Hi ihr,
ich habe da mal ne Frage, stellt euch bitte folgendes vor:
Stellt euch bitte vor es gibt einen 'Rentner'. Dieser angebliche Rentner der hat einen Sohn. Der Sohn und der Vater sind im gleichen Haus gemeldet und wohnen wohl auch zusammen da. Der Sohn hat eine Firma, Kraftfahrzeuge XY. Beide kaufen Autos billig und machen die Tüv fertig und verkaufen die wieder. Letztes Jahr waren es 100 Autos. Bis hier hin ja ok.
Jetzt meine Frage:
Der Vater verkauft die Autos als Privatperson ohne Gewährleistung mit der Begründung 'er sei ja nur Rentner'. Wenn ich aber doch Rentner bin dann kann ich doch nicht einfach mal so 100 Autos verkaufen oder?
Meine Meinung ist dass der Vater die Autos verkauft um die Gewährleistung zu umgehen die er den Kunden geben müsste wenn er die KFZ über die Firma verkaufen würde. Und ich denke, dass die beiden die KFZ am Finanzamt vorbei verkaufen.
Meine Frage ist also was ihr davon haltet? Ist das jetzt rechtens so was der Vater da macht oder darf er das so gar nicht? Denn wenn ich Händler bin muss ich doch Gewährleistung geben und wenn ich Rentner bin dann darf ich doch nicht einfach mal so im jahr 100 Autos verkaufen oder?
Zitat:
Meine Meinung ist dass der Vater die Autos verkauft um die Gewährleistung zu umgehen die er den Kunden geben müsste wenn er die KFZ über die Firmal verkaufen würde. Und ich denke, dass die beiden die KFZ am Finanzamt vorbei verkaufen.
es kommt darauf an wie der sohn die autos einkauft...
denke ich. denn es gibt autos die werden nur an wiederverkäufer verkauft oder fürn export, aber auch normale autos... und du könntest ja auch nen auto kaufen und es verkaufen. also in dieser hinsicht das er sie verkauft, denke ich das es rechtens ist. denn man kann ihm das ja nicht nachweisen. er kann ja sagen die autos gehören ihm und nicht den sohn. aber hast du recht, meiner meinung nach ist das ne schweinerei... ich als staat würde sowas sofort unterbieten. denn so wird man übers ohr gehauen. und grad die jungen leute wo net so viel geld haben meinen günstiges auto zu kaufen, langen sich danach an kopf weil se verar***t wurden... finds einfach net oke
Ich habe mich erkundigt. Ein Händler darf ein Auto nur als Privatverkauf anbieten wenn das KFZ auf seinen Namen angemeldet war. Alle anderen KFZ muss er normal verkaufen, sprich mit Gewährleistung.
Zitat:
und ich denke kein Privatmann hat 100 Auto's im Jahr zu verkaufen...
Zitat:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Danke dann weiß ich das schon mal
Was hast denn vor?
Mein Polo ist von diesem 'Rentner' und ich wurde richtig übern Tisch gezogen. Bin jetzt aber dahinter gekommen was der da wahrscheinlich macht. Jetzt überlege ich wie ich den Typen dazu bringe das Auto zurück zu nehmen oder mir zumindest mal ne schöne Stange Geld zurück zu geben. Weil die Karre ist echt ne Dreckschleuder. Ich finde als mehr was da dran ist und angeblich ist ja alles in Ordnung.
Ja ja ja......
Werd mal bitte genauer.
Hast du ein Kaufvertrag?
Zitat:
Hast du ein Kaufvertrag?
Dann steht doch drin was der für mängel hat und wer den Verkauft.
Und wenn es abweichungen zum Kaufvertrag gibt ihn zum Verkäufer.
Was hat er den für Nachträgliche Mängel bekommen?
Im Kaufvertrag stehen keine Mängel.
Und der Vater steht als Verkäufer drin.
...stimmt, geht auch bei Privatverkauf - wenn offensichtliche Mängel verschwiegen wurden kannst dem schon ans Bein pissen...
...aber bevor wir alle hier wieder rumpolitisieren geh einfach zum Anwalt und check ab was geht und was nicht...
