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Position der begrenzungsleuchten

LoneWolf78
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LoneWolf78's Polo 86C

Hallo gemeinde.
Ich würde gerne ein paar meihnungen einholen an welcher Position die leuchten besser wirken. Und bitte keine Kommentare die heißen....gar nicht lass sie weg. Mit gefällt es und fertig. Vg
P.s. Ist jetzt.nur schnell angemalt. Hoffe man kann was erkennen



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Ich würde sagen das musst du entscheiden. Ist dein Auto und du kannst die Leuchten dorthin bauen wo sie dir am besten gefallen.
Ich würde da aber vorher mal etwas nachlesen, es kann sehr gut sein dass es gesetzliche Bestimmungen gibt wo man die Leuchten anbringen darf.


LoneWolf78
  • Themenstarter
LoneWolf78's Polo 86C

Da die begrenzungsleuchten kein muss für Kfz ist, steht in der stvzo nichts darüber. Hier ein kleiner ausszug...

§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.



Wenn es denn sein muss, dann wie auf Bild 1, aberr unter der Sicke, das machen sich die am Besten.

Seinerzeit hatten wir mal nen Fiat 850 Spider Carlfornia-Import, da hätte es beim Tüv Probleme mit den Begrenzungsleuchten gegeben, wenn sie angeschlossen gewesen wären, wegen dem orangen Licht und der Verwechselung mit Blinkleuchte(n). Würde mich zumindest aktuell beim Tüv rückversichern.


Es lag mal nen satz dieser sinnlosen plastiklampen in einem gekauften wagen in den papieren zu den leuchten stand eine vorgegebene mindest und maximalhöhe.

Wobei die zu hoch wirken als wärst du ein anhänger


LoneWolf78
  • Themenstarter
LoneWolf78's Polo 86C

Hab mal ne Mail an den tüv gesendet. Mal abwarten was die so schreiben


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