Lichteinstellung im unbeladenen Zustand, aber eine Person bzw. 75Kg auf dem Fahrersitz.
Um die Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer einstellen zu können, das Fahrzeug auf einen ebenen Untergrund in 10 Meter Entfernung (zwischen unterer bzw. vorderer Lichtaustrittskante und Wand) vor einer geraden Wand abstellen.
Die untere Lichtaustrittskante ist in der Zeichnung durch die horizontale rote Linie dargestellt
e und H sind Konstanten, welche je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich sind.
H stellt die Höhe vom Boden bis zur unteren Lichtaustrittskante dar und muss bei jedem Fahrzeug individuell gemessen werden.
e ist das Einstellmaß. Werte hierfür siehe unten.
h ist eine Variable, welche sich je nach Lichteinstellung ändert.
Hier die Werte für die Konstante e:
1. PKW und PKW Kombi mit dem höchsten Punkt der leuchtenden Fläche nicht über 140 cm liegt:
A) ohne Besonderheiten: Scheinwerfer e=12 +/-5, Nebelscheinwerfer e=20 +/-5
B) Fahrzeuge mit niveauregelndem Fahrwerk oder automatischer Niveauregulierung der Scheinwerfer (z.B bei Xenon-Scheinwerfern): Scheinwerfer e=10 +/-5, Nebelscheinwerfer e=20 +/-5
(Werte gelten auch für einspurige Kfz wie zum Beispiel Motorräder)
2. Kraftfahrzeuge mit dem höchsten Punkt der leuchtenden Fläche über 140 cm:
Scheinwerfer H/3 +10 bis -5, Nebelscheinwerfer H/3+7 +10 bis -5