern vor mir gefahren ist auch nicht mehr auf die Strasse.


        Ich denke auch dass es auf "selber schuld" hinausläuft. Und wenn sonst kein Schaden am Polo ist soll er es als "Lehrgeld" ansehen.


        Also bei meinem Fahrwerk musste ich auch das Holzstück "überfahren" beim ersten mal nicht geschafft durfte ich das Gewinde ein Stück nach oben drehen.

        Aber btt: Da wirst du keine Chance haben. Der Firma hier die Schuld geben zu wollen und zu sagen, dass es eine Frechheit ist, ist ja wohl vollkommen absurd. Die Firma macht das, was sie gem. LV beauftragt bekommen hat und fertig.

        Ist dein/sein Polo an einer 5-6 cm hohen Fräskante des Gullis hängen geblieben ist das Auto wohl einfach zu tief. Fahrwerk eingetragen hin oder her. Ich an seiner/deiner Stelle würde das so hinnehmen. Gehst du andere Schritte kommt zunächst die Frage auf, wie das Auto an dieser doch kleinen Kante hängen bleiben konnte? Die Ölwanne ist ein fester nicht verformbarer Bestandteil und muss wenn ich mich nicht irre ( ich bitte um Korrektur) 10 cm über dem Boden sein. Es wird also zwangsläufig die korrekte Eintragung des Fahrwerks in Frage gestellt und dann kann es sowohl für den eintragenden Prüfer als auch für euch sehr bitter werden


        Diese 10cm sind nur ne Empfehlung, kein Gesetz. Es gibt in Deutschland keine Mindestbodenfreiheit.


        86c_max
        • Themenstarter

        Er wollte ja nur wissen ob er da irgendwasmachen kann das er vllt den schaden bezahlt kriegt. Der schaden am Auto ist ja nicht so hoch. Wie sieht das eig aus mit der Feuerwehr muss er die nun bezahlen obwohl er sie nicht gerufen hat?


        Je nachdem wie die Versicherung (auch je nachdem welche vorhanden) den Schaden sieht werden diese die Kosten der Feuerwehr übernehmen oder auch nicht.
        Hoffen wir mal, dass die Versicherung die Kosten zahlt. Ansonsten kann der Einsatz schnell mal 500 Euro kosten.


        86c_max
        • Themenstarter

        Er hat ne Haftpflichtversicherung.


        Theoretisch übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten der Feuerwehr.
        Bspw. wenn ein Auto brennt oder auf Grund eines Unfalles Öl ausläuft.

        Nun ist es aber so, dass wenn der Schaden vorsätzlich, mutwillig, grob Fahrlässig oder im Zusammenhang mit einer Straftat verursacht wurde die Versicherung den Schaden wohl nicht übernimmt.

        Deshalb kommt es wiederum darauf an wie der Versicherer den Vorgang sieht und wie genau die Umstände im Detail waren.

        Am Besten einfach bei der Versicherng anrufen und nachfragen.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Diese 10cm sind nur ne Empfehlung, kein Gesetz. Es gibt in Deutschland keine Mindestbodenfreiheit.


          Es gibt sehr wohl ein Gesetz, was die maximal Tieferlegung eines Fahrzeugs regelt. Mindesttiefe der Lichtaustrittskante heißt hierfür das Zauberwort.


          Das stimmt wohl aber wenn die Lichtaustrittskante ok ist darf man auch mit 1cm Bodenfreiheit fahren


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Es gibt sehr wohl ein Gesetz, was die maximal Tieferlegung eines Fahrzeugs regelt. Mindesttiefe der Lichtaustrittskante heißt hierfür das Zauberwort.




            Und das widerrum ist Baujahrbedingt ................
            Ich weiß das genaue Datum nicht aber bei meinen alten Opels (70er Jahre) zählt das jedenfalls noch nicht mit der Lichtaustrittskannte.
            Ich meine es wäre ab Januar 1988.


            1.1.1988


            ich denke mal das anstatt einem scheck ne rechnung von der feuerwehr und evtl ein knöllchen von der polizei kommt!
            "sie verursachen einen unfall ..."
            vielleicht auch noch ne mängelkarte!
            auch bei der schilderung "konnte nicht bremsen, sonst wäre der hintermann draufgefahren" grinst doch nur jeder richter
            "ich musste so dicht auffahren, sonst wäre der hintermann aufgefahren"
            "ich musste über die rote ampel fahren ..."
            "ich musste zu schnell fahren ..."
            jeder fahrer ist für sein tun verantwortlich!
            fährt der hintermann auf mit den beschriebenen folgen, dann ist die sache schon klarer, aber so
            ganz grob in die richtung geht das hier, hab auf die schnelle nix passenderes gefunden:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


          • Ich würde die Sache nicht vorschnell mit "selbstschuld" abweisen. Wenn die Baustelle nicht zureichend beleuchtet war oder die Sicht auf das Hindernis versperrt war hat man gute Chancen da was zu holen. Auch wenn andere Fahrzeuge zu schaden gekommen sind kann von einem Einzelfall nicht die rede sein.
            Darum, wenn's irgendwie geht (Rechtschutz) einen Verkehrsanwalt einschalten.


            In Baustellen muss man mit so etwas rechnen! Und wenn man sein Auto tiefer legt muss man die Straße noch stärker im Auge behalten.
            Solange da jetzt keine Rechnung von der Feuerwehr oder sowas kommt würde ich gar nichts machen. Es ist ja fast nichts passiert.

            Ich bin auch mal ne Fräßkante runter gesprungen und habe mir die Antriebswellen ins Blech gedrückt. War auch dunkel, die blöde Kante konnte man erst spät sehen, das Schild von der Baustelle konnte ich an der Auffahrt, von der ich kam, schlecht sehen. Wäre ich da 30 oder was da stand gefahren, hätte ich rechtzeitig bremsen können. So bin ich 70 gefahren und konnte nur noch auf 40 oder 50 abbremsen. War ich selber schuld! Shit happens


            wenn man mal genauer drüber nachdenkt - bleibe ich bei meiner meinung
            mit jeder modifikation meines autos erhöhe ich ja die betriebsgefahr.
            tiefer legen und dann die schuld der strasse geben ist ja wie gegen nen baum fahren und dem baum die schuld geben.
            wenn mir jemand die vorfahrt nimmt, mir fliegt meine anlage in´s kreuz und verletzt mich, ist das die schuld des anderen?
            montiere ich breitere reifen und fliege wegen aquaplaning von der bahn, wer ist dann schuld? der graben in dem ich lande?
            montiere ich beim alten auto ein sportlenkrad ohne prallkissen und verletze mich beim frontalcrash im gesicht ...
            es gibt zwar auch temposchwellen, die wegen zu steilem böschungswinkel "weggeklagt" wurden, aber baue ich mir nun das modell "hamsterbacke" an die front mit 3% böschungswinkel und bleibe hängen - schuld der gemeinde
            ich verstehe ja durchaus den ärger, aber jetzt rückschlüsse zu ziehen "mein fahrwerk ist tiefer eingetragen, jetzt müssen die strassen passen" klingt selbst beim hunderdstem mal lesen einfach


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