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Gewindefahrwerk nur mit Serienreifen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,

habe meinen Polo seit Juni diesen Jahres (06.2012)...habe ihn noch auf Winterreifen gekauft...155/75-R13...so wie auf dem Profilbild zusehen ist.

Dann habe ich im Internet Felgen ersteigert 195/45-R15, von O.Z. Racing (Bild in meinem Fotoalbum)...und wollte diese eintragen lassen. Da es mein erstes mal war, habe ich mir da auch nicht wirklich Gedanken gemacht...und bin zum TÜV...nach 2 Minuten meinte er...die brauchen wir nicht eintragen...
Das Gewindefahrwerk was im Polo verbaut ist (Vogtland) darf nur mit Serienreifen gefahren werden...

WAS MACHE ICH DENN DA JETZT !?

HILFE !



So ein Blödsinn was er da sagt. Lass eine Einzelabnahme in Kombination (Fahrwerk, Komplettrad) woanders machen und fertig.


Er meinte wohl damit, dass das Fahrwerk nur mit Serienbereifung eingetragen ist.

Heißt also wenn du die Bereifung wechselst musst du nochmal das Fahrwerk und die Räder eintragen lassen.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also wie jetzt...wenn ich dann noch mal zum TÜV fahre bzw. GTÜ...dann sage ich dem Pfosten da dass ich Felgen und Fahrwerk abnehmen lassen will... !?!



Alles Neuland für mich


Genau Felgen und Fahrwerk.

Die GTÜ kann das aber nicht machen, sondern nur der TÜV (Westen) welche auch die 21er Abnahmen machen, da dies dann zwar eine Paragraph 19 ist, aber die Verbindung zweier Bauteile/Gutachten kann diese wiederum nicht jeder machen.

Sonstige Prüfgesellschaften dürfen nur zum Beispiel die einfache Paragraph 19 machen. Da aber im Gutachten des Fahrwerks wohl nicht die Felgen drinstehen welche du fährst muss also eine Einzelabnahme her.

Die Info, dass du bei der GTÜ und nicht beim TÜV warst, erklärt nun auch die Aussage des Prüfers und dass er es nicht eingetragen hat bzw. nicht eintragen konnte.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Okay, alles klar, dann weis ich erstmal Bescheid und bedanke mich bei Dir !


Nochmal einfach:
- Gutachten ins Auto laden
- Zum TüV düsen
- Felgen/Fahrwerk Kombination eintragen lassen (falls alle Auflagen erfüllt werden)
- Schauen welcher Vermerk unten auf dem Gutachten steht:
Möglichkeit a) Dort steht die Fahrzeugpapiere sind unverzüglich zu berichtigen . Dann zur Zulassungsstelle düsen mit dem TÜV-Bericht und alles in den Fahrzeugschein eintrage lassen.
Möglichkeit b) Dort steht bei nächster Gelegenheit.Dann TÜV-Bericht immer im Fahrzeug mitführen und abändern lassen falls du eh mal einen neuen Fahrzeugschein bekommen solltest. Zum Beispiel bei Ummeldung oder Halteränderung.
- alles richtig gemacht: du freust dich, der Trachtenverein freut sich, der TÜV-Prüfer freut sich.


gelöschtes Mitglied

    fahrwerk und felgen ist unverzüglich da die BE des Autos erloschen bis die zulassungstelle eingetragen hat.

    weil 21er


    19,3 ist nur anbaubestätigung und kann bei nächster gelegenheit

    genau so stand es bisher bei jeden meiner autos

    kurz ändern um es genauer zu erklären


    und achte selber darauf, das die beim TÜV im Büro einen vorgesehenen Verstellbereich in den TÜV-Bericht mit eintragen, sonst darfst Du das Gewindefahrwerk keinen mm verändern.



    @ichbins
    Der Beitrag von dir ist irgendwie wiedersprüchlich.

    Zitat:

    fahrwerk und felgen ist unverzüglich da die BE des Autos erloschen bis die zulassungstelle eingetragen hat.

