Hiho. Hab mit hängen und würgen mein Fahrwerk eingetragen bekommen und bin knapp unter 120mm Bodenfreiheit (sagt der Tüver)
Hab ne Schürze im Keller (Street X Style GFK) mit Teilegutachten, mit der ich aber bestimmt vorn Tiefer als diese 120mm komme. Denke mal so um die 70mm bis 80mm werden es dann nur noch sein. Seitenschweller das selbe. Hab welche im Keller, komme damit aber nochmal ca 40 mm tiefer.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit dem Tüv gesammelt, dass dieser abgewiesen hat, oder irgendwelche auflagen aufgedrückt hat?
Hab bloß kein Bock zu lacken und die Teile dann nicht eingetragen zu bekommen.
Ist n Polo 6N mit nem 60/40 Fahrwerk (steht auf 60/50 durch Nut)
soweit ich weiß gibt es kein mindestmaß der bodenfreiheit
das ding ist halt wenn der tüv prüfer kein bock hat, dann macht er das halt nicht...
mit der bodenfreiheit hat mir der tüv prüfer gesagt, dass ich bis auf 115mm runter darf. weiß nicht ob das irgendwo geschrieben steht.
Ich kann mich noch an eine Situation bei unserem TÜV erinnern, als die noch in dem alten Gebäude beheimatet waren. Da ham se nem Kollegen die Abnahme verweigert, weil er sein Gewindefahrwerk so tief eingestellt hatte, dass er nicht über den damals vorhandenen Einfahrkeil vor der Grube zur Begutachtung des Unterbodens kam. Direkt nach hause, Fahrwerk entsprechend hoch einstellen, dann Neuversuch und 21er Abnahme erfolgt.
War damals ein Scirocco II, der von 95PS auf nen Turbo mit 220 PS umgebaut wurde.
Ich weiß jetzt nicht, wie's aktuell aussieht. Kommt wohl auch auf den Prüfer und dessen Laune an.
Die 120mm sind wohl auch ein "Mindestmaß" aufgrund der Bordsteine. Wenn ich bei einem Bordstein von 25 bis 30cm Höhe ausgehe (die Hälfte davon unsichtbar, weil im Boden verankert), könntest du bei gekennzeichneten Parkflächen mit nur 80mm Bodenfreiheit ein Problem haben beim Auffahren.
Ich würd hinfahren, Prüfer fragen und auf gütige Hilfe hoffen....
P.S: Hab grad noch was dazu gefunden.......
Tja, wie tief soll er liegen und wie tief darf er liegen!? Auf diese interessante Frage gibt die StVZO jedenfalls keine eindeutige Antwort. Die StVZO enthält auch keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben ist. Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt. In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren. Auch insoweit handelt es sich aber keineswegs um eine rechtlich verbindliche oder zwingende Vorgabe. Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an. Der Radstand spielt ebenso eine Rolle wie die Federwege. Grundsätzlich ist es denkbar, dass durch Fahrwerksänderungen in Form von Tieferlegung die Betriebserlaubnis eine Kfz erlischt. Ob ein konkretes Fahrzeug den zulassungsrechtlichen Erfordernissen der StVZO entspricht, prüft der TÜV. Bei Tieferlegung eines Kfz ist zunächst zu fragen, wie die Tieferlegung konkret vorgenommen wurde. Es kommt z.B. darauf an, ob für die eingebauten Teile eine Teilebetriebserlaubnis vorliegt, und ob die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von einer Abnahme des Einbaus abhängig gemacht wurde. In manchen Fällen kann aber auch eine (kostenintensive!) Vollbegutachtung des Fahrzeugs gemäß § 21 StVZO erforderlich werden. Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt. Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden. Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.
dacht ich mir auch schon sonic. sieht zwar behindert aus, mit ner weißen gfk schürze und schwarzen schwellern zum tüv zu fahren, aber was solls
hoffe mal das vllt noch jemand postet, der 2012 oder 2011 mit sowas beim tüv war.
bist mit deinen schwellern ja auch ziemlich tief! denke ich fahr in zwei wochen mal mit schürze und schwellern angebaut hin und poste dann mal was die gesagt haben.
