Wollte mal fragen ob jemand weis wie das jetz beim 2. Unfall abgrechnet wird ..
Und zwar wa der erste unfall hinten schaden belief sich auf 1200 hab nach gutachten abrechnen lassen weil ich mir eh neh andere schürze holen wollte und jetz auch gemacht und jetz ist mir jemand rechts in die seite gefahren vor der hinterachse ...müsste ausgebeult und lackiert werden der schaden beläuft sich auf ca. 700 euro .. Beide male war ich natürlich nicht schuld ich stand nämlich ... Und nun ist meine frage wie sieht das aus wenn mein auto als totalschaden gewertet wird hab ich dann überhaupt noch geld zu erwarten ? Weil diesen schaden kann ich nicht selbst reparieren leider .. Obwohl gelernter kfzler aber hab keine möglichleit zu lackieren und ausbeulen auch wenig ahnung und möchte das vernünftig gemacht haben .. Der wiederbeschaffungswert beim ersten unfall belief sich auf 1750
Schon mal vielen dank im vorraus
Bemühe dich bitte anständige Texte zu schreiben.
Es ist echt anstrengend deinen Text zu lesen.
So wie ich das lese ist dein letzter Unfallschaden ja bereits behoben. Das heißt also es wird genauso abgerechnet wie beim ersten Unfall.
Sollten noch nicht alle Vorschäden behoben sein, werden diese am Wiederbeschaffungswert abgezogen bzw. nicht auf den Schadensbetrag des neuen Unfalls angerechnet.
Sollte dein Fahrzeug vor dem ersten Unfall noch unfallfrei gewesen sein, entstand dir natürlich auch durch den letzten Unfall eine Wertminderung. Diese wurde aber bereits mit dem letzten Unfall abgerechnet.
Das bedeutet also, dass es möglich sein kann, dass der jetzige Wiederbeschaffungswert tiefer angesetzt wird als beim letzten Unfall.
Ob die beiden fremdverschuldeten Unfälle nun innerhalb 5 Wochen oder innerhalb eines Jahres passiert sind, spielt weniger eine Rolle.
Zitat:
Und nun ist meine frage wie sieht das aus wenn mein auto als totalschaden gewertet wird hab ich dann überhaupt noch geld zu erwarten ?
Erstmal Entschuldigung für die schreib weise ist leider mit dem Handy geschrieben also es ist so der erste schaden ist eben noch nicht behoben habe mir zwar schon eine neue Schürze bestellt aber diese ist keine originale und auch noch nicht montiert oder lackiert sollte nun im früher passieren deswegen wollte ich ja wissen wie das abläuft .. Wenn der schaden behoben ist ist mir klar das das ganz normal abgerechnet wird aber dies ist ja nicht der Fall .. Du sagst ja das das was noch nicht behoben ist vom wieder Beschaffungs wert angezogen wird heißt das nun das die 1200 Euro von den 1750 Euro abgezogen werden ?
Zitat:
Du sagst ja das das was noch nicht behoben ist vom wieder Beschaffungs wert angezogen wird heißt das nun das die 1200 Euro von den 1750 Euro
Ok danke das hat mir wirklich geholfen werden wir mal abwarten was der Gutachter morgen sagt
Vielen dank
Pologrün, schau mal unten links unter die Beiträge von Disaster. Dort gibt es Danke-Buttons. Wenn man so eine Klasse Antwort bekommt, dann freut sich der der geantwortet hat, sicherlich wenn du da mal drauf klickst.
Auch von mir ein Dankeschön an Disaster. Habe zwar nicht das gleiche Problem, aber ich habe mir diese Frage auch schon mal gestellt.
Wenn ich am pc bin mach ich das aber bin nur mit handy online