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Strafzettel bzw. das Ordnungswidrigkeiten Gesezt sind ungültig

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hey Jungs und Mädels nur mal für euch zur info

Strafzettel bzw. das Ordnungswidrigkeiten Gesezt sind ungültig


wers nicht glauben will kann Googeln oda hier u.a lesen incl. Musterschreiben...
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  • nicht das ihr euch den kopf zerrbrecht ob ick rechts, links o.ä bin nüscht davon bestehe nur auf meine Rechte und will euch nur helfen.

    hier noch ein link
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  • falls es irgendeinem Mod. nicht passt bitte kurze pn und löschen.



  • Und auf Deutsch? Soll heißen?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

    Beweis:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • kannst beide schreiben ja für dich verwenden wenn de n Ticket bekommst
    musst nur deine Daten einfügen.

    etwa so ...

    hiermit weise ich Ihre schriftlichen Verwarnungen, Bescheide etc. ….. unter oben genannten Aktenzeichen wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück. Begründung:
    Sie verwarnen mich z.B. aufgrund §§ 56, 57 OWiG. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen

    rest musste lesen



  • Haste schonmal so versucht?
    Die werden dir schon sagen was du machst und was nicht


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja, habe bis jetzt noch keine Antwort von denen bekommen, habe denen gleich Einstellungsbescheide aus Leibzig angehängt die man im Netz findet.

    nun muß ick dir noch was sagen wer nicht wagt der nicht gewinnt und Gesetz ist Gesetz kannst ja deine Tickets weiter bezahlen


    Lol. Wenn es die Bayernpartei schreibt, wird es schon stimmen. Den kann man trauen. Die wollen auch Bayern als Königreich autark regieren und von Deutschland abspalten. Die fetzen wenn man was zum Lachen sucht.


    Hast du den letzen Link im ersten Post überhaupt gelesen...alleine das Fazit sagt alles...

    Fakt ist nur wir haben zur Zeit kein Wahlsystem


    gelöschtes Mitglied

      Ist heut schon der 1.April ?

      Ich mein, es wäre natürlich interessant wenn diese Info tatsächlich so wäre aber glauben kann ich das nicht.
      Vor allem frag ich mich ob dein Schreiben anerkannt wird.
      Ansonsten müsstest du zum Anwalt und die Verklagen wenn es da tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt.


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      du ick könnt jetzt zum Thema Deutschland ne ganz große diskussion anzetteln aber ich möchte nicht in irgendeine Schublade gesteckt werden das ich *links, rechts oder Verschwörungstheoretiker* bin und ich möchte nicht aus dem Forum geworfen werden, wollte euch nur mal n schubs geben den rest müsst Ihr alleine machen oder rausfinden.
      Fragt doch einfach mal Google oda Yahoo oder was es sonst noch für Suchmaschinen gibt.



      Dein letzter link hat es doch auf den Punkt gebracht...nicht das owig, sondern dass einführungsgesetz dazu wurde aufgehoben...
      Bedeutet für uns ändert sich ganix...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      doch ohne Einführungsgesetz keine Gesetzes Grundlage googel doch mal...

      hier hab ich nochwas zur Videoüberwachung auf den BAB
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    • gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      so ick steige jetzt erstmal hier aus, denkt selber nach sucht im Netz,
      ich verweise jetzt auf Post#9


      Das mag in deiner Welt wohl stimmen und das ist ja auch alles richtig so.

      Für alle anderen gilt ich würde mich besser nicht darauf verlassen.


      Nicht alles was man im Internet findet entspricht der Wahrheit...

      Es heißt ja nicht umsonst Einführungsgesetz


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      in meiner Welt, frag ich mich wo du wohnst? auf n Mond? wozu gibt es Gerichtsurteile? stimmt die hab ich mir ausgedacht und schnell mal online gestellt, am besten du verkrichst dich wieder hinter deinen Stern.

      sorry mehr brauch ich dazu nicht sagen


      oh mann...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      hier noch ein link für die des interressiert mit Gerichtsurteil,

      nicht für Sternenwanderer.
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    • und nochmal...

      Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
      "Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006". Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“ Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich.
      Denn die Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)


    • Hab nen vorschlag: lass dich mal blitzen und dann schickst du den wisch mal da hin.
      Und dann bitte das ergebniss posten


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      anstatt sachlich zu argumentieren war klar dumme sprüche, falls jemand n RA zur Hand hat und vernünftig argumentieren kann ist willkommen, weil aus irgendeinem Grund muss es ja die Gerichtsurteile geben, ick hab die Berichte nicht online gestellt, schon garnich Bayrische Partei und AVD.


      Sachlich argumentiert wird nur hier
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    • Link hast du selbst aufgeführt...der Rest is irgendein Hirnfick von Spinnern im Netz...

      Ob du denen nun Glauben schenkst oder nicht bleibt dir überlassen...ich bin hiermit raus


    • gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

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    • sorry aber langsam reichts doch mit dem mist.wer scheiße baut muss dafür auch gerade stehen und fertig


      Ey Leute, hört auf mit dem Scheiß... Das kann man sich nicht mehr anhören. Das ist Mist hoch 3. Ich war gerade beim Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, und habe das mal gezeigt... Gelächter. Und habe das zusätzlich bei der ÖRAG Rechtsschutz angefragt... ebenfalls Gelächter. Es reicht jetzt...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      so nun ick nochmal, also det ist ein Gehirnfurzzz der da Kursiert, habe eine mail von nem Polizisten bekommen mit der Antwort:
      zitat* Dann benötigst du die Ermächtigungsgrundlagen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Grundrechte nur auf Grund eines Gesetzes eingeschrängt werde werden dürfen. Diese Einschränkungen beginnen mit einem Verwaltungsakt (Maßnahme der exikutiven Gewalt im Rahmen der Gewaltenteilung) dieser kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen. steht irgendwo in der 80§§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Nagel mich da aber nicht so fest, da ich mitlerweile vieles aus dem Bauch entscheide. Berlin hat dann auch noch das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

      und hier sind dann die Ermächtigungsgrundlagen für Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Gewahrsam usw. Durchsuchungen bei Sicherstellungen also alles was mit Gefahrenabwehr zu tun hat. Die Zwangsanwendungen stehen dann im UZWG unmittelbares Zwangsund Waffengestz. Hier steht dann drinne wie und welche Art von Zwang mit welchen Mitteln durch wen angewendet werden darf. Bei Gesetzte zusammen sind zB. in Brandenburg unter dem Brandenburger Polizeigesetz zusammengedfasst.*

      und das nenn ich mal ne Antwort, also sorry falls ick Hoffnungen verbreitet habe aber im gegensatz zu anderen besorge ick Fakten und erzähle nicht nur bla bla ich war beim Anwalt*hmmm?!? klar auf n Samstag.


      kann geschlossen werden


      Zitat:

      zitat* Dann benötigst du die Ermächtigungsgrundlage


      "Dudsen" dich die Poliziesten immer ? Oder kennst du den ?


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