Also denke nicht das du Probleme kriegst denn bei meinem Gutachten (von der Schürze ) steht drin das es mindestens 80 mm bodenfreiheit sein müssen also kann es ja nicht sein das iwo im Gesetz dann steht das 120 mm sein müssen
Wie das die Österreicher handhaben..... Hoffe, dass das bei uns auch so ist...
mindestens 11cm von starren Teilen.....alle formelastische Bauteile..Gummi, Plastik usw...darf auf 7cm runter !
jep. wie sonic schon schreibt ist das ja wohl nur ne info und keinerlei gesetzlich verankert. abwarten und tee trinken
Zitat:
alle formelastische Bauteile..Gummi, Plastik usw...darf auf 7cm runter !
Wer fährt denn bitte mit seinem Auto einen hohen Bordstein hoch?
Das würd ich selbst mit einem Serienhohen Fahrzeug nicht machen...
Davon ab gibt es hier in D KEINE feste Regel über die Bodenfreiheit. Es heisst nur, dass das Fahrzeug ein Hinderniss mit bestimmten Maßen überfahren können muss. Den genauen Wortlauf findet man im entsprechenden Paragraphen in der STVZO.
Also ist es letztendlich mehr oder weniger auslegungssache des Prüfers.
Die 115mm sind also totaler quatsch, das ist ja noch haushoch..
Ich fahr schon seit Zig jahren Autos mit 5-6cm Bodenfreiheit durch die gegend.
Dann schäzt dich doch mal glücklich das du auf geschäzte 80mm kommst . Aber im normallfall sollte das eigentlich kein problem sein das einzutragen (man siehe alle Post vohher).
Ich selbst bin mit meiner Rieger Lippe nur noch ca 70-75mm übern boden, das ist manchmal richitg nervig.
Ansonsten fahr mal zu deinem Tüver hin frag nach, wenn die dann, such dirn neuen Tüver, es gibt halt tüver die einfach nur kein bock auf sowas haben. Ich hatte bisher keine probleme
Bei meinem 86c wurde letztes Jahr auchn Gewindefahrwerk, Motor usw. eingetragen aber keine anderen Schürzen oder sowas.
Ich habe unter der Querlenkerstrebe noch so 6-7cm Platz. Wurde ohne Probleme eingetragen.
Notfalls zum anderen TÜV gehen. Was evtl. Probleme geben könnte wäre wenn du nicht aufn Bremsenprüfstand kannst weil zu tief. Da müsstest dir ne Prüfstelle suchen die einen Prüfstand haben auf den auch tiefe Fahrzeuge können.
Bei mir war das mit dem bremsenprüfstand total korios. Bei mir isser auf ne art platte gfahren und ist da mal voll in die eisen genagen wie das ging ka aber sah vielversprechend aus ^^, hab da auch ohne prob bestanden.
So aber nu wieder back to. tropic
Vielen Dank erstmal an alle !
Nächsten Montag kommt die Schürze drunter, dann krankenhaus und freitag zum tüv mal fragen ob er da einwände hätte.
Dann gibts direkt nen post dazu.
Hi Leute.
Die 8cm waren genau richtig. Leider wird die GFK Schürze als "starres" Teil bewertet und kann somit nicht tiefer.
Mit nem "Gummiuntersatz" bzw ner "Gummilippe" kann man ruhig tiefer als 80mm laut Tüver!
Prüfer wollte den Wagen über die Mulde fahren, weil die Winkel dort genau 80mm hoch stehen. Vorn ist eine kleine erhöhung von 60 auf 80 mm und dort bin ich schon aufgesetzt -.-
Keine chance die Schürze einzutragen bei dem Fahrwerk.
Danke jedoch an alle Informanten!
Werd die Schürze wohl verticken oder verschrotten und mich erstmal um den Motor kümmern
die stossstange ist ein flexibles teil und hat 70mm zu betragen zum boden. auch ohne gummilippe.
da hat dein prüfer mal kein durchblick.
kleiner tip, du brauchst ja sicher nur eine anbaubestätigung. fahr zu ner kleinen gtü stelle oder so. die sehen das meist nicht ganz so eng.
