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Kaufvertrag/Bastlerauto

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Heyho Jungs & Mädels

mal ne bescheidene Frage am Rande hab und zwar geht es um Folgendes

Wenn ich ne Bestlerkarre verkaufe, gibt es da bestimmte Dinge auf die ich zu achten hab, ohne dass man mir hinterher n Strick drauß drehen kann.
Gibt es dafür extra KFZ Kaufverträge oder kann ich nen X-beliebigen nehmen?

MFG PoloBabe



Wenn du es als Bastlerfahrzeug angibt,kann dir im Nachhinein nix passieren und auch keiner was anhaben. Gibst du es nicht an,würdest du wenn etwas dran is Probleme bekommen.

EDIT: Kannst en ganz normalen Kaufvertrag nehmen,das kann man dann eintragen.


Gruß Mathias.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

das heißt ich kann nen stinknormalen kaufvertrag nehmen und da fett BASTLERAUTO rein schreiben?



Richtig,....ganz normaler Kaufvertrag un Bastlerfahrzeug reinschreiben. Dann kann dir im Nachhinein nichts passieren.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

cool das ja easy going

danke dir


Kein Problem.

Es heisst ja immer so schön bei einem Privatverkauf :

Gekauft so wie gesehen!


Zitat:

Kaufvertrag



eine Vorlage

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • gruzz


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter



    n vertrag hab ich hier liegen,
    wollt nur sicher gehen dass ich den auch nehmen kann


    asou allet klar.



    gelöschtes Mitglied

      Vertrag ist Vertrag. da zählt gekauft wie gesehen nicht, da man generell auch von Gebraucht gegenständen ein 2 Wöchiges Rücktritsrecht hat, selbst bei EBAY wo immer so schön angegeben wird das keine gewährlistung stattfindet..

      Du musst definitiv offensichtlich sehende Mängel mit dem käufer zusammen schriftlich aufführen.., dann kann dir nichts passieren


      Bei einem damaligen Verkauf hab ich das auch so handgehabt. Auf die Mängel muss man den Käufer schon hinweisen,bei mir war sich der Käufer den Mängeln bewusst.

      Was das Rücktrittrecht betrifft,des kann ich jetzt ned so sagen,wenn die Unnerschrift des Käufers drunner is,er über alles bescheid weiss,is des Auto gekauft ! Also kein Rücktrittrecht! Gekauft is gekauft in der Hinsicht! Da es en Privatkauf is.


      Du willst doch wohl nicht deinen schicken polo verkaufen

      Das wär ja eine schande.....

      Lg

      Manu


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Also kein Rücktrittrecht! Gekauft is gekauft in der Hinsicht! Da es en Privatkauf


        In der Beizeichnung stimme ich dir zu.. bei einem Privatkauf kann mann dann den Vertrag gegebenenfalls anfechten, § 119ff BGB. Als Anfechtungsgrund kommt Täuschung über den Vertragsgegenstand in Betracht.


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        neee geht ja nicht um meinen Polo der im Profil ist
        um Gottes Willen der bleibt schön bei mir


        Also den Polo um den es geht ist ein reines Bastelauto, ohne TÜV usw.

        Der neue "Besitzer" kennt den Wagen,
        will halt nen Vertrag aufsetzen damit er mir nicht hinterher kommen kann
        dies und das ist aber mit dem Wagen.

        Wisst ihr was ich meine?

        Also ich will ja hier auch nix verschweigen oder ähnliches,
        es ist und bleibt ne Bastelkiste, die mit ein paar kleinen ETeilen wieder neu TÜV bekommt.


        Dann würde ich so eine klausel hinzufügen...

        Also so etwas wie :

        Der käufer ist sich über die beschaffenheit /zustand des fahrzeugs in vollem umfang im klaren und wurde über defekte aufgeklärt.

        Mit der unterschrift erklärt er sich bereit das fahrzeug "wie gesehen" zu erwerben und verzichtet auf jegliche gewährleistung sowie nacherfüllungsanspruch.

        Eine Sachmangelhaftung wird ausgeschlossen.

        Würde ich so machen denn bei eBay ist dieses gebahren ja schließlich ebenfalls legitim.

        Denn wenn du die sogenannte "sachmangelhaftung" nicht ausschließt kann er dich eventuell festnageln.

        Wie gesagt....bin kein anwalt aber glaube mich da recht gut auszukennen.

        Lg

        Manuel


        polotreff.de
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