    Aber eben nicht wenn der Satz "bei nächster Gelegenheit" drauf steht. Das sagt ja schon der Satz an sich aus. Bestätigen kann ich dies durch meine Gutachten, Polizeikontrollen und 2x bestehen der HU ohne Eintragung im Fahrzeugschein.


    gelöschtes Mitglied

      so beitrag etwas angepasst zum besseren durchblick

      kein wiederspruch drin

      ob dies oder das könnte auch der prüfer evtl anders handhaben. meiner hält sich immer an anweisungen und richtlinien zu dem thema und das soll eindeutig sein

      und mal ne frage : welcher tüv trägt denn einen verstellbereich ein, damit man nach der eintragung noch wild rum drehen kann?

      ich kenne da nur bilstein und 20mm zur freien handhabe nach der eintragung.
      der tüv trägt ja auch kein restgewinde mehr ein sondern abstand radlauf zur nabe. dieser abstand kann bei jeder kontrolle gemessen werden und im falle eines absackens des fahrzeugs ist man gleich noch in der pflicht wieder aufs alte maß hoch zu schrauben.

      der tüv ist mittlerweile richtig lernfähig


      Der Knackpunkt (welcher wohl für Verwirrung sorgt) liegt im Folgenden:

      Abnahmen nach Paragraph 19 (19.3):
      Dies wären zb Abnahmen von Teilen welche ein Gutachten für die Teile in Verbindung mit dem Fahrzeug beinhalten.
      Dazu gehören auch normale Felgen mit Gutachten und Fahrwerke.
      Dort ist der Satz "bei nächster Gelegenheit" zu finden.

      Abnahmen nach Paragraph 21 ( bzw. 19.2):
      Dies wären Abnahmen für welche kein Gutachten vorhanden ist, welches sich auf die Verbindung von Fahrzeug und Anbauteil beziehen.
      Dazu gehört zum Beispiel eine selbstgebaute Motorhaubenverlängerung.
      Müssen unverzüglich in den Schein übernommen werden.


      gelöschtes Mitglied

        wie in pn:

        fahrwerk und felgen in verbindung ist ne 21er

        einzelabnahme da nicht miteinander im gutachten geprüft wurde

        spurplatten und zubehörräder ebenfalls 21er

        spurplatten und tieferlegung auch und so weiter


        Zitat:


        fahrwerk und felgen in verbindung ist ne 21er

        Auch falsch. Nur wenn wie oben genannt keine Gutachten fürs Fahrzeug vorhanden sind.

        Zitat:

        spurplatten und zubehörräder ebenfalls 21er

        Auch ne 19ner !


        Leute also:

        §19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
        - Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen

        §19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
        - immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
        und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
        - alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
        entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
        - Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
        gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
        müssen

        §21 StVZO: Vollabnahme des fahrzeug: z.b. beim import von fahrzeugen


        im falle des threaderstellers:

        Die 195/45r15 sind zwar eine serienbereifung des polos, aber nur auf einer bestimmten felge.
        Ist die Felge anders (ET, Breite) und es wird ein fahrwerk eingebaut, ist eine abnahme nach §19(2) erforderlich.
        ist die felge so, wie sie in der abe des polos (G774) angegeben ist, kann das Fahrwerk nach §19(3) abgenommen werden, da ja ein serienrad montiert ist.


        So siehts nämlich aus.

        Beispiel 1: Damal hatte ich eingetragen bekommen 60/40 Fahrwerk und 7x15 ET 35 Borbet-Felgen mit 195/45 15 beides mit Gutachten für das Fahrzeug.
        Dies ist dann eine Abnahme nach 19.3 und somit "bei nächster Gelegenheit"

        Beispiel 2: Felgeneintragung von meinen Porsche Felgen. Kein Gutachten der Felgen für meinen Polo. Somit eine 19.2 und "unverzüglich" einzutragen.

        Dashalb kann man nicht wie einige hier meinen generell sagen Felgen und Fahrwerk sind speziell dieser Paragraph.

