vw teilemarkt

Beifahrertür cleanen`?

PoloWhite
  • Themenstarter

Hallo

ist es zulässig nur die Beifahrertür zu cleanen ? Oder muss ich das eintragen lassen etc..

MfG


Arthur



gelöschtes Mitglied

    kannste so machen


    warum machste nicht beide? ist garkein großer aufwand. und mit notentriegelung bekommste das ohne probleme normal eingetragen



    gelöschtes Mitglied

      wie sieht denn dann so eine Notentriegelung von außen aus?


      mußt dir einen seilzug bauen, an dem du ziehst und die türen sich öffnen.
      muß auch nicht sichtbar sein. werde meinen wohl im radkasten verstecken. hoffe kommt jetzt keiner auf dumme gedanken

      befestigst den einfach an dem gestänge wo auch die elektrischen türöffner sind.

      außerdem ist in keinem gesetzestext vermerkt das durch außen jemand fremdes deine türen öffnen können muß. scheiß deutsch!

      und es gilt ja immernoch gleiches recht für alle und der renault alpine und doge viper haben auch keine türgriffe und sind auf deutschlands straßen zugelassen.


      hey, meiner meinung nach musste es aber mit nem schildchen oder mit nem anderen hinweis kenntlich machen wo sich die notentriegelung befindet.
      ich mein das wäre vorgeschrieben.

      mfg basti


      PoloWhite
      • Themenstarter

      Hmmm

      naja will nur eine Tür cleanen weil die bei mir eingebrochen haben ! Fahr eh meistens alleine brauch die andere Tür nicht

      Hmm naja wenn ich dann noch so ein Notentriegelungszug brauche dann hohl ich mir lieber ne neue Tür!

      Oder was meint ihr ?


      naja das ist ja auch keine große sache wenn der tüv das will klebt man halt ein kleines schilchen mit nem pfeil drauf.

      kann man ja nach dem tüv wieder entfernen.


      die notentriegelung brauchste aber nur wenn du 2 cleanst. bei der beifahrertür brauchst du das natürlich nicht!



      PoloWhite
      • Themenstarter

      Zitat:

      die notentriegelung brauchste aber nur wenn du 2 cleanst. bei der beifahrertür brauchst du das natürlich nicht!


      hey das hoert sich gut.. an also brauch ich da auch nicht zu tüv ? kann ich da einfach rumgurken ? ?


      Find so notentriegelungen schon ne unsichere Angelegenheit muss ich sagen.... vor allem wenn man sie noch kennzeichnet


      PoloWhite
      • Themenstarter

      Zitat:

      Find so notentriegelungen schon ne unsichere Angelegenheit muss ich sagen.... vor allem wenn man sie noch kennzeichnet


      ja das stimmt trotzdem beantwortet dies leider nicht meine Frage


      mal ganz erlich , ich würde mein auto nicht mit ner Notverriegelung irgendwo stehen lassen.Also da würde ich kein Auge zukriegen.
      Jeder der nen Auto klauen will (ist leider so) bekommt ihn auf und evtl. auch weg.Und bei einer solchen sache ist das nen Klaks für den jenigen.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        die notentriegelung brauchste aber nur wenn du 2 cleanst. bei der beifahrertür brauchst du das natürlich nicht!


        Absolut falsch.Das redet dir jeder tüvi mit einem satz kaputt."und wie bekomme ich als ersthelfer die tür auf wenn in der fahrertür ein baum steckt?....soviel dazu.
        davon abgesehen muss die notentriegelung lediglich die funktion der normalen türentriegelung haben und wenn die kiste abgeschlossen ist geht sie ja auch nicht auf wenn man den türgriff betätigt,oder?
        Des weiteren ist der notentriegelungsmechanismuss ausschliesslich mechanisch zu betreiben nicht elektrisch.ausserdem ist er von aussen für jederman gut sichtbar mit einem pfeil zu kennzeichnen,der entriegelungshebel MUSS rot sein....das einzige was nicht vorgeschrieben ist,ist der umfang der kennzeichnung,sprich die grösse des pfeiles.

        So und wenn du das alles beachtest steht es immernoch in den sternen ob du das eingetragen bekommst.bei manchen neuen autos isses bestandteil der ABE,gibt auch moderne autos mit selbstmördertüren und trotzdem bekommste die net nachträglich eingetragen...ausser wenn es ein "gefälligkeitsgutachten" ist,welches dir bei einer kontrolle aber im schlimmsten falle garnichts bringt da der staatliche tüv das unter umständen ein wenig anders sieht .

        Nur ma so als kleiner "richtungsweiser"


        Po2thaLO bringt die ganze sache auf den punkt.

        aber zu deiner frage Polowithe. meines wissens muß mal die beifahrer tür nicht eintragen lassen. weil du die fahrertür ja nicht machst.

        also kann im falle des falles der rettungsdienst dich ja auch noch aus der fahrerseite bergen.


        Ausser die Fahrerseite ist von einem Baum blockiert. Und dann?
        Wurd hier schon geschrieben.
        Das man die Dinger auch verriegeln kann ist mir übrigens garnicht in den Sinn gekommen ^^


        Hi wenn du die beifahrertür cleanen willst kannst du das tun muss zwar eingetragen werden, ist aber kein problem!

