Hi Leute!
Hab mal ne Frage: Wie sieht das mit nem beleuchteten Schaltknauf und dem TÜV aus. Will einen montieren aber so, dass unsere grünen Freunde nix zu meckern haben. Muss ich den eintragen lassen oder kann ich den einfach so montieren...?
hi!
also ich würde das wenn dann so machen:
Kauf dir das teil (mit Rückgaberecht)
fahr zum tüv
zeig dem Prüfer das und frag ob du das eigetragen bekommst, bzw. ob das OK is!
wenn nicht kannst den Schaltknauf immernoch zurückgeben!
greetz
DJab
also soweit ich weiss brauchst du keinen TÜV dafür... hatte mit meinem nie probleme
normalerweise steht auf den teilen immer, was erlaubt ist und was nicht, bzw. eine eintragung braucht....
auf der website[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar steht z.b. immer genau dabei, ob eine eintragung erforderlich ist oder ob du nur so ein schrieb mit dir führen musst.
hoffe mal, ich konnte helfen.
gruß paulaner
ps: auf tunningteile.de steht nichts bei schaltknkäufen, deshalb würde ich sagen, du brauchst keine eintragung.
so beleuchtetes zeugs ist nicht erlaubt...ich habs dennoch verbaut und falls einer was sagt kann ich ja die stromzufuhr schnell abklemmen
Hi!
jedes belechtestes teil im auto selbst wenn es türpinns sind ist das verboten!
Solch eine scheisse!
wo issen da die logik?
LED von ne Alarmanlage ja, beleuchteter Türpin nein?
Leselame/normale Innenraumleuchte ja Fussraum nein?
fußraumbeleuchtung ja, aber nur wenn die mit den türen gekoppelt ist und beim tür aufmachen nur angeht....
das du keine beleuchteten teile im auto haben darfst is für mich schwachsinn, so ein kleiner schaltknauf hat doch keinem was getan
es darf halt nicht nach draussen scheinen,
heißt es darf niemanden Blenden!
greetz
DJab
joar soweit klar. aber so nen schaltknauf strahlt wenn den himmel an...
ja so ein schaltknauf könnte ja deine schlafenden nachbarn aufwecken, wenn du heim kommst....
also es gibt sachen, da finde ich den tüv sehr gut und auch sinnvoll... (Anschnallgurte etc.) aber wegen eines schaltknaufs... *kopf schüttel*
gruß paulaner
Zitat:
"Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt."