Guten Tag,
Ist es legitim den Beifahrer Airbag zu entfernen? Oder trägt der TÜV einem dann den „Beifahrersitz aus?“ – geht um Amaturenbrett-cleaning,
Ich bedanke mich, und sende
mit freundlichen Grüßen
bemühe mal die suchfunktion, wurde schon oft besprochen, die antwort weiss ich allerdings selbst nicht mehr, da soetwas bei mir für ein alltagsauto eh nie in frage käme
Wenn das dein Alltagsauto ist - sry - aber dann drehtst du vllt. doch am falschen Rad oder? Weil der Airbag ist da nicht umsonst...
Nun aber zum TÜV, wenn du den Airbag ausbaust muss das von TÜV genehmigt werden (evtl. MUSS der Ausbau sogar von einer Werkstatt ausgebaut werden, wegen Explosionsgefahr...) - daher das muss eingetragen werden, aber den Beifahrerstiz wird er dir deshalb nicht streichen.
Danke für eure Antworten, - nein es handelt sich um kein Alltagsauto. Eher um meinen ganz Privaten rennwagen welcher dennoch eine Straßenzulassung erhalten soll. Drum kann ich auch bedenkenlos den Airbag entfernen ohne mir irgendwelche sorgen um meine Mitfahrer machen zu müssen. Diese gibt es nur seltend. Wenn es doch mal soweit kommt, dann gibts keine Raserrei. - Klingt komisch, ist aber meine eigene Grenze. Was ich mit meinem Leben anstelle ist meine Sache, - andere gefährden möchte ich nicht.
hab die airbags auch beide rausgenommen! wenn man hosenträgergurte hat bringen die sowieso nichtsmehr
mfg
Hallo,
Richtig. Habe ebenfalls Schroth's verbaut. Ganz auf einen Airbag möchte ich trotz vollschalensitzen und Stahlkäfig dann aber doch nicht verzichten. Drum ist ein Raid-Silberpfeil Lenkrad bereitliegend für die Fahrerseite. - Man weiß ja nie was kommt.
Also - hab mich dann doch nochmal erkundigt. Werde meinen Airbag durch eine Fachwerkstatt entfernen lassen, - da ich nicht zu hunder prozent weiß was für ein widerstand eingebaut werden muss, gehe von 1,8 aus - aber ob's stimmt? - nun.