        Somit sollte nun auch ichbins240481 verstanden haben und akzeptieren warum ich den Hinweis gegeben habe dass der TE beachten soll welcher der beiden berühmten Sätze auf seiner Eintragung steht.


        zusatz von mir wegen eintragung in den fahrzeugschein:

        die betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn eine anbauabnahme nach §19(3) gemacht wird (z.b. bei einzelnen sachen mit teilegutachten).
        eintragung in die papiere ganz nach laune des gutachters, oder laut auflagen des teilegutachtens. entweder sofort, oder bald, oder nie.

        die betriebserlaubnis erlischt bei sachen die mit 19(2) abgenommen werden müssen. es wird ein gutachten erstellt zum wiedererlangen der be. die zulassungsstelle stellt neue papiere aufgrund des gutachtens aus.
        deshalb einzelabnahmen sofort und immer eintragen lassen (steht immer auf dem gutachten mit drauf)


        gelöschtes Mitglied

          also ist eine einzelabnahme keine 21er . seh ich das richtig sondern ne 19.sonstwas.

          da war also der hase begraben.
          [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



        • auf dem link bei den öffnungszeiten habe ich imme rechts geschaut nach 21.

          ich schmeiß mich wech

          dazu kommt noch das immer wieder bei der einzelabnahme von 21 quatschen (so wie ich heute )

          nu ist alles perfekt und die 19,2 ist einzelabnahme nach 19,2 (war richtig oder) und ist unverzüglich in die papiere zu übernehmen


        • früher wurden die einzelabnahmen alles nach §21 abgenommen (damals, früher). dann kam mal wieder ne änderung und seit dem is es der §19 StVZO welcher sich mit der bertiebserlaubnis (be) von fahrzeugen befasst. dazu gehört auch das erlöschen der be aufgrund von änderungen und anbauten und das wiedererlangen aufgrung von änderungen.


          Er sollte also wie schon vor 100 Beiträgen von mir erwähnt einfach darauf achten welcher Satz in seinem Bericht dann drinsteht, da es der Eine oder der Andere sein kann (siehe meine Beispiele und die Aussagen von golden elite) da er keine genaue Angaben im Bezug zur Felge gemacht hat und es somit auch ne 19.2 oder 19.3 werden kann.

          Und da wir den TE nicht nochmals konfus machen wollte hier mein Tipp an ihn:
          Hör einfach nach Beitrag #11 auf zu lesen und alles wird gut.


          gelöschtes Mitglied

            was bedeutet früher?

            hab ich da schon einzelabnahme machen lassen?

            dann war ich einfach über diese änderung nicht gefallen. das kann sicher sein

            aber ich bin auf jedenfall weiter der meinung das einzelabnahme immer unverzüglich ist da be erloschen.


            Zitat:

            aber ich bin auf jedenfall weiter der meinung das einzelabnahme immer unverzüglich ist da be erloschen.

            Liest du überhaupt was hier geschrieben wird

            Bei ner 19.2 immer unverzüglich in den Fahrzeugschein
            Bei ner 19.3 kann auch bei nächster Gelegenheit stehen

            Unter welchen Umständen es ne 19.2 oder 19.3 werden kann wurde nun mehrmals erklärt und bereits durch Beispiele belegt.

            Wenn dies selbst ein TÜV-Prüfer bestätigt darfst du das auch ruhigen Gewissens glauben.


            gelöschtes Mitglied

              und wenn du dein beitrag 14 zu dem thema liest willst du ja behaupten das nicht immer unverzüglich drin steht wenn einzelabnahme

              und beitrag 20 bsp 1 ist auch falsch, da einzelabnahme nach 19.2 und auch unverzüglich.

              -denn egal ob die felgen oder das fahrwerk ein teilegutachten besitzen welches zum fahrzeug gehört ist dies auf das serienfahrzeug bezogen.



              Zitat:

              und beitrag 20 bsp 1 ist auch falsch, da einzelabnahme nach 19.2 und auch unverzüglich.

              Verstehst du es nicht oder willst es nicht verstehen
              Mein Beispiel ist ne 19.3.
              Auch Eintragungen von Felgen in Verbindung mit Tieferlegung können unter bestimmten Vorraussetzungen ne 19.3 sein.
              Genau das hat auch golden elite in seinem Beitrag bestätigt.

