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Scheibentönung

TheBlack
  • Themenstarter

Wie is das eigentlich bei der Scheibentönung mit den vorderen Seitenscheiben? Wie stark darf man die tönen?



gelöschtes Mitglied

    hi also TÜV-mässig darfst du sie gar nicht tönen
    aber ich hatte ne seite gesehn gehabt da konnte man das machen lassen aber nur mit einer sondergenehmigung,aber kein plan wie's da gehandhabt wird


    gruß BigPolo6n


    gelöschtes Mitglied

      hi,

      die vorderen seitenscheiben darfste nicht bekleben! werden dann von innen geflutet (so ne art lackierung). is aber relativ teuer!

      mfg



      hi...
      also ich weiss nur das das vorne komplett verboten ist egal ob geflutet oder beklebt..
      da ich beim tüv auch schon nachgefragt habe
      steve


      doch du kannst sie teilweise tönen. cfc bietet da eine möglichkeit an hab mal ein link angehängt.

      is nicht unbedingt jedermanns sache aber wen mans will soweit ich das mitgekriegt hab is das in der form legal.

      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Also meiner Info nach darf man 33% der Scheibe bekleben...Aber sieht ja scheise aus wenn 33% der Scheibe schwarz sind und 67% normal...Also kann man es auch ganz lassen...


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