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Bodenfreiheit Auslegungssache?

TimTaler
  • Themenstarter
TimTaler's Polo 6N

Ich hab mal ein wenig rumgeschnuppert und auch unseren Tüv-Prüfer gefragt.

Da mir erschreckender weise aufgefallen ist, dass der Abstand zur Achse nur 7cm bei mir beträgt genau so wie zum KAT.

Scheinwerferunterkante 43cm.

Der prüfer meinte ich brauche nur 35cm bis zur unterkante haben.

Aber dafür MUSS 10cm luft zwischen Boden und auto sein...

Was nun?
Ich dreh doch nicht mein gewinde hoch..
Er meinte das hat den Grund:
Das man mit tempo 30 unbeschadet über einen 30zone hügel fahren müssen kann...



gelöschtes Mitglied

    kleine frage absaeits dess threads:

    "Wer kann von uns hier mit Tempo 30 über son dummen Bumber fahren?"


    TimTaler
    • Themenstarter
    TimTaler's Polo 6N

    naja mein SDI schafft den sogar mit 35

    Und nen T4 mutlivan mit 55...
    Gut das sicher sehr verschleißfördernd.. aber gehen tut das..

    Mit dem GTI fahr ich aber eher langsam drüber



    gelöschtes Mitglied

      ned nur du^^


      ich


      waren des nicht 8cm die frei sein müssen?


      TimTaler
      • Themenstarter
      TimTaler's Polo 6N

      ja das würd mich ja mal interessieren..

      Aber bald kommen die 16er drauf

      Dann geht er wieder hoch....

      hoffe ich zumindest..


      ich auch..
      und nicht nur mit tempo 30


      TimTaler
      • Themenstarter
      TimTaler's Polo 6N

      Ich wollte eigentlich die Rechtslage mal genauer erfahren

      Und nicht wissen wer alles mit 50 über nen 30 huggel kommt..



      Gibt es soch bestimmt nen gesetz für.. wie für alles...

      Apropros. Wie viele Standlichter darf ich vorn haben..?



      gelöschtes Mitglied

        ich mein es dürfen insgesamt 6 standlichtquellen an der fahrzeugfront verbaut sein


        TimTaler
        • Themenstarter
        TimTaler's Polo 6N

        naja ok dann hab ich das ja komplett ausgereizt..

        Fragt sich nur noch, wie tief ich laut gesetz darf..


        also laut gesetz gibt es keine maße tur bodenfreiheit.!

        und die 50 cm lichtaustritskiannte ist wohl ein maß das zählt aber nicht zur scheinwerfer unterkante sondern du hällst ein brett an deiner stoßstange und da wo das licht die unterste kannte hat da sollen 50 cm sein!
        also scheinis hochdrehen!

        mein polo hat am kat (der schon umgeschweißt ist) etwa 3cm bei einer teiferlegung von 110 mm an der vorderachse (auf der bildern noch 85mm)
        und es ist eingetragen..

        also meistens liegt es nur am prüfer da jeder eine andere meinung dazu hat!

        gruß rene


        3 cm und eingetragen, da haste aber nen guten Prüfer
        Wie schon steelstyler gesagt hat gibt es da keine richtige Festlegung... Jeder Handhabt es anders... Unser TÜV trägt nix mehr ein alles was unter 8 cm ist, und die bekomm ich nich mal hin......
        So ein Richtwert gibt es ja auch noch, dass Du ein Hinderniss von 80cm Breite und 11 cm Höhe berürungslos überfahren sollen kannst...
        Wie soll des dan bitte gehen , mit nem originalen vielleicht, aber doch nicht wenn er etwas tiefer ist .. Was manche für ideen haben



        Paragraphen die eine mindest Höhe zu irgendwelchen Teilen beschreiben gibbet nirgends. (Abgesehen Lichtaustritt)
        Theoretisch könnte die Achse funken schlagen und du ne GFK Spur vonner Stoßi hinter dir her ziehen und niemand könnte dich rechtlich belangen. AU?ER du behinderst damit den Verkehr. Sprich immer bei jedem Kippenstummel auf Schritttempo abbremsen oder gar innen Gegenverkehr ausweichen. Somit sind diese 8cm zur Stoßi Richtwerte aber kein Muss. Geh zu nem anderen Prüfer

        LG Sascha


        11cm hohes hinderniss?

        wie soll das bitte gehen? gut, rückwärt vll, aber dann ist spätestens bei der tunnelstrebe schluss...

        die 11cm sollen wohl einen kantstein darstellen. also rückwärts fahr ich den hoch ^^, bzw. von nem abgesnkten bordstein aus auch vorwärst


        Bei uns in Karlsruhe heißt es auch immer 11cm richtlinie zur Bodenfreiheit,
        dann die 50cm scheiniunterkante. des is immer geil wenn uns da die Motorrad-Cops anhalten und gleich mim maßstab kommen (?)!
        Zu dem haben sie phonemeßgeräte dabei zwecks auspuff lautstärke.

        Und beim TÜV: Wenn man nicht über die grube drüberkommt,hat man keine chance was eingetragen zu bekommen bzw. im beschlagnahmten Fall die Plakette zu retten. Echt übel. Und deswegen fahr ich mit meinem 2er nicht im alltag rum um mir das nicht zu geben (obwohl alles eingetragen ist).

