Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle
Und ich brauch auch keine Angst haben
Eben kommt ja besser wenn ich als Quellen Angabe den TÜV und das Forum nutzen kann
Zitat:
Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle
Und ich brauch auch keine Angst haben
Ja ok, stimmt schon. Er hätte, mit Hilfe deiner Quellenangaben, der Polizei zeigen können was laut Gesetzt erlaubt ist.
Ich meinte das ja so, dass er jetzt die Bestätigung von jemandem hat, der für die Überprüfung bei sowas zuständig ist. Einfach sagen da steht was erlaubt ist reicht ja nicht immer
hallo Kollege
also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:
11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi
Desweiteren:
Ein Polizist, ist KEIN Gutachter, oder amtlich anerkannter Sachverständiger, geschweige den ein Prüfingeneur.
Das heisst der Polizist darf das Urteilungsvermögen des Prüfers nicht anzweifeln.
Alles andere wäre Amtsanmaßung.
MAN BEACHTE: das die abnahme nicht von einem freien sachverständigen gemacht wurde, wie FSP, oder KÜS,
denn der titel freier sachverständiger ist nicht geschützt, so kann sich jeder nennen der bissl ahnung von was hat.
Zitat:
also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:
11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi
moinsen
doch das steht in der StVZO und ihr solltet mal mit euren TÜVern plaudern, da
die meisten (so auch meiner der bei mir in der Werkstatt prüft) sich an diese
regel halten und nach den gegebenheiten auch abnahmen machen.
Der Rest wird dem Prüfer sowieso im als Auflage und Hinweis im Teilegutachten
vorgegeben, diese Punkte muss er dann durchackern, und dementsprechend
fällt das prüfergebnis aus.
mal unter uns gesagt mein 6N hatte am querlenker 4cm luft zum boden und hinten
warens vielleicht 10cmm vom endtopf aus. So wurde mir aber das Fahrwerk abgenommen und fertig war, keiner hat je irgendwas gesagt.
Bemerkung am Rande:
die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.
Zitat:
doch das steht in der StVZO
Ist wirklich so - ist kein festes Gesetzt, eben eine Richtlinie. Punkt. Da gibts auch nix dagegen zu halten Es steht dem Prüfer frei sich daran zu halten, oder nicht. In der der Regel bei uns braucht man 8cm zu festen, und ca 7 cm zu schlapprigen Teilen...
Bei 11 cm würde fast kein Auto mehr rumfahren, welches tiefer ist, weil er es nicht abgenommen bekommt...
@R-line ich wollte nur eine bestätigung von jemanden der Eintragungen durchführt, dass heisst nicht das ich deine posts nicht beachte ! im gegenteil!
ich bin froh über jede Info und Meinung !
und es stimmt es ist eine Empfehlung und kein Gesetzt (Gottseidank)
und ich hoffe es bleibt dabei
was will er erst sagen wenn ich meine Sommerreifen drauf habe und nur 5 cm Bodenfreiheit habe
Zitat:
die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.