Nabend Leute,
Habe mir gerade einen nicht automatischen Shrothgurt bei ATU gekauft jetzt habsch aber folgende Frage das ist ne ABG bei und keine ABE hehe eintragen oder nicht ? zum Tüv oder nicht ?
bitte um Hilfe
mFg Schum
musst mal genau durchlesen...
müsste da stehen...
Hab hier grad was gefunden:
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Zitat:
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): Austauschteile wie z.B. Sportdämpfer müssen über eine ABG verfügen. Jede ABG ist nur für bestimme Fahrzeuge gültig, deshalb sollte man sich die ABG vor Kauf eines Anbauteiles gut durchlesen. Anbauteile mit ABG müssen im Normalfall, wenn nicht anders in der ABG festgehalten beim TÜV vorgeführt werden.
Schrothgurte müssen doch sowieso vom Tüv eingetragen werden wenn die originalen nicht mehr vorhanden sind. Aber würd es glaub ich auch machen wenn ich die originalen noch drin hätte, sicher ist sicher. Heutzutage weiß man beim Tüv und bei den GRün-weißen ja nie so genau woran man ist. die müssen nur mal einen schlechten tag haben ....
Definitiv falsch!
Ich bin heute morgen beim TÜV gewesen wegen diesem Problem:
Mein (Automatik-) Schroth - Gurt muß nicht eingetragen werden, weil er eine ABE hat, und das, obwohl der originale Dreipunktgurt drausen ist. Der ausgebaute Original - Gurt muß auch nicht ausgetragen werden...weil ich vielleicht ja mal irgendwann rückrüsten will!
Aber:
Der Gurtstraffer wurde in der VW-Werkstatt deaktiviert, und das muß eingetragen werden, zusammen mit einem kleinen Aufkeber - Hinweis (darf auch selbst geschrieben sein) im Sichtfeld des Fahrers.
Das kleine gelbe Heft von Schroth (die Einbauanleitung) ist auch gleichzeitig die ABE....musste dabei haben!
Gruß von H2O