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Klarglas Rückleuchten und Spiegel?

P3g40
  • Themenstarter
P3g40's Polo 2F

Hallo leute ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ?
Müssen Klarglas Rückleuchten eingetragen werden ?
Hab mir welche für mein Polo 3 Coupe gekauft aber kein Gutachten oder so dazu bekommen :(
Und dann hab ich mir noch M3 Spiegel von Jom gekauft zu denen hab ich auch nichts bekommen es ist allerdings ein E Prüfzeichen drauf genauso wie auf den Rückleuchten reicht das aus ?( Hab beide Teile neu gekauft und nicht gebraucht oder so !)
Danke schon mal im vorraus für eure antworten



normal sollte es reichen, hab meine spiegel auch net eingetragen da e-prüfzeichen!


Aber die Rückleuchten müssen doch eingetragen werden! Zumindest ne ABE sollte vorhanden sein!



seid wann muss man Rückleuchten eintragen lassen wenn ein E-Prüfzeichen drauf is ?
Bei meinen Von IN.Pro is auch kein Gutachten dabei....wozu auch das is ja mit dem E-Zeichen quasi auf der Lampe.
Muss also nix eingetragen werden !


Nein nich eintragen da hast Recht aber ne ABE oder irgendwelche Papiere will die Rennleitung doch immer sehen.. oder willste denen erzählen das da nen E Prüfzeichen drauf is und gut?

Wenn das so bei euch geht zieh ich um..denn hier werden die Papiere verlangt für ALLES was verändert ist.. auch wenn ein E Prüfzeichen drauf is..

Auf meinen MTS Linsen is auch ein E Prüfzeichen..trotzdem muss ich jedesmal die Papiere zeigen!


nein E-Zeichen reicht. ich hab weder für meine Powerlook noch für meine RL oder meine Seitenblinker ne ABE oder ein Gutachten. Dafür is ja des E Zeichen da....des is auf den Original Scheinwerfern etc. ja auch drauf.
Ich hatte noch nie Stress deswegen.

Zitat:


Das E-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" bzw. ein kleines "e" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein.

Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.

Das entsprechende Bauteil ist somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das Kfz oder Krad eine Freigabe bzw. eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt.


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#7 - 28.05.2006gutachten zur abe nr. 47467 muss ich es mit mir mitführen ? klarglas rückleuchten keine abe rückleuchten e prüfzeichen versicherung abe nr. 47467
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