        Bei 2 Türen ist das schon weit aus problematischer nicht so einfach wie sich AMOK das vorstellt!
        Am besten nicht drauf hören wenn Leute was erzählen die da keine Ahnung von haben!


        PoloWhite
        • Themenstarter

        Zitat:

        Hi wenn du die beifahrertür cleanen willst kannst du das tun muss zwar eingetragen werden, ist aber kein problem!

        Bei 2 Türen ist das schon weit aus problematischer nicht so einfach wie sich AMOK das vorstellt!
        Am besten nicht drauf hören wenn Leute was erzählen die da keine Ahnung von haben!


        hehehe ja da die Meinungen hier leider etwas auseinandergingen war ich heute beim Tüv Nord hab ihm das geschildert von wegen Einbruch blabla der meinte so schöne Geschichte die glaub ich dir nicht bekommste nicht eingetragen !

        Ich blieb locker und nett dachte mir nur mein Teil und bin abgehauen !


        dannn frage ich mich bloß warum endliche leute hier rum fahren ohne griffe und es auch eingetragen haben. und ein paar auf dem tüv waren und nur die beifahrerseite beziehungsweise auch hinten die griffe gcleant haben und dieses nicht eintragen mußten?



        komische sache poloclean oder? und ich weiß das sie es 100%tig legal gemacht haben und net schwarz.


        PoloWhite
        • Themenstarter

        Zitat:

        dannn frage ich mich bloß warum endliche leute hier rum fahren ohne griffe und es auch eingetragen haben. und ein paar auf dem tüv waren und nur die beifahrerseite beziehungsweise auch hinten die griffe gcleant haben und dieses nicht eintragen mußten?



        komische sache poloclean oder? und ich weiß das sie es 100%tig legal gemacht haben und net schwarz.



        ja war eigentlich auch ziemlich ueberrascht dachte der labert jetzt hier von wegen notentriegelung usw.. naja .. werde morgen glaubich noch mal zur Dekra .. die koennen sich hier bestimmt nicht einigen .. das ist so ein durcheinander die wissen bestimmt selber nicht was man darf bzw was man nicht darf ! ! ! ! ! !


        joa würd mich jetzt auch mal interessieren.

        ist aber wahrscheinlich wie mit allem das es wieder von tüv zu tüv verschieden ist. das nervt sowieso langsam das die nicht mal klare richtlinien schaffen können an die sich die prüfer halten müssen ob es ihnen gefällt oder nicht.

        immer dieses pokerspiel ob der tüvprüfer nun gut oder schlecht gelaunt ist nervt.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Zitat:
          dannn frage ich mich bloß warum endliche leute hier rum fahren ohne griffe und es auch eingetragen haben. und ein paar auf dem tüv waren und nur die beifahrerseite beziehungsweise auch hinten die griffe gcleant haben und dieses nicht eintragen mußten?



          komische sache poloclean oder? und ich weiß das sie es 100%tig legal gemacht haben und net schwarz.



          ja war eigentlich auch ziemlich ueberrascht dachte der labert jetzt hier von wegen notentriegelung usw.. naja .. werde morgen glaubich noch mal zur Dekra .. die koennen sich hier bestimmt nicht einigen .. das ist so ein durcheinander die wissen bestimmt selber nicht was man darf bzw was man nicht darf ! ! ! ! ! !




          Nu ma langsam.Ich glaub ich weiss sehr genau was ich darf und was net.Mein Polo is davon abgesehen clean und mir kanns eigentlich wurst sein ob du das eingetragen bekommst oder net...mein kram is eingetragen!
          Da will man den Supertunern hier helfen das aus ihren Zuständen ein auto wird und bekommt noch zu hören das man keine ahnung hat...ich koche.


          PO2thaLO komm mal wieder runter. sagte doch keiner.
          ich weiß ja auch das es kein problem ist es eingetragen zu bekommen. aber anscheinend sehen es einige tüvler mal wie immer anders.

          und denke mal polowithe hat die aussage Zitat:

          das ist so ein durcheinander die wissen bestimmt selber nicht was man darf bzw was man nicht darf ! ! !
          mit sicherheit auch auf die herren vom heiligen tüv bezogen.


          Amok ist ja schön was du alles weißt bei mir war es nun mal so habe beide türen gecleant!wollte auch erst eine und die sagten mir müsste eingetragen werden!jetzt habe ich etwas mehr aufwand gehabt aber sie sind eingetragen!tja so ist es nun mal beim Tüv NORD (siegen)


          PoloWhite
          • Themenstarter

          Zitat:

          PO2thaLO komm mal wieder runter. sagte doch keiner.
          ich weiß ja auch das es kein problem ist es eingetragen zu bekommen. aber anscheinend sehen es einige tüvler mal wie immer anders.

          und denke mal polowithe hat die aussage Zitat:
          das ist so ein durcheinander die wissen bestimmt selber nicht was man darf bzw was man nicht darf ! ! !
          mit sicherheit auch auf die herren vom heiligen tüv bezogen.



          Ja Amok hat Recht das war sicherlich nicht auf dich bezogen, sondern auf den Tüvprüfer!


          Antworten erstellen

          Ähnliche Themen