Hallo,
ich fahre Slalom und im DMSB Reglement heist es für die Gruppe G, dass ab Auslasskrümmerende die Abgasanlagen verändert werden dürfen aber nur durch Varianten mit ABE, EG-Betriebserlaubnis oder EWG Überenstimmungsbescheinigung. Was bedeutet letzteres genauu? Ist diese EWG Bescheinigung mit einem Tüv-Gutachten gleichzustezten oder mit einer ABE?
vielen Dank und schöne Grüße
hoffe das könnte weiterhelfen
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Bezogen auf den geposteten Link:
Hierbei handelt es sich um die Bescheinigung des Fahrzeuges.
In dieser EWG-Überenstimmungsbescheinigung sind die wichtigsten Angaben zum Serienfahrzeug zu finden.
Somit kann es hierbbei nicht um Tuning-/Zubehörteile gehen, sondern dies bezieht sich auf die bei diesem Fahrzeug werksseitig möglich verbauten Teile.
EG-Überenstimmungsbescheinigungen gibt es jedoch auch für manche Tuningteile.
in diesem Falle sind sie mit einer ABE gleichzusetzen.
Diese Bescheinigung ist sozusagen eine ABE, welche EU weit gültigkeit hat.
ich versteh, vielen Dank