hi leute habe ein anliegen!
habe gestern das erste mal in diesem jahr mein auto draußen, und glatt die erste mausefalle!
festgestellt wurde pluspolabdeckung fehlt!
erheblicher mangel!
wat seit wann?
nu zu meiner frage kann mir einer sagen wo ich das finde im bußgeldkatalog?
son sch....!
achso ansonsten hatten die nix zu bemängeln!
das gilt nur für den tüv ist das ein tüv mangel bussgeldkatalog
mfg
und warum ein so hohes bußgeld?
50€ und 1 punkt?
Heftig! Ich hab für mein g4 der seit 1,5 jahren bei meinen eltern angemeldet ohne tüv steht. Jetzt 63€ und 2 punkte bekommen.
Und pol abdeckung soll 50€ und 1 punkt sein! Ab zum anwalt!
Die haben doch einen an der Waffel.
Also mit Verwarnungsgeld von 10 euro MAX okay. Obwohl das auch zu doll wer wegen der kappe. Hätten auch ne müdliche Verwarnung gereicht.
Ich würde da auch nochmal gucken ob die strafe so rechtes ist.
Die zocken einen machmal so ab das glaubt man garnicht.
naja mal sehen was kommt!
und dann mal sehen zwecks anwalt!
Zitat:
Also mit Verwarnungsgeld von 10 euro MAX okay. Obwohl das auch zu doll wer wegen der kappe. Hätten auch ne müdliche Verwarnung gereicht.
Da stellt sich mir doch die Frage, muss ein 86C 2F eine Pluspolabdeckung haben? War das serienmäßig? Hab das noch nie in dem Modell gesehen.
Weil wenn das nicht Serienmäßig ist müsste eigentlich der Bestandsschutz gelten, da das damals stand der Technik war.
gute frage
Ausserdem hatten "alte" Autos nie ne Pluspolabdeckung. Wenn ich die Batterie schon jahrelang drin hab ist da gar keine Möglichkeit was anzubringen was dem Zweck der Abdeckung erfüllen sollte.
Meine Polo Batterie hat da nix drauf, der Tüv hat auch nix bemängelt...; warum sollte dann doe Polozei was bemängeln; vielleicht wollten sie ihnr "Taschengeld" aufbessern, denn genau so hört sich das an...
So mir hat das Thema ja keine Ruhe gelassen.
Ich hab da mal nen sehr Schönen Thread in nem Oldtimerforum gefunden, wo ein TÜV SÜD Ing. teilgenommen hat.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Und wenn ich das so lese, würde ich mir dafür keinen Punkt geben und 50€ abnehmen lassen.
Nach meinem ermessen, da keine Akute gefahr für Leib und Seele besteht wäre eine Mängelbeseitigung innerhalb von 7 Tagen und Anschliessende vorfürung bei der Dienststelle der Richtige weg gewesen.
Also meiner hat auch keine und so ohne Mängel durch den Tüv gegangen... Die polizisten heutzutage wollen einfach nur möglichst schnell aufsteigen und indem sie viele strafen verteilen geht das nunmal schneller...mittlerweile sinkt mein respekt gegenüber der polizei immer mehr....
Zitat:
So mir hat das Thema ja keine Ruhe gelassen.
Und wenn ich das so lese, würde ich mir dafür keinen Punkt geben und 50€ abnehmen lassen.
Die haben doch einen an der Waffel.
Beim TÜV ergibt eine fehlende Pluspolabdeckung nur einen geringen Mängel und führt nicht einmal zum durchfallen bei der HU.
Technisch gesehen macht solch eine Abdeckung natürlich sinn, aber 1 Punkt und 50€ schreit nach reiner Willkür.. würde das auch offiziell mal prüfen lassen.
Die Sache ist ja die, das Polizisten meist einfach keine Ahnung haben... Ehrlich gesagt kann man ja von keinem Verlangen, dass man wirklich alle Regeln komplett kennt... Das geht einfach nicht. Dann muss man sich als Polizist aber vorher schlau machen bevor man Strafen verhängt. Ist zumindest meine Meinung
Die ABdeckung ist meines Wissens seit ein paar Jahren vorgeschrieben und auch Sinnvoll, bei den Strömen die im Kurzschlussfall fliessen können... Kost ja auch nicht viel und im Zweifelsfall schneidet man sich aus ner Plastedose ne Ecke heraus und klebt die mit doppelseitigen Klebeband fest...
Folgendes hab ich zu Thema gefunden:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Siehe Punkt 7 Sonstiges
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Siehe 433 (ganz unten) Scheint also Ermessenssache zu sein ob Grober oder Erheblicher Mangel. Der Ermessensspielraum liegt aber beim Sachverständigen und nicht beim Polizisten. Wichtig: KEINE VERKEHRSUNSICHERHEIT
damit sind wir beim nächsten:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar Verkehrsunsicherheit: 80€ 3Punkte Nix von erheblichen Mangel o.ä. Mal abegsehen davon lässt dich der Tüv ja selbst mit nem erheblichen Mangel noch einen Monat fahren bevor du zur nachprüfung musst...
Für alle die sich von der Polizei und anderen Staatsdienern ungerecht behandelt fühlen: Das Zauberwort heisst Dienstaufsichtsbeschwerde... Die darf jeder stellen, darf für euch keine Nachteile bringen und ist kostenlos Ob sich danach was ändert ist wieder noch ne andere Sache. Aber wichtig: Notiert euch im Zweifelsfall immer die Dienstnummer eures Freund und Helfers
@STS nimm dir nen Anwalt. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast perfekt. Wenn nicht such dir nen Verkehrsanwalt der eien kostenlose Erstberatung anbietet... Der wird dich darüber aufklären ob es sich für dich Lohnen wird...
