Hallöchen
Kennt ihr diese sonnenblendstreifen die mann kaufen kann wo man nachher nix mehr durch sieht!?
Sind die zulässig oder hat davon jemand eine ABE?
Gruß Eisbär 6N
auf der einen seite sind se nich zulässig weil man nich druchsehen kann, auf der anderen seite darf man diesen gewissen teil der scheibe bekleben...
Achso wie groß ist dieser teil den?
Hi,
also zum Thema durchsichtig/undurchsichtig kann ich nix sagen. Ich hab nen Durchsichtigen dranne. in der Anleitung (obs jetz ne ABE ist oder nicht weiss ich nicht. War auf jeden Fall dabei und ich habs immer im Auto dabei) steht, dass man nur 10 % der Frontscheibe bekleben darf. Das ist beim 6N ein Streifen von ca. 9 cm an der oberen Kante. (Ob die Polizei oder ein TÜV bei den normalen Kontrolle da jetzt nachmessen oder ob sie auch 10 oder 11 cm Breite durchgehen lassen, weiss ich nicht. Ich bin da lieber vorsichtig.)
Gruss
also meiner is 18cm, nicht durchsichtig und verboten
Es darf :
-nicht mehr als 0,1qm bedeckt sein
-nicht mehr als 25% der Scheibe bedeckt sein
-nicht das Sichtfeld einschränken
Zitat: Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).
Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
Damit sollte alles klar sein
Ich persönlich habe 15 cm, durchsichtig. Vorher 12 cm undurchsichtig. Beides nicht erlaubt! Aber wen juckts
ich hab nen 12 cm undurchsichtigen blendstreifen und wa freitag beie HU bei einem Killer Prüfer der wirklich alles genau genommen hat , und der hat nich ein wort drüber verloren
Wenn Du eine gute Marke kaufst (z. Bsp. Folia Tec) dann ist da auch eine ABG Genehmigung für den TÜV dabei. Ansonsten einfach mal beim TÜV nachfragen.
du darfst 10% deiner scheibenfläche bekleben.
also normal so ca. 8cm breit.
aber so 11 kannst scho machen ohne probleme zu bekommen.
mein weißer polo hat an beklebte fläche von 33% gehabt. also ein drittel
20,5 m in der mitte hatte aber nie probleme damit.
min winterpolo hat a bissal weniger bekomme. da sind es lediglich nur no 18,5 cm und probleme hatte ich no ned damit. allerdings is der a no ned lang drauf.
naja, was soll schon passieren, man zahlt halt 10 euro und reißt des ding an ort und stelle runter wenns hart auf hart kommt