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Soweit ich weiß endet mit deiner Ausbildung der Ausbildungsvertrag.
Heißt wenn die dich übernehmen möchten, wird ein neuer Vertrag gemacht.
Aber kannst deinem Chef, das doch sagen?!
Nein mit bestehen der prüfung ist das ausbildungsverhältnis automatisch beendet es sei denn du bekommst einen neuen arbeitsvertrag und unterschreibst ihn erst dann bist du weiterhin dort beschäftigt hatte das ganze letzten sommer
das endet automatisch mit deiner freisprechung, wenn dein jetziger chef dich behalten möchte, würde er dann einen neuen vertrag ausstellen, wie es schon erwähnt wurde
Denk dran: Resturlaub des neuen Jahres auch abbummeln
Sobald Du deinen Gesellenbrief hast ist deine Ausbildung beendet
bedenke das Du dich früh genug beim Amt meldes fals du nichts neues haben solltes ( sonst bekommste eine sperre! )
Wie andere auch schon sagen Resturlaub sowie Urlaub von 2011 und Überstunden abfeiern ....
danke für die nantworten
Wie isn das mit dem arbeitsamt melden?
Weil ich wil im september wieder anfangen zur schule mittlere reife nachholen und ich wil bis sept. auf 400€ basis arbeiten,muss ich mich dennoch beim amt melden?
Oder nicht melden,weil ich ja dann ein einkommen haben werden?
Zitat:
Weil ich wil im september wieder anfangen zur schule mittlere reife nachholen und ich wil bis sept. auf 400€ basis arbeiten,muss ich mich dennoch beim amt melden?
Oder nicht melden,weil ich ja dann ein einkommen haben werden?
also wenn du nahtlos in eine 400€ beschäftigung übergehst, musste dich melden, dass du andere arbeit hast,
wenn das noch nicht der fall ist, muss man sich 3 monate bevor das arbeitsverhältnis beendet wird, sich arbeitssuchend melden, und dann sofort arbeitslos melden, wenn du es bist,
Zitat:
wenn das noch nicht der fall ist, muss man sich 3 monate bevor das arbeitsverhältnis beendet wird, sich arbeitssuchend melden, und dann sofort arbeitslos melden, wenn du es bist,
also das mit den 3 monaten haben die beim arbeitsamt gesagt, als ich mich ende oktober arbeitssuchend gemeldet habe,
da meinten die zu mir, dass ich grad am letzten tag gekommen wäre, und dass ich glück hätte, dass ich keine sperre bekommen würde,
ich kann es natürlich so weitergeben, wie mir es vorgefallen ist,
und ich wünsche dir weiterhin viel erfolg, und dass du deine prüfung schaffst
Zitat:
also das mit den 3 monaten haben die beim arbeitsamt gesagt, als ich mich ende oktober arbeitssuchend gemeldet habe,
da meinten die zu mir, dass ich grad am letzten tag gekommen wäre, und dass ich glück hätte, dass ich keine sperre bekommen würde,
ich kann es natürlich so weitergeben, wie mir es vorgefallen ist,
ja, das mit dem sofort arbeitslos melden ham sie zu mir auch gesagt,
sry, habe es vergessen zu erwähnen, das wird ja überall so sein, wenn du arbeitslos bist, dass man sofort zum amt muss,
und das mit dem arbeitssuchend melden, naja, so is das in einigen bundesstaaten, die nehmen das net soo ernst, wie manch andere
möchte nun auch keine diskussion anzetteln, man kennt es ja, dass die woanders wieder andere gesetzte ham ^^
Wenn man aus nem Arbeitsverhältnis kommt, halten se gern an denn 3 Monaten fest.
Aber da Auszubildende, ja nicht 100% wissen, das se die Prüfung bestehen, sind die da Natürlich auch Lockerer, fahr mal hin, und sag das du wohl bald Geselle wirst, und nicht übernommen wirst, und dann Läuft das schon.
Und als Schweine würde ich die Sachbearbeiter dort nicht bezeichnen, die machen auch nur ihren Job, und wenn du dich denn Halben Tag mit denn Assis, die denn ganzen Tag vor Penny Sitzen, rumschlagen musst, naja ich wär auch Pissig.
Zitat:
möchte nun auch keine diskussion anzetteln, man kennt es ja, dass die woanders wieder andere gesetzte ham
Zitat:
anfangen zur schule mittlere reife nachholen
der ausbilder muss ein gesetzlich nen halbes jahr wenn man solange nix gefunden hat noch beschäftigen so viel mir noch bekannt ist.
oder irre ich mich da?
war bei mir damals so.
@Retro87
Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.
man bin ich schlau
Zitat:
Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.
gesetz ist gesetz aber jeder sollte auch einen rechtsanwalt haben
Zitat:
Das stimmt. Wenn du beim ersten mal die Prüfung bestehst ,kannst du darauf bestehen ein halbes Jahr übernommen zu werden.