              Akkzeptiere einfach die bestehenden Gesetze und glaube Aussagen von fachkundigen Personen.

              Du hast ne E-Mail.
              Zu sehen eine 19.3-Abnahme von Fahrwerk und Felgen

              Damit solltest selbst du mal Ruhe geben und aufhören den Thread hier mt Falschaussagen vollzuspamen.


              gelöschtes Mitglied

                ich lese das anders und golden elite hats eindeutig beschrieben

                felgen und tieferlegung können keine 19.3 sein da sie sich gegenseitig beeinflussen und felgen und fahrwerke werden unabhängig voneinander immer am serienfahrzeug getestet und dafür die gutachten für eine eintragung nach 19.3 ausgegeben.

                dein gutachten zeigt mir nur das dein fahrwerk ausgetragen wurde und mehr nicht.

                das ist eine 19.3

                P.s. kleiner zusatz: wenn die räder vorher schon eingetragen waren und das fahrwerk nachträglich eingebaut wird ist das auch nur ne 19.3 und keine einzelabnahme mehr.




                Zitat:

                dein gutachten zeigt mir nur das dein fahrwerk ausgetragen wurde und mehr nicht.

                Dass das Fahrwerk gestrichen wurde, ist unbedeutend. Das durchstreichen geschah 2 Jahre nach Eintragung und wurde auf dem Originalgutachten gemacht.


                Nochmals:
                unterlasse bitte den


                gelöschtes Mitglied

                  kein chance.

                  die felgen waren auf dem alten fahrwerk schon eingetragen . dieses wurde gestrichen und das neue eingetragen

                  das is ne 19,3 wie im letzten post von mir beschrieben


                  Zitat:

                  die felgen waren auf dem alten fahrwerk schon eingetragen . dieses wurde gestrichen und das neue eingetragen

                  Es gibt kein altes und neues Fahrwerk. In dem Gutachten ist nur ein Fahrwerk aufgeführt.
                  Vor dieser Abnahme war der Polo völlig original.


                  gelöschtes Mitglied

                    dann bitte: wo steht das eine 19.3 möglich ist ?

                    einzige möglichkeit wäre wenn im gutachten das fahrwerks genu die gleichen maße und et von rad und reifen geprüft worden sind.

                    dann muss keine 19.2 erfolgen.


                    Wenn die einzutragenden Reifen z.B. 195/45 15 und Felgen auch serienmäßig möglich waren, jedoch nicht eingetragen sind und es sich um Zubehörfelgen handelt.

                    Dann werden Felgen und Tieferlegungsfahrwerk gemeinsam als 19.3 eingetragen.


                    gelöschtes Mitglied

                      6x15 et45 ist serie

                      wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?


                      Zitat:

                      wenn serie 7x15 et35 gewesen wäre, frage ich mich wieso dann nicht alle felgen in dieser größe eine abe haben, damit man sie nicht eintragen lassen muss.?

                      Mein Fehler, Tippfehler.

                      Meine damaligen Felgen haben ja auch ein Gutachten/ABE für den Polo 6N.
                      Borbet X8 7x15 ET 35. (Habe nie behauptet dass ET 35 Serie ist)
                      Deshalb müssen die ja auch eigentlich nicht eingetragen werden mit Serienfahrwerk. Sondern nur weil ich sie in Verbindung mit einem Tieferlegungsfahrwerk gefahren bin.
                      Fährt man Felgen, selbst wenn sie eine ABE haben, in Kombination mit Tiefrlegung müssen auch die Felgen eingetragen werden, da die ABE nur für Serienfahrwerke gilt und somit durch Tieferlegung erlischt.
                      Deshalb die Eintragung.

                      Verstehs doch bitte endlich

                      Und nochmals:
                      Es ging dem TE auch garnicht darum.
                      Ich habe ihn doch nur darauf hingewiesen dass er darauf achten soll welcher Satz auf seinem Bericht steht.
                      Und dass es nun eventuell entwerder der Eine oder der Andere sein kann sollte mittlerweile unbestritten und bei jedem angekommen sein.


                      gelöschtes Mitglied

                        ha genau das habe ich dir geschrieben

                        serienmäßig ist serie und nichts anderes. und serienmäßig hat der polo die größe nicht.

