Hi @all
Kann mir jemand sagen, wieviel cm
Abstand vorne und hinten
von Unterkante der orginalen
Frontschürze (mit orginaler Lippe)
und Heckschürze zum Boden ist?
Das ganze bitte beim
1,6L 75 PS Polo 6N mit Styling-Paket!
Gruß
reiser81
feste karosserieteile 8cm, anbauteile (spoiler usw.) 7cm, ist aber nur ein richtwert
mfg
7cm nur?
Biste dir sicher...sieht irgednwie mehr aus!
Mir gehts nämlich darum, um wieviel
ich mein 6N dann mir dem Gewinde
(wenn ichs dann mal eigebaut habe)
runtergeschraubt habe!
Keiner da, der die möglichkeit hat
mal schnell nach zu messen?!?!?
bin mir sicher, ist aber wie gesagt nur ein richtwert, ausschlaggebend sind die scheinwerfer und kennzeichen
mfg
@ 6N grün
wie meinst du das
"Ausschlaggebend sind die
Scheinwerfer und Kennzeichen"?
also wie schon gesagt wurde 8cm karroserieteile und 7cm formweicheteile.
aber die bodenfreiheit an sich ist nicht der stvzo geregelt.
massgebend für die eintragung (abgesehen natürlich von der reifenfreigängigkeit der rad- reifenkombi) sind die 500mm scheinwerferhöhe. gemessen von boden bis unterkante der fläche im scheinwerfer die leuchtet. also meist der reflektor. bei polizeikontrollen gibts dann noch den "toleranzenkatalog" wobei man noch nach unten 50mm spiel hat aber die sind eigentlich nur für die messung der polizei auf unebenen straßen.
beim tüv müssen es die 500mm sein.
Das Kennzeichen vorne muss mindestens 20, das hintere mindestens 30cm vom Boden weg sein, gemessen wir dir Unterkante. Die unterste Lichtaustrittskante der Scheinwerfer darf nicht tiefer als 50cm vom Boden weg sein
mfg
jetzt war de olli schneller
Ok, das hab ich jetzt verstanden.
Mich würde halt nur interessieren,
wenn ich mein 6N dann runter
geschraubt habe, um wieviel er dann
tiefer ist.
Sind diese 7cm bzw 8cm für alle Autos
gültig, oder speziel fürn 6N mit Styling?
das mit den 7 bzw. 8cm hab ich jetzt schon von einigen tüvlern gehört. ist ne generelle sache die zumindest bei uns in der gegend viele tüvler machen um einfach ausm schneider zu sein wenn der wagen mal in nen unfall verwickelt sein sollte und die eintragung angezweifelt wird.
geregelt ist das nirgends aber es sollte halt eine strassentauglichkeit vorhanden sein. die erklärung bei einer bodenfreiheit von 4-5cm fällt da dann doch relativ schwer.
achja das gilt generell für alle tieferlegungen
er will doch hoeren, wie hoch das auto NORMALERWEISE ist wenn ich mich nicht irre!
diese 7cm sind minimum...
ist doch irrelevant da man sowieso nicht von einem polo auf den anderen schliessen kann. federn ermüden schliesslich auch einmal und domlager geben auch nach. und und und. einfach reinbauen und ausprobieren heissts da kann man einfach keine verbindliche aussage machen.
@ VorRider
Du hast es erfasst!
Genau das meinte ich!
Ist der schwarze in deinem Profil von mit
org. Fahwerk und mit Styling?
Kannst du mal messen?
hmm nachgeruestetes styling ...
kann ich morgen mal machen! heute isses zu dunkel!
Alles klar!
Schon mal Danke!
Gruß
reiser81
das mit dem 7 und 8 cm wirst du verstehen wenn die feuerwehr mal die schlauchbrücken auf die strasse legt die sind 6 cm hoch was is denn wenn du weniger bodenfreiheit hast dann stehste da
Ich habe das gleiche wie du. Nur alles schon hinter mir...
Es müssen 8 cm sein, in bayern zumindest... vorn und hinten...
immernoch am thema vorbei :P
aber ich hab grade mal nachgemessen wie hoch meine front- und heckschuerze liegt .... vorn 22cm und hinten 24cm!
bei mir sind es bis zum scheinwerfer nur 480 mm und der tüv hats trotzdem eingetragen und zum boden hab ich im sommer noch 7 cm platz und bis jetzt hat noch keiner irgendwas gesagt
„VdTÜV Merkblatt 751“
"Nur" eine Richtlinie zur Bodenfreiheit, kein Gesetz
Das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen.
Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“. Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.
Danke an alle, aber VorRider hat das
geschrieben was mich interessiert hat.
Ich wollte nur wissen, wieviel Abstand
von der Unterkante der Frontschürze
und der Heckschürze zu Boden ist,
wenn im 6N mit Styling-Paket noch
das orginale Fahrwerk verbaut ist.
Aus dem ganz einfachen Grund:
Will wissen wie weit ich meinen 6N
dann mit dem Gewinde runter
geschraubt hab.
Wie weit ich dann runter gehe,
das sehe ich dann erst wenn das
Gewinde drin ist.
Die ganzen Abstände, was die
Bodenfreiheit mit dem runter
geschraubten Gewinde angeht,
sind natürlich auch gut zu wissen.