DISCLAIMER: Ich bin kein Jurist und keine meiner Aussagen sollten als 100%ig richtig und vollständig angenommen werden. Ich gebe nur meine Meinung wieder.
Moin moin
Jetzt will ich meinen Senf auch dazu abgeben :
Also ich hab die Meinung dass eine Pluspolabdeckung eine sehr sinvolle Sache ist ABER :
1. Diese sollte farblich genormt sein mit ROT oder NEONORANGE wie sie bei Ölmessstäben Gang und Gebe ist . WARUM?! : weil sie bei einem Unfall besser zu finden ist um die Batterie schnell abklemmen zu können um Brände zu vermeiden - fragt mal die Feuerwehren die zu Recht auch Rollkarten propagieren!......zerschneidet mal nen Hybritfahrzeug
2. gibt es dazu eine -mir einleuchtende- Bestimmung: Wenn die Batterie im offenen Motorraum verbaut ist - so wie beim 6n- macht es Sinn jedoch ist die Batterie im 86c nicht im offenen Motorraum sondern hinter der Spritzwand ...also ist die Bestrafung in meinen Augen hinfällig....so sieht es auch mein Tüvmann
MfG
beim tüv wurde es mir auch schon als leichter mangel aufgeschrieben, seither ist bei mir einfach bissel panzertape aufm pluspol und das hat dem nächsten tüv prüfer gereicht
50€ und nen punk, da würd ich gegen angehen.
das wären mir sogar die 150€ SB bei der Rechtschutz wert, denn solchen (von uns bezahlten) "gaunern" muss gezeigt werden, dass sie sich nicht alles erlauben können.
Zitat:
gibt es dazu eine -mir einleuchtende- Bestimmung
sondern hinter der SpritzwandIm Zweifelsfall kanns dir aber auch da die Motorhaube reindrücken und die Batterie kurzschliessen.
also ist die Bestrafung in meinen Augen hinfälligDas sowieso...
Zitat:
Zitat:
gibt es dazu eine -mir einleuchtende- Bestimmung
Wo hast du denn gefunden? Zu bestimmungen hab ich dabei gar nix gefunden... Wird wohl in irgend einem Angang der STVZO sein, genau so wie die Sache mit den 15° Sitzverstellung...
Zitat:
sondern hinter der Spritzwand
Im Zweifelsfall kanns dir aber auch da die Motorhaube reindrücken und die Batterie kurzschliessen.
Zitat:
also ist die Bestrafung in meinen Augen hinfällig
Das sowieso...
Zitat:
als ich jemals auf nen Hooliganfestivatl^^ gesehen hab
Zitat:
Wo treibst du dich denn rum
Also ich hätte damit damals KEINEN TÜV bekommen.
Gilt hier als erheblicher Mangel.
Das gute war, mein TÜVer hat die auf vorrat und hat mir eine drauf gemacht.
Denen ham´se doch echt ans Gehirn geschifft. Wegen so ner jämmerlichen Abdeckung 50€, die würden von mir hören, das glaub aber mal
Zitat:
Die Sache ist ja die, das Polizisten meist einfach keine Ahnung haben... Ehrlich gesagt kann man ja von keinem Verlangen, dass man wirklich alle Regeln komplett kennt... Das geht einfach nicht. Dann muss man sich als Polizist aber vorher schlau machen bevor man Strafen verhängt. Ist zumindest meine Meinung
Geld machen um jeden Preis bei Polizei und Tüv
Tüv gebühren 90 E sprechen eine Sprache für sich
erst mal ein dank an euch alle das ihr so mitfühlsam seid!
Zitat:
bevor ich für sowas bezahle,sage ich-hab kein geld dabei-
vonwegen zur bank fahren und geld holen ist auch nicht drinne.karte geht im moment nicht,deswegen au kein geld dabei(aber immer freundlich bleiben)
dann muss es über´n dienstweg gehen das du post bekommst.damit zum rechtsanwalt und nachhaken wie sie das verhält wenn du dir nicht sicher bist.gegebenfalls einspruch erheben und darauf ankommen lassen.
oft kommt dann auch nix mehr wenn´s über´n dienstweg gehen soll,weil man sich dann privat nicht mehr die taschen voll machen kann.
Zitat:
bevor ich für sowas bezahle,sage ich-hab kein geld dabei-
vonwegen zur bank fahren und geld holen ist auch nicht drinne.karte geht im moment nicht,deswegen au kein geld dabei(aber immer freundlich bleiben)
Doch.
Aber nur bis 40€
wurde zwar auch schon wegen paar sachen angehalten und musste auch schon paar mal löhnen... meist nur 30€ oder weniger aber alles NUR kartenzahlung. hatte nämlich einmal meine karte nicht mit und nur cash dabei und der beamte meinte zu mir, er dürfte kein bargeld annehmen. dann hat er mir nen übweisungsbeleg gegeben.
anscheind sind die beamten hier in der gegend noch gescheit
Zitat:
anscheind sind die beamten hier in der gegend noch gescheit
wenn ich gelöhnt habe dann immer in bar,waren aber sachen wo ich keine chance hatte was anderes zu unternehmen,aber nie mehr als 30 euro