        Hatte mal beim TÜv ne Diskussion zwecks: Der reifen muß komplett abgedeckt oder die lauffläche muß abgedeckt sein?!?
        EG-Richtlinie - StVZO-Richtlinie.
        Der eine sieht so der ander so. Ich: SUPER!


        hmm,

        gut die 50cm gelten zum glück nicht für mich. aber auch bei meinem alten 2f der müsste um und bei ca. 45cm gewesen sein - wurde nie gemessen. bzw. wird hier i.d.r regel nicht. was hauptsächlich nachgeschaut wird sind offene lufis, fahrwerke und auspuffanlagen.

        aber wie heisst es immer so schön - eingetragen ist nicht gleich legal. denke mal jeder tüver hat gewisse toleranzen und ansichten.


        Zitat:

        aber wie heisst es immer so schön - eingetragen ist nicht gleich legal. denke mal jeder tüver hat gewisse toleranzen und ansichten.



        Genau so schauts aus! das hat mal ein Cop nem Kumpel gesagt als seiner beschlagnahmt wurde! Die eintragung intressiert ihn nicht.
        Wenn der Cop meint,das kann nicht sein,dann kann das nicht sein. Und dann entscheidet der Prüfer ob oder ob nicht.

        Aber dafür hab beim ADAC Verkehrsrechtschutz,weil ich da dagegen gehen würde.


        Ja das kann ich nur bestätigen! Polizei sagte jetzt ist schluss du kannst keinen meter mehr fahren!(was die garnicht sagen/machen dürfen) Da bringt dir der Rechtsschutz auch nichts! Irgendwas finden die immer und dann musst du zahlen!
        Die hatten bei meiner Beschlagnahmung auch gesagt das deren MacLight (5cm) MUSS unter allen Festen Teile drunter kommen! Hatten bei mir auch die höhe bemängelt aber in den Gutachten was gemacht worden ist sthet da nix von drin. also ist es wohl erlaubt !? deshalb sag ich 8cm zu Festen anbauteile bei mir war es Hosenrohr/Flexrohr/kat was zu tief war! Das mit den Scheini´s ist auch nur ein richtwert da du dein ein neues Fahrwerk mit 50cm eingetragen bekommst es aber auch noch sackt und somit 46 auch noch möglich sind...
        ps: die bremshügel bei uns versuche ich zu umfahren


        Hab hier was gefunden zu dem Thema:

        „VdTÜV Merkblatt 751“

        "Nur" eine Richtlinie zur Bodenfreiheit, kein Gesetz


        Das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.

        In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.

        Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.

        Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.

        Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!

        Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.

        Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen.
        Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich „mitgeprüft“. Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.


        Und noch ein Pic:


        Abstände zum Boden.j
        Abstände zum Boden.j

        TimTaler
        • Themenstarter
        TimTaler's Polo 6N

        Also Lichtaustrittskante..

        Unser prüfer meinte 35cm..

        komisch weil ich pendel bei 43-44cm..

        Aber bald kommen die 16 zöller (heut HOOOOFFFENTLICH) mit der Post vom Hochglanzverdichten... *sabber*


        mein prüfer sagte nur ma das

        zu

        feststehenden teilen 11cm bodenfreiheit

        und zu

        verformbaren 7 cm sein solln

        mfg


        TimTaler
        • Themenstarter
        TimTaler's Polo 6N

        Zitat:

        und zu

        verformbaren 7 cm sein solln

        mfg


        Naja wenn mit 120km/h gegen nen gulli fahr ist meine Achsaufname auch verformbar...

        Hab das selbst gesehen wie sowas nachgibt..


        Zitat:

        Also Lichtaustrittskante..

        Unser prüfer meinte 35cm..

        komisch weil ich pendel bei 43-44cm..

        Aber bald kommen die 16 zöller (heut HOOOOFFFENTLICH) mit der Post vom Hochglanzverdichten... *sabber*


        35cm Lichtaustittsunterkante?
        Kann ich irgendwie nicht glauben.

        Hab hier auch schon zig mal gelesen, daß das 50cm sind.

        Gruß
        Markus


        TimTaler
        • Themenstarter
        TimTaler's Polo 6N


        das verwundert mich ja auch..

        Aber das ist die aussage des Tüv in Hannover..


        Hast da aber jetzt nur einen gefragt, oder haben das mehrere bestätigt?
        Würde mich da ganz ehrlich nicht drauf verlassen.

        Gruß
        Markus


        ich kenne das nur so dass lichtaustrittskante 50 cm sein müssen bei angel eyes wäre das ja die linse bei den standart scheinwerfern ist das unterkante scheinwerfer. Mir haben mal 2 vonner rennleitung erzählt wo die mich angehalten haben dass 8 cm jetzt vorgeschrieben sind an bodenfreiheit und das zur frontschürze! das selbe hat mir die firma sls.tuning erzählt und natürlich der liebe Tüv



        Das mit der Lichtaustrittskante stimmt nicht mehr!

        Jetzt heißt es Spiegelfläche 50cm das heißt da wo der Reflektor beginnt ,auch wenn da effektiv kein Lichtaustritt stattfindet! Das zählt dann, auch wenn es Käse ist!


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