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Frontscheiben Label max. größe und ABE?

shinjiku
  • Themenstarter

Hallo leute

habe mir für meinen polo 86c 2F labels geholt. front, seite und heck ist ja kein problem. Jetzt wurde mir aber gesagt das ich bei einem frontscheiben label wegen der größe aufpassen muss. hab jetzt infos bekommen wie 1/10 der scheibe, die einen sagen 8cm die anderen 10cm.

da ich mit mister google nach 2 stunden vergebener suche auch nichts gefunden habe, dacht ich ich frag besser mal hier

Frage: wie groß darf ein frontscheiben label max. sein und brauche ich eine ABE für dieses
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  • (zur veranschauung um was es geht)



  • "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"


    shinjiku
    • Themenstarter

    ok das gesetz verstehe ich, wie ist das den gerechnet? in dem was ich habe sind ja viele lücken drin, oder wird einfach nur die kanten längen gerechnet?

    und ich sehe nicht ganz heraus, sind die 0,1qm auf jede scheibe einzelt bezogen oder für alle scheiben zusammen?



    shinjiku
    • Themenstarter

    ok hat sich gerade auch erledigt, da mein label in der windschutzscheibe in meine scheibenwischer ragen würde, selbst wenn ich sie kürze.

    danke für die hilfe


    Hab auch mal eine Frage zu den Seitenscheiben . Ich will die nicht ganz tönen sondern nur einen Blendstreifen von ca 5 cm anbringen . Ahnlich ( oder genauso ? ) wie ein Grünkeil für die Frontscheibe.
    Wäre das möglich ? Hab mal was von nem gewissen Prozentsatz gelesen die die Scheibe als " Durchsicht" behalten muss.


    Das interessiert mich auch, mit vorderen Scheiben tönen, habe gehört das Die Frontscheiben ne durchsicht von mindestens 70% haben müssen ist dem so richtig? würde die nämlich gerne zu 20% tönen wollen....


    Das man die nicht komplett tönen darf weiss ich und man bekommt es nur eingetragen wenn man eine UV Allergie nachweislich vom Arzt hat . Die 70 Prozent Lichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden das ist aber mit Folien nicht mehr möglich . ( oder kaum)

    >Ich will die Seitenscheibe aber nicht dichtklatschen sondern einen Streifen anbringen und wie weit die Scheibe " abgeklebt " sein darf möchte ich wissen. Der Streifen kann entweder lichtundurchlässig sein oder Durchlässig. Ähnlich wie eine Sonnenblende.

    Verboten kann es ja nicht sein , denn die Sonnenblende kann man auch so stellen das die Seitenscheibe abgedeckt ist ( zb Polo 86c). Und dann sieht man erst recht garnichts.



    Um das mal zu verdeutlichen


    vw-polo-86c-fox-juen
    vw-polo-86c-fox-juen

    Gabs da nicht mal von Foliatec, so ne Tönung, die vorne und unten an denn Seitenscheiben waren?


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