Mahlzeit
Gilt diese geschichte noch das nach 12 monaten ein abgemeldetes auto zur vollabnahme nach §21 muss wenn man es wieder anmelden will?
Da streiten sich nämlich die geister drum.Ich meine ja ein paar bekannte von mir meinen das es das nicht mehr gibt . Gibts da jemanden der sich da ziemlich sicher ist ?
Mfg Dennis
am besten tüv fragen dann hast eine genaue antwort
Hey,
ich meine auch gehört zu haben, dass das entfallen ist.
Aber wie du schon sagtest, da sagt jeder was anderes und wenn hier 20 Leute posten, hast 10 mal die eine und 10 mal die andere Variante, also am besten dort anrufen, wo du den Wagen wieder zulassen willst.
Am kompetentesten find cih da immernoch die Leute vom Tüv, die haben sogar ein kostenloses Service Telefon
Grüße
Das thema hatten wir erst und ich habs auch hinter mir und nein brauchst keine vollabnahme nach 1nem jahr standzeit
erst ab 7
das mit der vollabnahme nach 2 jahren wurde abgeschafft!
Mfg
Den tüv mal anrufen da hätte ich auch selber mal drauf kommen können ..... guten morgen ....
Oh man ... naja habe da mal angerufen ... normale hauptuntersuchung und ab gehts ... das hat sich wie PoLoFreaK! schon sagte auf 7 jahre erhöht.
Danke für die Mühen
Mir glaubt ja nie einer