Aber so nen karren kauft man ja auch nicht.Du hast doch schon öfters geschrieben was der für Mängel hat( Sitz und so). Naja egal. Wenn der Sohn die im Gewerbe einkauft kann der Vater die nicht als privat verkaufen. Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben?
e.: ja ok der vadder hat unterschrieben
Wegen dem zum Anwalt? Och nöö, das geht auch so
Er hat ja heute von den Mängeln erfahren und sagte ich soll
vorbei kommen, er beseitigt sie, aber das will ich nicht.
Nicht von dem. Außerdem ist das zu viel.. der soll die Karre
einfach jmd. anderen andrehen.
Zitat:
Sitz und so
aber das musst du doch merken das da kein schaumstoff drunter ist. Ist der denn in deiner Gegend? Hat der Vater im Auftrag vom Sohn unterschrieben?
Zitat:
Hat der Vater im Auftrag vom Sohn unterschrieben?
achso ich hab gedacht das war größer.
auf was ich hinaus wollte. Bei mir in der Gegend warn mal 2 Brüder/Cousins (weiß ich net mehr is schon lang her). Der ältere hat immer die autos gekauft und der jüngere hat sie verkauft (im Auftrag). Und hat immer gesagt das der andere beim Bund oder so ist. Die wurden dann auch Hochgenommen. In deinem fall würd ich dann doch lieber nen Anwalt einschalten.
Ein Anwalt kostet doch nur Geld.. Ich denke oder hoffe es auch so zu schaffen dass er das Auto zurück nimmt. Nur wie genau ich das anstellen soll und mit welchen Argumenten... ------->
Dachte einer von euch hätte da ne Idee
...Rechtschutz...
Zitat:
Nur wie genau ich das anstellen soll und mit welchen Argumenten...
Zitat:
...Rechtschutz...
Zitat:
Wenn ich aber doch Rentner bin dann kann ich doch nicht einfach mal so 100 Autos verkaufen oder?
....ahso, R-Line hättest aber vllt. das: Privatverkauf mit Gewinn noch hervorheben sollen - wenn man schnell drüber ließt meint man zuerst, dass jeder Privatverkauf zu versteuern ist...
Ich würde da mal mit 1 oder 2 nicht zu schmal gebauten Freunden vorbeifahren und ihm klipp und klar sagen das er die Karre zurück zu nehmen hat gegen vollständige Erstattung des gesamten Kaufpreises sowie deiner Kosten (an- und abmelden)
Dann würde ich ihm sagen das ich ganz genau im Bilde bin über das, was der da treibt und es genau 2 Möglichkeiten gibt:
Moglichkeit 1: Karre gegen Geld und alles ist OK
Möglichkeit 2: Dein Anwalt wird sich in deinem Auftrag mal ein wenig mit dem Finanzamt über die Versteuerung der Einkünfte des "Rentners" und des Gewerbebetriebes des Sohnes unterhalten! In einem Zug würde dann selbstverständlich auch Klage eingereicht und er darf sich schon mal darauf einstellen, das die zu erwartenden Kosten für den Anwalt und das Gericht hinterher auch nochmal eingeklagt werden würden!
Er hat jetzt genau 24 Stunden Zeit sich zu überlegen, welche Variante er bevorzugt dann drückst du ihm eine Karte mit deiner Telefonnummer in die Hand und ihr dreht euch um und seit weg!
Funktioniert aber nur wenn ihr da absolut selbstsicher auftretet, da darf kein rumdrucksen und verhaspeln sein oder irgendwelches rumdiskutieren, das muss ne Geschichte von maximal 2 Minuten werden, der muss direkt sehen das ihr das toternst meint...
hinfahren, aussteigen, Klartext reden, wieder einsteigen und weg...
Zitat:
hinfahren, aussteigen, Klartext reden, wieder einsteigen und weg...
Nimmste knüppel mit nägeln drinne mit und drohst dem denn damit n bissel denn nimmt der dich auch ernst
nimm doch n kumpel oder so mit
Meine tollen Kumpels haben alle die Hosen voll und 'keine Zeit'.
Und ein Mädchen brauche ich gar nicht fragen :(
Ich frage heute Abend mal meinen Bruder.
oder deinen vater oder kann der auch nicht?