Musst aber aufpassen, der TÜV kann dir viel eintragen, wenn die Cops dich aber anhalten und die Sache anders sehen, als der TÜV, dann wird die Karre vor Ort still gelegt.
mein tipp...verkaufen....
auch wenn geschmäcker verschieden sind, sowas hässliches hab ich selten gesehen
Die Stossstange ist ganz sicher aus GFK und damit alles andere als Flexibel, da gibt nichts nach, das bricht höchstens..
Ausserdem wurde eh schon zu genüge erklärt, dass selbst die 70 oder 80mm auslegungssache des Prüfers aber in keinem fall eine feste Vorschrift sind.
Ich schließe mich da aber Speedy an, wenn die Möglichkeit besteht dann weg damit und froh sein wenn noch jemand Geld dafür bezahlt.
Geschmäacker sind echt verschieden, aber recht habt ihr Ich fand se gelackt eigentlich recht gut, zumal ich bloß 40 euro dafür geblecht hab. Denke mal das ich die für 30 weg kriege und nächstes Jahr dann anfange Äußerlich mehr zu machen
auch gfk ist flexibel. das bricht nicht immer gleich. muss man nur mal qualität kaufen. diese unnützen aussagen wieder. naja ....
die 70 und 80mm sind nicht ermessenssache sondern in gutachten fest geschrieben. alles drunter könnte zur stilllegung führen.
das es anders ist, ist auch wieder nur ne falschaussage...naja
schön is sie nich aber gibt immer jemanden den sowas gefällt.
Zitat:
Die Stossstange ist ganz sicher aus GFK und damit alles andere als Flexibel, da gibt nichts nach, das bricht höchstens..
also, da gfk ein glasfaserverbund ist, wird es natürlich viel schneller spröde bzw rissig und brüchig bzw bruchanfälliger als abs kunststoff.
das ist so schon richtig. habs ja selbst beim rausfahren aus meiner halle gemerkt.
und die ermessenssache liegt bei den 115 mm abstand zu starren teilen. bei schürzen wird dies nicht geltend gemacht. dort gilt eine mindesthöhe von 80mm.
das ist natürlich auslegungssache des prüfers.
hab auch meinen cousin gefragt was er davon hält, die nehmen dort auch einzel ab! und er meinte das die 80 mm einzuhalten sind.
die schürze, ob abs oder gfk wird als festes bzw starres teil behandelt. so ist es und so wird es bleiben.
wenn ich zb auf 50 mm runter will brauch ich ne gummilippe.
und nun hört bitte auf zu stressen und bleibt sachlich. danke ;-p
selbst mit ner gummilippe darfst du nicht auf 50 runter. auch hier sind die 70 einzuhalten. die kann auch abreißen
spoiler (auch stossstangen zählen dazu) gelten als flexibel.
Es stresst keiner, offensichtlich überlesen nur manche dass es die Diskussion schon auf der ersten Seite gab
Was nun im Gutachten der Stosstange speziell steht weiss ich nicht, die allgemein gültige Regelung zur Mindesthöhe ist wie man auf der vorherigen Seite lesen kann aber nicht klar Formuliert. Egal was Prüfer XY da erzählt..
ABS und GFK sind völlig verschiedene Materialien mit völlig verschiedenen Eigenschaften.
Qualität von GFK hin oder her, es ist ein Sprödes Material welches wenn es für Stosstangen genutzt wird entsprechend dick sein muss und damit einfach nicht mehr flexibel ist.
Desweiteren könnte ich mich nicht erinnern behauptet zu haben dass ABS als flexibel gilt
Nun für mich kam die aussage halt so rüber das dieser Thread Generell als unsinnig anzusehen ist, da es sich um eine Frage um denn in diesem Forum so viel verhassten Werkstoff GFK geht.
Wenn ich deine aussage falsch interpretiert habe, tut es mir leid.
Mfg Mole
Nene, ich habe in der Vergangenheit selbst schon häufig mit GFK gearbeitet und kenne mich daher recht gut damit aus