                        ich habe geschrieben ,wenn die räder ne abe haben, also mit serienfahrzeug ohne eintragung fahrbar sind kann man ne 19.3 machen mit tieferlegung.

                        die ganze diskussion hätte man sich sparen können wenn du alle informationen mit gegeben hättest.

                        es geht die ganze zeit um fahrwerke und zubehörfelgen mit teilegutachten und nichts anderes.

                        sorry aber da hast du dir selber ein ei gelegt mit.

                        auch von golden elite wurde nichts anderes geschrieben, als ich selber von mir gegeben habe.

                        wenn beides ein teilegutachten hat steht definitiv "unverzüglich" nach 19.2

                        ich habe meine meinung jetzt nicht einmal geändert und noch immer ist sie richtig, mit dem einzigen unterschied das du immer mehr in meine richtung ruderst


                        Es ist wohl unnötig auf die eben genannten Anfeindungen einzugehen, da dies nicht so ist bzw. von mir nicht so gesagt wurde und auch nichts zum Thema beiträgt.

                        Auch wenn du es nicht verstehen willst: Es ist Möglich, dass der TE die Felgen genauso wie ich eingetragen bekommt.
                        Das kann man aber jetzt noch nicht sagen.


                        Es ging doch einfach darum dass du ganz zu Anfang gesagt hast dass Fahrwerk und Felgen Eintragungen immer unverzüglich in den Schein müssen.
                        Dazu die Zitate von dir:
                        Zitat:

                        fahrwerk und felgen ist unverzüglich da die BE des Autos erloschen bis die zulassungstelle eingetragen hat.

                        Zitat:
                        fahrwerk und felgen in verbindung ist ne 21er

                        Zitat:
                        felgen und tieferlegung können keine 19.3 sein

                        Zitat:
                        ich bin auf jedenfall weiter der meinung das einzelabnahme immer unverzüglich ist da be erloschen.


                        Dass dies nun oft so ist, jedoch nicht in Allen Fällen so sein muss, sollte dir nun mittlerweile auch klar sein.
                        Nur das (nicht mehr und nicht weniger) wollte ich dir von Anfang an, z.B. auch durch das Beispiel meiner Eintragung, klar machen.


                        gelöschtes Mitglied

                          aussage von dir:

                          ("unverzüglich" habe ich noch nie bekommen.
                          Somit wenn du es eingetragen bekommen hast nachschauen was auf dem Bericht steht.

                          Anscheinend tippen manche da auch unverzüglich drauf.)

                          ich habe immer nur mit teilegutachten zu tun gehabt. deswegen immer 19,2 und "unverzüglich"

                          und nein das tippen nicht "manche" leute da drauf. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

                          laut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"

                          Also habe ich nur meine Erfahrungen weiter gegeben, genau wie du.

                          golden elite hat es genau beschrieben.

                          einzig die ausnahmen hätte er noch aufführen sollen.

                          dann gibt er das weiter wovon ich die ganze zeit rede und diese sinnlose diskutiererei hat ein ende.

                          ich werde nicht weiter darauf eingehen.


                          Zitat:

                          wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

                          Beim TE sehr wahrscheinlich, dass seine Felgen eine ABE haben, da es die OZ Felge von ihm in 6,5x15 et 45 gibt und er die 195/45 15 montiert.
                          Was somit nahe an der Originalbereifung liegt.

                          Zitat:
                          aut deiner aussage stand da immer "bei nächster gelegenheit"

                          Ja, war bei allen Felgen welche eine "normale" Polo-Größe hatten.
                          Das es bei meinen Porsche-Felgen z.B. nicht so war und deshalb die Eintragung auch eine 19.2 war habe ich ebenfalls erwähnt.

                          Somit habe ich lediglich für beide mögliche Varianten ein Beispiel gegeben.


