Hallo Liebe VW.ler
ich habe mir ein 70 ger Fahrwerk eingebaut da mir 40 mm einwenig zu hoch waren.
nun meine Frage da ich 13 zoll rsl habe mit den 175 gern,könnt es da probleme mit der eintragung geben? Ich setze fast immer mit der querlenkerstrebe uff wenn ich irgendwo drübr raspel..
lg dan
würd der tüver es überhaupt eintragen?
lg Dan
keine eine Idee oder Vorschläge?
Ich glaub eintragen bekommst des so net, auser dein Tüv ist sehr kulant.
175er auf ner 7er Felge ist schon fast unmöglich das eingetragen zu bekommen. Und dann noch mit 70er Fahrwerk drin? Du brauchst laut Gesetz 8cm zu festen Teilen. Und die hast Du garantiuert nicht mehr. Und die Lichtaustrittskante muss auch mindestens 50cm zum Boden haben. Also das wird ganz schwer mit der Eintragung
Meiner Meinung nach klappt das auf keinen Fall!
ich habe knappe 52cm von unterkannte Licht zum Boden..Bodenfreiheit habe ich auch noch satt,also möglich ist es nicht.....
hab auch 70er und kante ist auch zu niedrig.
hat mein tüver aber so eingetragen.sowas wie scheinwerferkante kennen die hier am arsch der welt noch nicht.
ich hab auch 80 mm und 8mal 13 mit 175/50/13 drauf lichtkante ist weit unterder 50cm grenze!
bodenfreiheit ist ne schachtel L&M
und mein tüv hats auch eingetragen! kommt immer drauf anwei der tüv drauf ist!
mfg
ich bekomme auch n 70/40 Fahrwerk mit 195/45 R13 auf Ats eingetragen
Zitat:
kommt immer drauf anwei der tüv drauf ist!
Nur z.b. hab en 85mm vorn drin zwar mit 14 Zoll aber Lichtkante war auch nur bei 48 cm. Ich musste bei 3 verschiedenen Tüvs vorfahren ehe es dann geklappt hat. Am besten gehst Freitags kurz vor Feierabend, da habn se meistens kein Bock mehr groß zu kucken.
Ihr redet immer von unterkannte scheinwerfer....
Laut gesetz muss die lichtaustrittskannte bei mindestens 50
cm liegen...
Das ist dann nochmal ein unterschied....
und mit klarglsasscheinwerfern erst recht...
Besonders bringt es euch immer sehr viel wenn ihr ne Eintragung habt, die nicht wasserdicht ist. Wenn euch die grünen zum TÜV schleppen und was suchen, dann werden sie das als erstes finden und ihr seid am Arsch. Aber wie heisst das so schön, jeder wie er will und bis er dick bezahlen muss
Man man man, gewöhnt euch mal das meckern ab und malt nicht immer direkt den teufel an die wand...
Wollte net meckern Nur die Reallität vor die Augen halten
Zitat:
Wollte net meckern Nur die Reallität vor die Augen halten
Zitat:
Seine felgen sind schon eingetragen und warum sollte er nich auch das
Fahrwerk eingetragen bekommen, wenn er die auflagen erfüllt....
Zitat:
Aber die wird er nicht erfüllen, da er unter die 50 cm kommt
Also meiner ist mit 60 / 40 fahrwerk und den original BBS und 175 60er reifen am tiefsten punkt also an der tunnelstrebe 6,5-7cm tief ein prüver wollte es mir nicht eintragen nen anderer hats aber gemacht war ja über die 8cm hürdte noch drüber gekommen^^ vorsichtig mit etwas schleifen aber drüber^^
Der tüv hat aber immer noch gewissen spielraum und der prüfer muss halt seinen guten namen dafür opfern...
Bei meinem letzten waren 60mm mit 175/50 verbaut und eingetragen...
Naja, mir war es zu tief...Wenn da der auspuff nicht richtig sitzt, schleifts ab und an...
Die lichtaustritskannte 50mm gelten übrigen für fahrzeuge nach bj. 88...
Hat man linsenscheinwerfer wie die klarglas, hat man meistens sogar 2cm mehr spielraum als mit normalen scheinwerfern...
also ich habe nen 80er fahrwerk mit 175/50 r13 eingetragen und die 8 cm grenze unterschreite ich bei weiten, gut war zwar rennerrei bis de nen tüvi gefunden hast der es einträgt aber möglich ist es
Ja aber wenn de dann mal anghalten wirst und die grünen dich zum Tüv schleppen kannns sein das des wieder ausgetragen kriegst. Ich spreche aus erfahrung.
Zitat:
Ja aber wenn de dann mal anghalten wirst und die grünen dich zum Tüv schleppen kannns sein das des wieder ausgetragen kriegst. Ich spreche aus erfahrung.
Ja des kannste wohl sagen.
Mit gehangen mit gefangen
tja wird sich zeigen bisher gings gut und solange wies gut geht bleibt es auch so