Hallo,
Ich hab nen Kamei frontspoiler mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis.
Muss ich den eintragen lassen?
Weil soweit ich weiß muss man sachen mit ABE`s nicht eintragen lassen,oder?
Weil ich hab gehört das ich den spoiler trotzdem eintragen lassen muss.
Schonmal vielen dank im voraus!
mfg.
Teile mit ABE muss man nicht eintragen! Soweit ich weiß, lass mich aber auch gern verbessern
lg Daniel
nee mußte nicht, außer es wird noch etwas verbaut das das verhalten des Teiles mit verändert,
wie zum Beispiel ein Sportlenkrad mit ABE muß nicht eingetragen werden aber wenn auch andere Reifen drauf kommen muß es wiederum eingetragen werden.
Könnte höchstens sein das die Auflage gibt wenn ein tieferes Fahrwerk drin ist das es dann eingetragen werden muß, steht dann aber in der ABE drin, wenn dort nix drin steht ist die ABE völlig ausreichend und Eintragen auch nicht nötig.
Gruß
Hab grad im ABE nachgeschaut, und da stand nichts drin.
Nur wie sie angebaut werden muss, und halt für welches Fahrzeug es ist.
also, dann musst du auf nichts weiter acht, einfach dran und fertig! Und ABE immer mitführen im Auto.
lg Daniel
Ok, dann passts.
Danke nochmal für eure antworten!
mfg.