Hier die neuen Klarglasscheinwerfer von Dietrich.
MFG ChrisG40
die passen auch sicher am 3er polo (2f)? Gibt es auch passende blinker in klarglas?
gibts auch welche für den 2er bos Bj. 90?
1. sind die nich von dietrich sondern von in-pro
2. ja gibt blinker.
3. nein gibt keine für den 2er polo
die scheis kosten 250 eus und ich glaub 30 für die blinker. lieferung so ca ende feb. vorher sind noch nicht genug produziert.
mfg
cassius
wo könnte man die denn dann erwerben?
im internet oder auch in geschäften?
Gruß Dennis
auf der page von in-pro. aber sind noch nicht lieferbar
Aber sehen echt stark aus. Würd halt noch ein bißchen warten,die werden mit der zeit eh billiger wenn einige verkauft worden sind.
Sehen gut aus,allerdings kosten die Blinker 39 euro!
Abwarten in ein paar monaten gibts die billig bei Ebay
Genaudas mein ich auch. Oder spätestens auf der Tuning World zu Messen preisen.
Ja die klarglasblinker gibt es auch.
(Bild im Anhang)
Kann auch sein das die von in-pro sind,ich habe sie allerdings als erstes bei Dietrich gesehen, und gestern erst bei In-pro.
Scheinwerfer 249 euro
Blinker 39 euro
Ist halt geschmacksache,aber ich finde die sehen ganz gut aus.
Die teile sind voll geil.
moin
wenn sich die dinger jemand mal zugelegt het und auch montiert hat kann dieser jemand dann mal fotos posten?
will mal wisen wie die aussehen!
gruß dennis
wird dann ca so aussehen.
@Cassius
Ist das dein Polo? Wenn ja,mach mal ein Bild mit Standlicht. Wenn möglich.
ja is meiner aber ich hab die nur am pc reingebaut. mit standlicht wird etwas schwierieg.
Haste aber gut reingebastelt...
Sieht ja nett aus....und dann noch schön mit Xenon...mhh...stell ich mir richtig nett vor...
Gruß Micha
mit xenon wird da wohl nix. zumindest nicht legal
das ist klar
aber wie heißt es sp schön "mein auto fährt auch ohne tüv"
mfg
cassius
PS: bei mir is alles eingetragen
hehehe...cooler spruch
Hast aber echt sau gut gemacht. Habs gar net gemerkt. Wahnsinn. Ja machst du sie rein?
mal sehn muss jetzt erstma meinem motorumbau fetig kreigen und gucken was das geld dann sagt aber eigentlich stehn sie meinem kleinen ganz gut ma gucken vll so im april
@ Cassius Was hast du für nen Foto Programm benutzt?Haste super hinbekommen!
danke adope photoshop hab ich benutzt. warn keine 5 min.
Also was ihr geschrieben habt,was Xenon
angeht soweit ich das weiß,ist es legal.
Und bei Fahrzeugen wo Xenon nachgerüstet würde ist auch keine Scheinwerferreinigungsanlage pflicht!
Und die Automatische Scheinwerferregulierung auch nicht.
So hat man es mir mal gesagt,also laut Tüv.
Und das Xenon-Kit kostete letztes Jahr bei
FK 180 Euro mit Steuergeräter & Brennern.
Man hatte auch die Option zwischen verschiedenen Farben,also z.b. mehr weiß oder mehr blau das konnte man sich aussuchen.
Wenn ihr den alten FK Katalog noch habt,dann schaut mal rein,die sind da drin.
MFG ChrisG40
Also ein kollege von mir hat sich für seinen 3er BMW so klarglassscheinwerfer geholt und hat für 250€ sich das Xenon dings geholt...der hat sogar ein gutachten darüber und so das der keine reinigungsanlage braucht und keine automatische höhenverstellung...
Gruß Micha
DAS IST FALSCH
hab da mal was kopiert:
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt – Bis zu 100-fach höhere Blendwerte
Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
- mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
- hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
- dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
- Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
- Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.
Hmm...okay, du hast gewonnen
Dann hat mein kollege wohl eine ABE selber gebastelt...(oder sein gutachten)
Gruß Micha
es gibt solte gutachten nur sind die genauso richtig wir die gutachten für lackierte rückleuchten
Ahso...hmm...na gut, also kann man dann nur immer hoffen das die bullerei das net rallt, ne?
Gruß Micha