                          gelöschtes Mitglied
                          • Themenstarter

                          Also ich habe für die Felgen folgende Größe:

                          KBA Nr. 45647

                          Größe 6,5J x 15 ET 37 Lochkreis 4x100


                          und habe dafür nur ein

                          GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

                          damit ihr alle mal beruhigt seit


                          wie schon gesagt:
                          auflagen A02: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                          oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                          entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                          und auflagen A05:
                          Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
                          Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                          Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                          besagen, dass es eine abnahme nach §19(2) StVZO is, also eine einzelabnahme, da ja die auflage A05 nich eingehalten is.

                          tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war


                          Zitat:

                          tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war

                          Jupp, habe ich auch verstanden. Dennoch ist es Fakt, dass es durch ne 19.3 eingetragen wurde.

                          Und trotzdem ist ne 19.3 auch ne Einzelabnahme und somit müssen nicht alle Einzelabnahmen unverzüglich in den Schein (wie von ichbins behauptet), sondern nur die 19.2

                          Die theoretische Möglichkeit, dass es bei dem TE ähnlich wie bei mir abläuft besteht.

                          Deshalb finde ich immernoch meine ursprügliche Aussage, an welcher sich ichbins gestört hat, darüber, dass der TE danach schauen soll welcher Satz auf seinem Gutachten steht nicht unbegründet.

                          Bei der Aussage bleibe ich
                          Das kann man nicht abstreiten.....


                          gelöschtes Mitglied

                            siehe golden elite:

                            §19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
                            - Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen

                            §19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
                            - immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
                            und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
                            - alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
                            entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
                            - Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
                            gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
                            müssen





                            19,3 ist keine einzelabnahme und muss nicht zwingend unverzüglich in die papiere übernommen werden.

                            dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat. diese wird nur,in den meisten fällen,um das teilegutachten erweitert. die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen.


                            Zitat:

                            wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

                            Zitat:
                            dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat.

                            Du wiedersprichst dich

                            Zitat:
                            19,3 ist keine einzelabnahme

                            Den Begriff "Einzelabnahme" gibt es laut Gesetz nicht, sondern ist ein Umgangssprachlicher Begriff.
                            Somit ist es unsinnig über die Auslegung dieses Begriffs zu diskutieren.

                            Zitat:
                            die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen

                            Für die Felgen des TE gibts doch nach Aussage eine ABE.
                            Jedoch kann es trotzdem ne 19.2 werden, obwohl er diese haben könnte.


                            Kannst du denn nicht einfach mal akzeptieren, dass es je nach den Umständen eine 19.2 oder eventuell sogar 19.3 (wenn auch selten) werden kann Nicht mehr oder weiniger habe ich anfangs gesagt.....
                            Das Ganze ist doch bereits belegt.


                            gelöschtes Mitglied

                              jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.?

                              deine aussage war doch das eigentlich bei nächster gelegenheit standart wäre

                              Zitat:

                              wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

                              da hat mich ein kleiner zusatz blöd aussehen lassen oder wie. wie kann man sich nur immer an diesen kleinscheißß hoch ziehen?

                              hätte stehen sollen eine "abschließende" ABE . und nun

                              und klar gibt es eine ABE für die räder nur steht das nicht ob diese abschließend ist oder ein teilegutachten dran hängt.

                              das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

                              nun habe ich auch kein bock mehr über diesen kleinscheiß zu diskutieren.
                              grundsätzlich ist meine meinung richtig . für falsche interpretationen kann ich nichts. bin hier nicht der Koran.


                              Zitat:

                              jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.

                              Ich habe nie behauptet, dass generell gesehen eine 19.2 in dem Bereich Fahrwerk/Felgen häufiger als ne 19.2 vorkommt, sondern nur dass ich persönlich schon öfter in dem Bereich ne 19.3 als ne 19.2 hatte. Jedoch beide auch bei mir schon vorgekommen sind.

                              Zitat:
                              das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

                              Also einigen wir uns einfach darauf, dass je nach Umständen beide theoretisch möglich wären?!

                              Damit wäre das Thema dann nun auch erledigt....



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