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woher STVZO?

xdream
  • Themenstarter

Hallo Leute,

ich will meine Felgen eintragen und die stehen raus. Es ist nur die Lauffläche des Reifens abgedeckt. In einem Forum steht dass es das deutsche Recht gibt und das Länderrecht. Und das Länderrecht soll wohl vor deutschem Recht stehen.
Doch woher bekomme ich diese Vroschriften der unterschiedlichen STVZO?
Ich habe schon was gefunden aber da steht nichts drin ob die Felge oder die Lauffläche abgedeckt sein soll.(§36a)
Wäre super wenn mir da jemand helfen kann weil ich die diese Woche eintragen wollte.



gelöschtes Mitglied

    musst mal googeln oder ich durchsuch meinen rechner hatte die auch mal da!


    xdream
    • Themenstarter

    hab ja schon gegoogelt aber da kam immer nur eine stvzo mit dem selben § zu.
    such mal bitte deinen rechner durch oder gib nen tipp wo das steht.
    hab echt nix gefunden weiter.nur dass bei autos mit eg-erlaubnis,also die neueren,die felgen abgedeckt sein müssen.bei älteren autos wohl nich aber all das is nur aus foren....will was schwarz auf weiss



    gelöschtes Mitglied

      ja ich such den mal durch aber ich weiss gar nemme wo ich dess her hab ich glaub aber sogar übern link ausm forum hier!


      gelöschtes Mitglied

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      • hier iss abba auch nicht wirklich was .....

        Zitat:

        §36a Radabdeckungen, Ersatzräder

        (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.


      • xdream
        • Themenstarter

        ja den kenn ich schon aber da steht ja nix konkretes drin und das is es ja was mich wurmt.
        es soll wohl unterschiede geben beim landesrecht und deutschem recht.


        Also bei meinem Cabrio hinten 9x14 mit 10mm Platten und 215/40 R14 hat der TÜV onkel gesagt die Lauffläche muß abgedeckt sein und zwar mind. ca. 15 Grad nach links und rechts von der Reifenmitte gemessen steht auch in manchen ABE`s drin!
        Vielleicht hilft dir das?


        -edit- schau in mein Profil das Photo von hinten die Felgen selber stehen auch über....


        Die felgen können ja raus gucken.. nur die Lauffläche muss 30° abgedeckt sein von oben!



        Grave
        • polotreff.de Team
        Grave's Polo 6N

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      • in den ergänzungsbänden steht die stvzo dann weiter drini als in der grundfassung ... die hab ich aber noch nich da - wenns da is kann ichs dir ja ma abtippen .. aber denke eher das wird erst gegen august werden, brauch das erst nä. semester ...


      • 1. Profil des Rades, also rand der Profilierung muss min 2mm in einem Winkel von 30° abgedeckt sein
        2. Radfreigängigkeit muss gewärleistet sein, auch bei Volleinschlag und Volleinfederung
        3. EU vor Bundes vor Länder vor Kreis-Recht
        nicht anders herum


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